Wohnungskündigung vom Vermieter ohne Grund

Hallo vielleicht kann mir jemand von Euch Auskunft geben…Ich wohne seit 1,5 Jahren mit meinem Freund zusammen…Ich habe eine Wohnung in seinem Haus…Nach vielen Streits und schon einer Kündigung der Wohnung im letzten Jahr, will er meinen Sohn und mich kurzfristig aus seinem Haus haben…immwer wenn ihm was nicht passte sollten wir von hier verschwinden…ich bin gerade auf Jobsuche, hatte viel Stress im letzten Jahr, durch den Tod meiner Mutter und den ganzen Familienstreitigkeiten… Zur Zeit kann ich keinen klaren Gedanken fassen, vorhin sagte er mir das wir uns trennen und ich mir schleunigst eine Wohnung suchen sollen…Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag, hatte mich am Anfang der Beziehung abgesichert…Kann er mir ohne Angabe von Gründen einfach kündigen, was kann ich dagegen tun…
Ich bat ihn mich einbisschen zur Ruhe kommen zu lassen…damit min Leben wieder in den Griff bekomme…Er sagte meinem Sohn wir sollten bis zum 01.07.2013 von hier verschwinden…

Bin für jede Antwort dankbar…

Viele Grüsse Na69

Wenn Sie einen Mietvertrag haben, kann er ihnen nicht so einfach kündigen.
Bassauer

Hallo,
die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, somit ist der 01.07. korrekt.
Gruß
Udo

Danke für die schnelle Antwort, ja ich habe einen Mietvertrag, was mache ich wenn eine schriftliche Kündigung kommt ohne Begründung?

Wenn Sie einen Mietvertrag haben, kann er ihnen nicht so
einfach kündigen.
Bassauer

Hallo, geht das auch ohne Angabe von Gründen?

hallo,
gut, das Sie einen Mietvertrag haben, sonst würden sie jetzt auf der Strasse stehen.Suchen sie sich jetzt eine wohnung,dann geht es ihnen bald besser.

viel glück

lisa

Hallo, wenn Sie mit ihm einen ganz normalen Mietvertrag haben und in einer separaten Wohnung wohnen, dann kann er ihnen nur wegen Eigenbedarf kündigen.

MfG P. Kunze

Hallo Na,

nun, wenn du tatsächlich einen normalen Mietvertrag hast kann dein freund dich ohne Kündigungsgrund nicht kündigen. das ist schlicht zu willkürlich. sollte er weiterhin darauf bestehen kannst du dir auch von einem mieterverein, mieterschutzbund oder auch von einem Anwalt helfen lassen.

gruß,

drückdenknopf

Vielen lieben Dank…

Hallo, das kann er nicht, da das Haus gross genug ist…also kann ich mir mit der Wohnungssuche etwas Zeit lassen und mal zu Kräften kommen…Vielen,vielen Dank…

Hallo, wenn Sie mit ihm einen ganz normalen Mietvertrag haben und in einer separaten Wohnung wohnen, dann kann er ihnen nur wegen Eigenbedarf kündigen.

MfG P. Kunze

Hallo,

vielen vielen Dank für deine Antwort, werde bei Eintreffen der Kündigung zum Mieterbund gehen…

Viele Grüsse

MoinMoin!
Sie schreiben „Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag…“
Wenn das heißt, Sie und der Mann sind namentlich im Mietvertrag genannt und beide haben den Mietvertrag unterschrieben, dann haben Sie genauso viele Rechte, wie der Mann, nämlich 50:50.
Und ich an Ihrer Stelle würde den Mann auffordern, die Wohnung zu verlassen.
Gruß
MK

Ja, Grund nur bei fristloser Kündigung und bei Eigenbedarf.

Hallo, geht das auch ohne Angabe von Gründen?

Hallo, nein er ist mein Vermieter und ich bin die Mieterin…

Sofern Sie Ihre Miete pünktlich zahlen und sich auch sonst an die mietvertaglichen Verenbarugnen halten, besteht kein Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses. Er könnten allerdings fristgerecht mit einer gut nachvollziehbaren Begründung wegen Eigenbedarf kündigen.
Solange Ihnen keine fristgerechte Kündgiung schriftlich zugeht, beteht für Sie auch kein Anlaß darauf einen Gedanken zu verschwenden.

Hallo, bis dato hatte ich nie Miete gezahlt, da ich für den täglichen Bedarf und für den Garten alles bezahlt hatte. Ich habe heute morgen von ihm die Kündigung per email erhalten, dort steht aus persönlichen Gründen möchte er nicht mit mir mehr zusammen wohnen.Ich habe bei einem Anwalt vom Mieterbund angerufen, ich soll die Kündigung einfach vergessen, da sie willkürlich ist.Einfach nicht beachten.Ich werde jetzt am 1. einfach Miete überweisen damit er keinen Kündigungsgrund hat…allerdings tut mir das Geld schon weh und das hätte ich für einen Neuanfang besser gebrauchen können.Mal sehen wie es weitergeht. Vielen Dank Na69

Soweit Sie bislang die vertaglich vereinbarte Miete nicht entrichtet haben und mit mehr als 2 vereinbarten Monatsmieten rückständig sind, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen! Der Snwalt ist da entweder „auf dem Holzweg“ oder Sie haben die Fakten nicht richtig bzw. vollständig dargelegt!?!

Er hatte mich gefragt was er für einen Grund angegeben hat und da steht aus persönlichen Gründen…und es ist eine ordentliche fristgerechte Kündigung zum 01.07.bis vor 2 Wochen hatte ich ja auch noch für ihn mitgekocht und mich um alles gekümmert…doch wenn ihm irgendwas nicht passt krieg ich ne Kündigung, die wohl anscheinend jeglicher Form widerspricht…nun ist er persönlich auch am burn-out erkrankt und seit 3 Wochen wieder in der Arbeit eingegliedert womit er anscheinend überfordert ist… so und das kann ich ja alles beweisen, insofern kann ich dieser mal wieder Kündigung wohl kein Glauben schenken…aber nervig ist es schon…er hätte wohl ein Sonderkündigungsrecht da wir zusammen in einem 2-Familienhaus wohnen…aber darauf hätte er sich berufen müssen…ich habe das Gefühl er weiss nicht was er will…wäre ich jedesmal ausgezogen wenn es ihm in den Kopf kam…hätte ich schon ein Umzugsunternehmen machen können… doch diesmal dachte ich er meint es ernst…obwohl er genau weiss das ich mich erkundige…Viele Grüsse Na69

Das mit dem Sonderkündigungssrecht bei Zweifamilienhäusern stimmt zwar, kann aber auch da nicht willkürlich angewandt weren. Prickelnd ist die Frage, ob Sie mit den vereinbarten Mieten rückständig sind oder nicht. Der Vermeiter kann Sie bei Rückständen selbstverständlich nicht nur fristlos, sondern auch fristgerecht kündigen. Sofern sie keine ausdrücklich Verinbarung mit dem Vermieter getroffen haben, dass Sie Ihre Mietzahlung durch das Kochen für den Vermeiter und evtl. weitere „Dienste“ für ihn oder an ihm betragsmäßig verrechnen durften, hätten Sie normale Miete zahlen müssen.

ach du meine Güte…und was mach ich nun???ich habe kurz nachgelesen, er hätte das dann in der Kündigung angeben müssen, das hat er nicht und weitere Gründe kann man wohl nicht nachschieben…oh mann ich bin jetzt totl durcheinander…mich scheint das Pech aber auch zuverfolgen…

Viele Grüsse Na69