Guten Tag liebe Forengemeinde!
Ich bräuchte mal die Hilfe bei folgendem Fall:
Student A:
Bekommt kein Bafög aber monatlich 600 Euro Unterhalt der Eltern.
Hat für Promotiontätigkeiten im Jahr 2012 ein Kleingewerbe angemeldet.
Die Einnahmen belaufen sich für das Jahr 2012 auf ca. 2000 Euro. Die Umsatzsteuer wurde nach §19 nicht ausgewiesen.
Wie muss nun die Steuererklärung aussehen?
Muss erstmalig eine private Einkommensteuerklärung erstellt werden mit der anliegenden Gewerbesteuererklärung und Gewinnermittlung?
Was bringt es die Ausgaben für das Kleingewerbe anzugeben, wenn eh keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde?
Was sind die rechtlichen Vorgaben, was muss alles angegeben werden? Auch der Unterhalt durch die Eltern?
Viele Dank für die Hilfe und viele Grüße!