Ich habe Schimmel bei mir an den Wänden

Ich habe meinen/unseren Vermieter bereits mehrere Male darauf hingewiesen, dass ich in meiner Wohnung Schimmel habe und dieser beseitigt werden muss. Ich habe ihn Mietminderung und Kündigung angedroht und alles was von ihn kommt sind Schönredungen. Ja, da werden wir dran bleiben!, Heute keine zeit, wir telefonieren!, oder die finanziellen Mittel erlauben es uns nicht. Das geht jetzt schon zwei Monate so. was können wir da tun? Helft mir bitte.

Guten Tag

Nach Schweizer Recht müssen Sie dem Vermieter Nachfrist ansetzen. Nach Ablauf der Frist können Sie bspw. die Mietzinsen (bei der zuständigen Stelle) hinterlegen, und nicht mehr dem Vermieter bezahlen. Auch können Sie auf Kosten des Vermieters einen Dritten mit der Besetigung der Mängel beauftragen. Diese Schritte müssen Sie dem Vermieter (z.B. mit der Nachfristansetzung) ankündigen. Bei schweren Mängeln können Sie ausserdem fristlos kündigen.

Freundliche Grüsse

Hallo!
Ich würde schriftlich eine letzte Frist setzen und dann die Mietminderung praktisch umsetzen, indem du weniger Geld überweist.
Häufig tut sich dann was.

Ich empfehle Einschreiben mit Rückschein, setzen Sie dem Vermieter eine Frist um aktiv zu werden und nehmen Sie sofort eine Mietminderung vor. Das beschleunigt in der Regel die Sache.

20% sind mindestens drin:
http://www.immo-magazin.de/schimmel-winterzeit-ist-s…

Hallo,
wenn Du Mietminderung angedroht hast (schriftlich), dann solltest Du ab dem kommenden Monat auch die Miete mindern.
Dein Vermieter wird sich dann sicher darum kümmern.
Wenn die Schimmelbildung allerdings durch Dich verursacht wurde, dann musst Du auch die Beseitigung zahlen und auch die einbehaltene Miete zurückzahlen.
Viel Erfolg
Udo

Hallo,
hast Du den Mangel schriftlich dem Vermieter mitgeteilt? Wenn nicht, dann schnellstens nachholen und gleichzeitig eine Frist (vielleicht 1 oder 2 Wochen) setzen, um den Schimmel fachmännisch!! zu beseitigen. Und eine Mietminderung ankündigen. Die Höhe hängt vom Ausmaß des Schimmels ab.

Gruss Huftier

Hallo marsipilami85,

das Problem hatte ich bei mir auch.

Es gibt folgende Möglichkeiten was du tun kannst:
Solltest du Unterstützung bei deinem Vermieter benötigen gibt es eigentlich in jeder Stadt einen Mietschutzbund oder verein, bei denen man gegen niedrige Beiträge mitglied werden kann und die einem in in solchen Fällen helfen können.

Die andere Möglichkeit wre, das du dir einen Anwalt suchst. Solltest du dir aus eigener Tasche keinen leisten können, kannst du dir beim Amtsgericht in deiner Stadt einen BEratungshilfeschein holen und gegen (in der Regel sind es 10 €) die Hilfe eines Anwalts in Anspruchs nehmen.

Zu den Mietminderungen und Kündigung.

Drohnungen bringen nichts. Zahl die Miete unter Vorbehalt. Das bedeutet das du diese erstmal ganz zahlst aber nach der Beseitigung des Schimmels dein Recht gelten machen kannst, die Minderung (in der Regel 10 % abhängig von der Größe des Schimmelfelcks und ort) geltent machst.

Mit freundlichen Grüßen

DrückdenKNopf

Da braucht’s zunächst Sachverstand vor Ort!

Eine Mietminderung ist zwar ein probates Mittel, aber wenn die Ursache am Ende in Ihrem Verhalten (Lüften/Heizen/Positionierung der Möbel) zu finden ist, kann das auch nach hinten losgehen.

virages

  1. wer anderen droht erfüllt Straftatbestand
  2. Mieter sind gesetzlich verpflichtet Mängel schnellstens (vorzugsweise schriftlich mit Einschreiben-Rückschein und angemessener Fristsetzung) Vermietern mitzuteilen.
  3. Mietminderungen sind grundsätzlich an Fristsetzungen gebunden und dürfen immer nur von der grundmiete erfolgen
  4. Schimmel gefährdet die Gesundheit, deshalb kann der Amtsarzt Wohnraum sperren - für die Unterkunft wärend der Sperrzeit muss dann der Verursacher aufkommen.

Hallo,
wenn der Mangel schon schriftlich angezeigt wurde und Mietminderung angedroht, frage ich, ob auch tatsächlich gemindert wurde?
Eine Fristsetzung muss ebenfalls erfolgt sein, oder sofort nachgeholt werden, hier nun max. 14 Tage!!
Alternativ bleibt Ihnen noch nach Fristablauf eine Eigenvornahme; bedeutet aber, dass kostenseitig Sie in Vorlage gehen müssen und dann das beim Vermieter einfordern bzw. einklagen.
Sollten Sie allerdings vom Gesundheitsamt den Schimmelbefall begutachtet haben lassen und Gesundheitsgefährdung vorliegen, stehen die Bedingungen für eine Ersatzvornahme durch Sie wesentlich besser.
Machen Sie Druck und minder Sie die Miete.
Eine alte Erfahrung: nimmt man dem Vermieter Geld weg, dann handelt er auch.
Gruß suver

Hallo,
ich kann dir nur raten dich an einen Anwalt zu wenden oder an den Mieterbund.
Da gibt es ganz bestimmte rechtliche Dinge, die du beachten musst und das würde ich nicht ohne rechtlichen Beistand machen.
Grundsätzlich ist eine Mietminderung möglich, es muss aber alles genau dokumentiert sein und wäre optimal, wenn du einen Gutachter danach schauen lässt.
Diesen hast du beim Mieterbund im Jahresbeitrag von nicht einmal 100 Euro zu einem äusserst geringen Preis inl. ich habe damals bei mir für den nur 50 Euro bezahlt.
Wünsch dir viel Erfolg.
gruss daylighter

Hallo,

das mit dem Schimmel in der Wohnung ist keine so einfache Sache! Die Frage ist, woher kommt der Schimmel? Sehr oft ist zu weniges oder falsches Lüften der Wohnung durch die Mieter die Ursache. Und das gerade in den Wintermonaten. Auch wenn der Raum zu wenig geheizt wird und dann plötzlich Wärme reinkommt, können die Wände beschlagen und sich auf Dauer dann Schimmel bilden. Oft ist er erst nur oberflächlich und lässt sich relativ leicht beseitigen.

Ich würde mich da erst mal schlau machen, denn wenn die Schuld bei Ihnen liegt und der Vermieter den Mangel abstellen lässt, kann es teuer werden.

Vielleicht gibt es für dieses Gebiet mit der Schimmelvermeidung und Beseitigung einen Experten, der sich da besser auskennt.

Grüße von
Helmut

Hallo marsupilami,

stellen Sie sicher, dass sie eine schriftliche Stellungsname vom V. erhalten.

Wenn Sie die Sache bisher nur mündich vorgetragen haben, machen Sie dies jetzt noch schriftlich, indem Sie den Ablauf bzw. Sachverhalt zusammenfassen und die Situation für Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptabel ist.

Eine kleine Ecke kann leicht behandelt werden - aber grössere Flächen sind nur durch eine gründliche Putzsanierung zu beseitigen.

Selbst, wenn der Schimmel oberflächlich beseitigt wird, dann steckt er eventuell noch im Putz und tiefer. Wenn die Wand dann nicht permanent alkalisch behandelt wird hört das nie auf. Natürlich muss dafür gesorgt werden, dass die Raumfeuchtigkeit niedrig bleibt - abwechselnd Heizen-5 Min Lüften…

Mittelfristig sollten Sie etwas Besseres suchen.

BG
hardy

ein Hallo ist immer schön

bitte immer alles schriftlich machen,mit der post und rückschein,mit einer 2 wöchigen frist zur besserung,dann sich im netz schlau machen,wieviel minderung es dabei gibt…

lisa

Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,

es sind hier zwei Dinge zu tun:

  1. Ursachenforschung und Dokumentation
    Es nutzt ja nichts, den Schimmel nur zu beseitigen, es muss die Ursache gefunden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. In 80% Prozent der Fälle sind Schimmelschäden in Wohnungen durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters verursacht. Aufgrund der dürftigen Schilderung ist eine weitere Beurteilung (wobei Ferndiagnosen sowieso schwierig sind) hier nicht möglich.
    Der Schaden sollte photographisch dokumentiert werden. Nach der Anschaffung eines Temperatur- und Feuchtemessgerätes ist eine objektive Bewertung des Raumklimas möglich und können entsprechende Werte gemessen und aufgeschrieben werden.
  2. Sofortmaßnahmen
    Sofern möglich, viel mehr heizen und dann entsprechend mehr lüften. Schimmel kann mit Brennspiritus abgewischt werden. Sofern zugänglich, kann die betroffene Fläche durch einen zusätzlich elektrischen aufgestellten Heizlüfter getrocknet werden.

Wenn man ein eigenes Verschulden ausgeschlossen hat und eventuell sogar ein Mangel an der Wohnung (z. B. Kältebrücke, Wasserschaden) festgestellt wurde und der kleine Dienstweg nicht weiter hilft, muss dies dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Falls der Vermieter sich nicht bemüht, kann eine Mietminderung angekündigt und im weiteren auch die Miete gekürzt werden. Als Anhaltspunkt wäre möglich, die Mehrkosten für die Heizung anzusetzen. Auch hier ist eine nähere Aussage mangels Angaben nicht möglich. Kündigen würde ich nur, wenn ich eine andere Wohnung in Aussicht hätte und dann fristlos. In der Regel wirkt aber in einem solchen Fall die Mietminderung schon ausreichend. Man sollte die Fachkenntnis mancher Vermieter nicht überschätzen, was dann in der Regel mit der Fähigkeit zu handeln und zu entscheiden gekoppelt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas W.

Guten Tag

Erst muss man mal abklären, weshalb der Schimmel entstanden ist. In 95% aller Fälle, kommt Schimmel an den Wänden vom falschen oder wenigen Lüften in der Wohnung. Offene Kippfenster sind der Tod aller Wände. Schimmel kann meistens verhindert werden, wenn man folgendes beachtet:

  • 2 x täglich für 10 Minuten ALLE Fenster ganz öffnen und die Wohnung querlüften, danach alles wieder zu.
  • Keine Kippfenster offenhalten.
  • Ueber Nacht, Fenster zu.
  • Vorhänge und Möbel niemals direkt an Aussenwände stellen, da sonst keine Luftzirkulation stattfindet.
  • Bei Altbauwohnung ist dieses Thema noch viel brisanter, da die meisten Altbauten noch nicht isoliert sind.
  • Die Neubauten sind zwar mit einer Aussenisolation von ca 16 cm versehen, aber die Fenster derart dicht, dass überhaupt keine Luft mehr zirkuliert.
  • Bereits bestehender Schimmel kann man mit verdünntem Chawelwasser abwaschen und überstreichen. Danach muss aber die Ursache behoben sein, sonst entsteht der Schimmel gleich wieder.
  • wenn nachweislich am Bau eine Kälte-/Wärmebrücke besteht, muss man dies sanieren.
  • wenn der Schimmel allerding vom zuwenigen Lüften entstanden ist, muss die Beseitigung vom Mieter bezahlt werden.

Ich hoffe, ich konnte vorerst helfen
Gruss
Susanne

Hallo,

ich kann leider nur das Übliche raten: Mangel schriftlich anzeigen, vernünftige Frist zur Mangelbeseitigung setzen, für den Fall der Nichtbeseitigung Mietminderung ankündigen.
Ein Fachmann kann da sicher detaillierteren Rat geben.

Aus gesundheitlichen Gründen möchten Sie vlt auch einen Umzug erwägen.
MfG