Kleingewerbe Steuererklärung

Guten Tag liebe Forengemeinde!
Ich bräuchte mal die Hilfe bei folgendem Fall:

Student A:
Bekommt kein Bafög aber monatlich 600 Euro Unterhalt der Eltern.
Hat für Promotiontätigkeiten im Jahr 2012 ein Kleingewerbe angemeldet.
Die Einnahmen belaufen sich für das Jahr 2012 auf ca. 2000 Euro. Die Umsatzsteuer wurde nach §19 nicht ausgewiesen.

Wie muss nun die Steuererklärung aussehen?

Muss erstmalig eine private Einkommensteuerklärung erstellt werden mit der anliegenden Gewerbesteuererklärung und Gewinnermittlung?
Was bringt es die Ausgaben für das Kleingewerbe anzugeben, wenn eh keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde?

Was sind die rechtlichen Vorgaben, was muss alles angegeben werden? Auch der Unterhalt durch die Eltern?

Viele Dank für die Hilfe und viele Grüße!

Hallo,

das Beste ist, wenn du mal beim Finanzamt anrufst un dich aufklären lässt, so ganz unverbindlich. Dann machst du nichts falls. Die müssen dich aufklären.
LG Hexenkutsche

Hallo Zimbardo,

eine steuererklärung soll auf alle Fälle gemacht werden, auch wenn du keine Mehrwertsteuer für dein Kleingewerbe angefallen ist. Da du wahrscheinlich sowieso unter der Bemessungsgrenze für Einkommensteuer liegst (Unterhalt Eltern und Kleingewerbeverdienst), wird eh nichts anfallen, aber du kannst ja noch ein paar Werbungskosten (km-pauschale oder Fahrtkosten Promotätigkeit + Uni) geltend machen.

Ich würde mal sagen :

  • ESt Erklärung Mantelbogen ausfüllen. (Persönliche Daten usw.)
  • Anlage Gewerbeeinkünfte mit dem Gesamtgewinn
  • Einfache Gewinnermittlung Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. (Wobei bei der Einnahmehöhe sowieso keine Steuer anfällt.)
  • Gewerbesteuererklärung brauchen nur Betireb mit wesentlich höheren Einnahmen machen.
  • Unterhalt braucht nicht angegeben werden.
  • Fertig !

Sehr geehrte Herr,

zu steuerlichen Fragen darf ich nach den Gesetzen keine Auskünfte erteilen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt oder mit einem Steuerberater.

Hoffe auf Ihr Verständnis.

MFG J:Heine