Schlüssel verloren

Hallo Gemeinde,

ich suche ein oder ein paar Urteile, die besagen, das ein Mieter, der einen Schlüssel für die Eingangs und Wohnungstür (Hauptschliessanlage) verloren hat, nicht die Erneuerung der Schlösser bezahlen muß, wenn der eindeutig beweisen kann (Zeugen), das dieser Schlüssel unwiderbringlich abhanden gekommen ist. Somit wäre also der Einbau dieser neuen Anlage nutzlos und nicht notwendig.
Im konkreten Fall geht es um einen Mieter, dem sein komplettes Schlüsselbund mitsamt Wohnungsschlüssel in einen Gulli gefallen ist. Dieser Mieter kann dafür Zeugen benennen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft will jetzt unbedingt neue Schösser einbauen lassen, was der Mieter nicht als notwendig erachtet, da von dem Schlüssel keine Gefahr ausgehen kann.
Wer kennt solche Urteile oder hat mit so einem Fall Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank im Voraus
Gruß
roland

Hallo Roland !
Bevor über den unwiderbringlichen Schlüssel prozessiert wird: Habt ihr alles versucht den Schlüssel da rauszukriegen?
Ein Schlüsselbund der in einen Gulli gefallen ist, ist nicht unwiderbringlich verloren. Unter dem Gulli ist kein tiefes Loch zur Ewigkeit, sondern zunächst in aller Regel ein Fangkorb der alle groben Sachen zurückhält. Gullideckel abnehmen, Fangkorb rausholen, darin ist der Schlüsselbund! Wenn man selbst nicht drankommt bei den Stadtwerken fragen oder einen Kanaldienst beauftragen, ist immer noch billiger als eine neue Schließanlage. Gruß elmore

Hallo Elmore,

schönen Dank erstmal für Deine Antwort
Mit unwiderbringlich wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen, das es wirklich so ist. Es wurden zuständige Leute beauftragt, diesen Schlüssel aus dem Gulli zu bergen, was zu keinem Erfolg führte. Es wurde mittgeteilt, das der Schlüssel nicht mehr aufzufinden sei. Das sind unter anderem eben diese Zeugen.
Hast Du eventuell auch eine Antwort, die sich auf meine Frage bezieht? Wäre Dir sehr dankbar.

Gruß
roland