Bis zu welchem Betrag kann die Ordnungsbehörde ein

Verwarnungsgeld eintreiben???

Danke im Voraus :smile:)

Liebe Grüße :smile:)

Sorry
bin kein Verkehrsrechtler
zur Narrenzeit… Probiers aus :smile:
Gruß

Für was ein Verwarnungsgeld ??
Komische Frage
Viel Erfolg nooch ?

Sie kann bis zu 0,01€ !

35€ max

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld

Sie stellen sehr häufig Fragen an mich, die man einfach ermitteln kann. Versuchen Sie es doch in Zukunft bitte zunächst eigenständig. Danke.

Hallo!
Tut mir leid, aber ich verstehe die Frage nichtmals ansatzweise!## Gruß

Ralf

Hallo,
Leider besitze ich keinen Sachkompetenz auf diese Frage

Eingetrieben werden kann die gesamte Summe, aber nichts darüber hinaus. :smile:

Verwarnungsgeld eintreiben???

Guten Tag,
das höchste Verwarnungsgeld ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Das geringste ebenfalls und wird so vollstreckt.
Sie meinen wohl die Stammtisch - Idee, dass man ein Ordnungsgeld bis auf einen kleinen Rest bezahlt und dieser Rest dann unter den Tisch fällt.
Das wird sicher jede Behörde anders handhaben. Ich würde mich auf dieses Spiel nicht einlassen. Auch wenn die Mahngebühr ein vielfaches der gemahnten Summe wird, bleibt das am Ende durchsetzbar.

Das liegt im Ermessen der Ordnungsbehörde. Nach oben ist keine Grenze gesetzt und bei einem Euro kann auch schonmal vollstreckt werden. Da ticken die Ihren einfach anders…:smile:

Hallo,

nach § 56 I OWiG bis zur Höhe von 35 €.

35 Euro.

Was darüber hinaus geht ist kein Verwarnungsgeld mehr.

Das Verwarnungsgeld beträgt 5-35 Euro.Eine Vollstreckungsgrenze ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Andi31