Anwaltskosten steuerlich Absetzbar?

Hallo zusammen,

können Kosten die im Rahmen von Rechtsbeistand im und um das Wehrrecht (Tauglichkeitsprüfung,etc.) anfallen, steuerlich Geltend gemacht werden?

ich hoffe nicht …

nein. Absetzbar sind nur Anwaltskosten wenn sie unumgänglich sind (zb bei Scheidung).
Anwaltskosten wegen Unfall oder Hauskauf etc. … keine Chance.

LG

Anwaltskosten Wehr-Tauglichkeit können WK/BK sein
Hi !

Bei der Einkommensteuer sind abzugsfähig:

  • Werbungskosten/Betriebsausgaben (WK/BA)
  • Sonderausgaben (SoA)
  • außergewöhnliche Belastungen (agB).

Zäumen wir das Pferd mal von hinten auf.

agB liegen nicht vor, weil diese Kosten weder aus sittlichen noch aus tatsächlichen Gründen unvermeidbar waren.

SoA liegen nicht vor, da diese Kosten nicht im § 10 EStG (bzw. den zugehörigen Buchstaben-Paragraphen) aufgeführt sind.

WK sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkunftsquelle (vgl. § 9 EStG). Diese Aussage gilt analog auch für die BK. Sollte der Anwalt also die Wehr-Untauglichkeitsklage darauf gestützt haben, dass sonst eine Einkunftsquelle wegfällt UND wurde dieser Begründung durch das Gericht gefolgt, dann liegen WK/BK vor, da mit diesem Klagverfahren die Sicherung der Einkünfte betrieben wurde.

Hat der Anwalt seine Anträge lediglich auf Gewissensgründe gebaut, ischeidet ein Abzug als WK/BK aus. Genaue Entscheidungen lassen sich hier wohl nur im Einzelfall bei Kenntnis sämtlicher Fakten treffen.

BARUL76