Wie soll ich nun vorgehen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich war beim Zoll und wurde wieder nach Hause geschickt ohne das Päckchen. Weil die Rechnung die ich vorgezeigt habe angeblich nicht echt aussieht und somit als fake abgestempelt wurde. Nun unterstellt man mir Betrug, die Rechnung habe ich dann auch nicht wieder bekommen. Wird die Rechnung aufbewahrt wegen Beweise? Das können die doch nicht machen? Ich könnte ja den Verkäufer bitten mir eine neue zukommen zu lassen, aber was ist, wenn die auch als fake angesehen wird. Nun weiß ich nicht was ich machen soll!
Der Warenwert ist 100USD(Die Sendung kommt aber von Hongkong), wie viel Geld kriegt das Zoll
von mir? Wie denken die vom Zoll, was wollen die wissen, und was nicht um Sendungen freizugeben?
Wie soll ich nun vorgehen?
MfG
Sven

Hallo,
da wirds leider ein wenig brenzlig. Aus den wenigen Angaben von dir kann ich leider auch nicht viel na Tipps geben.

Ich nehme an, es handelt sich um eine Sendung, die in die EU importiert werden soll. Um welche Ware handelt es sich? Welchen Warenwert hat diese realistisch gesehen in anderen Shopping-Portalen? Du musst dem Zoll nachweisen, dass es sich um einen realistischen Warenwert handelt. Ausserdem benötigst du sehr schnell eine Originalrechnung die auch danach aussieht.

Mit einem guten Zollagenten (am besten bei dir vor Ort suchen) kannst vielleicht noch das eine oder andere hinbiegen.

Bis dahin wird die Ware beim Zoll liegen, und in 4 Wochen bekommst du einen Strafbescheid.

Sorry, aber mehr kann ich dir auch nicht helfen.


Hallo Herr Nedders,

ja, der Zoll kann das machen, das liegt im Ermessenspielraum des Abfertigungsbeamten bei der Einfuhr. Die mußten leider immer mehr die Erfahrung machen, dass Plagiate von Markenprodukten aus China kommen, z.T. mit den abstrusesten Rechnungen.

Haben Sie die im Paket befindliche Ware ersteigert/ käuflich erworben?
Wenn ja, dann haben Sie bestimmt einen Schriftwechsel dazu, z.B. die Bestätigung von Ebay, einen Überweisungsbeleg/ Kontoauszug, eine Versandinformation des Verkäufers - irgendein Dokument eben, aus dem der Erwerb und der Warenwert hervorgehen.

Am besten setzen Sie sich sofort schriftlich mit dem Verkäufer in Verbindung, schildern das Problem und bitten um eine Handelsrechnung, welche folgende Daten aufweist:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Allgemeine Warenbeschreibung (keine Fachabkürzungen oder firmeninterne Bezeichungen, mit denen kein Mensch etwas anfangen kann)
  • Anzahl und Einzelwert
  • Gesamtwarenwert

Dieses Schreiben sowie den vorgehenden Schriftwechsel ausdrucken, damit wieder zum Zoll gehen und es einfach noch einmal versuchen. Bitte trotz allem Ärger und dem Stress immer schön ruhig und höflich bleiben - Sie haben ja nichts von dem getan, was Ihnen unterstellt wird. Sie versuchen lediglich einen Nachweis darüber zu führen, dass Sie die Ware ordnungsmäß erworben haben - und wennn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine international übliche und aussagefähige Handelsrechnung zu erstellen, dann ist das schließlich nicht Ihre Schuld.

Für den Fall, dass der Beamte trotzdem stur bleibt (was ich mir eigentlich nicht so recht vorstellen kann, wenn Sie von sich aus aktiv versuchen, den von ihm angenommenen Sachverhalt zu widerlegen),dann soll er Ihnen bitte einen schriftlichen Bescheid bezüglich der Ablehnungsgründe geben.
Gegen einen solchen Bescheid kann man dann Widerspruch einlegen.

Da ich nicht weiss, was der Inhalt Ihres Paketes ist, kann ich nur schätzen, dass Sie zumindest die Einfuhrumsatzsteuer von 19% zahlen müssen.

Viel Erfolg,
pebbles f.

Hallo,

dazu kann ich schlecht etwas sagen.

Ihr örtliches Zollamt muss Ihnen schon genau mitteilen,
welche Unterlagen noch erbracht werden müssen.

Betr. Sendung mit geringen Wert habe ich folgenden Link
für Sie:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_
geringwertige_sendung/index.html

Hallo Sven,

Ich bin nicht beim Zoll sondern in einer Firma, kenn aber aus früheren Fragen und meinen Kontakten genau, das oft aus China gefälschte Waren oder Sendungen mit gefälschten Rechnungen mit zu niedrigen Wert dem Zoll vorgelegt werden. Um den Sachverhalt genau prüfen zu können, musst du mir folgende Fragen beantworten:

Welche Ware ist in dem Päckchen ? Bitte genau beschreiben = genaue Bezeichnung, Marke/Hersteller, Menge, Typ, Preis bei Einkauf in Deutschland.

Name und Anschrift Lieferant Hongkong?

Kannst du über Internet-Angebot, Preisliste, Onlineshop nachweisen, dass der Presi 100 USD inkl.FRacht stimmt ?
Zahlst du tatsächlich nur 100 USD oder hast du mehr bezahlt?

Ist es eine Ware, die Markenschutzrechten unterliegt, wie z.B. Handy, I-Pod, Ware von Modelabels?

Erst wenn ich alle Fakten habe, kann ich dich beraten und beurteilen ob das verhalten des Zollbeamten rechtens war.

Klaus

Es zählt der Warenwert…wenn du da ein nachweis erbringen kannst, kommen eust und zoll dazu.

Hallo Sven,

um mir ein Bild von der Sache machen zu können muss ich wissen um welche Ware es sich handelt. Um zu prüfen welcher Zollsatz anfällt brauche ich möglichst genaue Angaben hierzu.
MFG
Detlef

Hallo Sven!

Der Zoll hat im Prinzip das Recht eine Rechnung anzuzweifeln bezüglich der Richtigkeit!
Die Rechnung einbehalten dürfen sie auch.

Was Du allerdings machen kannst ist nochmal hinzugehen, mit nem Paypal-Ausdruck oder nem Kontoauszug und nem Ebay-Ausdruck (von der Auktion). Wahrscheinlich war das Hauptproblem, dass viele ausländische Verkäufer seltsame Rechnungen ausstellen, wie wohl auch in diesem Fall.
Wenn Du allerdings noch ergänzende Unterlagen vorlegst die den Wahrheitsgehalt untermauern, dann sollte das kein Problem sein!

Falls doch, dann kannst Du unter http://www.zoll.de/dienststverz/index.html herausfinden welches Hauptzollamt die vorgesetzte Dienststelle für eben jenes Zollamt ist und Dich dort beschweren!

Wenn der Warenwert 100$ ist (egal ob aus den USA oder HK) dann ist fraglich wieviel Facht- bzw. Portokosten noch dazukommen! Die gehören nämlich für den Zoll auch dazu. Bei einem Gesamtwert von unter 150 Euro fällt für Dich nur die Einfuhrumsatzsteuer an, also 19% vom Gesamtwert!

Viele Grüße,
kiribati.

Also erst einmal kann dir keiner einfach deine Rechnung abnehmen, es sei denn , man hat einen Betrugsverdacht und das Dokument wurde sichergestellt.Dann müsstest du eine Beschlagnahmemitteilung haben.
Sollte das nicht der Fall sein, würde ich zum Zoll gehen und das Dokument wieder zurückverlangen.
Im übrigen würde ich verlangen, dass die Ware rausgerückt wird, ansonsten musst du zum Anwalt gehen.

Meistens ist aber ein klärendes Gespräch immer das beste - ruhig und sachlich.

Dann klappt das auch.