arbeitsagentur

Von: , 03.03.2010 10:07 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da eine Frage:

Wenn man in eine Transfergesellschaft wechselt,

darf man in der der Transfergesellschaft noch zusätzlich einen 400 Euro Job annehmen, ohne das dieser wie bei der Kurzarbeit verrechnet wird ?

Bei der Transfergesellschaft kommt doch das Geld aus einem anderen Topf oder?

Mit freundlichen Grüßen

Werner G.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: arbeitsagentur

    Meines Wissens ja, aber bitte nochmals im PErsonalbüro abschecken lassen

  2. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: arbeitsagentur

    Sorry, hier bin ich überfragt. Einfach mal die Leistungsabteilung der zuständigen Arbeitsagentur fragen.

  3. Antwort von nach 351 Tagen 0 hilfreich
    Re: arbeitsagentur

    Hallo Werner,

    ist zwar schon lange her, aber trotzdem noch eine Antwort wert:

    Wenn Du in eine Transfergesellschaft wechselst, darft Du keinen Nebenjob NEU annehmen.
    Hast Du bereits länger einen Nebenjob, so kannst Du diesen auch weiter machen. Allerdings musst Du auch nachweisen können, dass Du diesen Job schon länger hast.

    Zur Verrechnung kann ich Dir keine genaue Antwort geben. Da würde ich mich einfach direkt an die Transfergesellschaft, bzw. Deinen Berater dort wenden.

    Viele Grüße!

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