Garantie/Gewährleistung auf Reparatur

Bitte vorstellen: Person A hat ein Laptop 11.2008 gekauft, im 09.2010 wurde die Tastatur gewechselt weil die Buchstaben sich ablösten, es wurde also eine neue Tastatur eingebaut. Im 02.2011 lösten sich die Buchstaben wieder, nun sagt die Firma sie gäben nur 3 Monate Garantie auf Reparaturen.
Hätte man denn nicht auf die neue Tastatur auch wieder 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung?

LG
Charlynn

Also zumindestens müsste es 1 Jahr Gewährleistung geben

Hallo,
was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist, steht in faq:1152. Zur Beachtung: es geht bei Gewährleistung um Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen. Es geht nicht um eine Mindesthaltbarkeit.
Nachdem Du das gelesen hast, ging es um Garantie, Gewährleistung oder ganz einfach um Kulanz?
Und des weiteren: es gibt keine neue Garantie oder Gewährleistung nach einer Reparatur.
Gruß
loderunner (ianal)

Unsinn (owt)

Also zumindestens müsste es 1 Jahr Gewährleistung geben

Nein.

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Und des weiteren: es gibt keine neue Garantie oder
Gewährleistung nach einer Reparatur.

Das habe ich mir schon zusammen gesucht, dachte aber weil es eine neue Tastatur ist, wäre es etwas Anderes, also nicht Garantie auf Reparatur sondern das neue Teil.
Und ja, eigentlich war ja dann die Tastatur von Anfang an nicht in Ordnung, sonst würden sich die Buchstaben doch nicht schon nach knapp 6 Monaten lösen.

Nach dem was du verlinkt hast, hätte man keine Garantie auf einen neuen TV wenn der Fehler praktisch erst nach dem Kauf entstanden ist?

LG
Charlynn

Hallo,

Und ja, eigentlich war ja dann die Tastatur von Anfang an
nicht in Ordnung, sonst würden sich die Buchstaben doch nicht
schon nach knapp 6 Monaten lösen.

nochmals: Das Gesetz sieht keine Mindesthaltbarkeit vor. Alles ist vergänglich.

Nach dem was du verlinkt hast, hätte man keine Garantie auf
einen neuen TV wenn der Fehler praktisch erst nach dem Kauf
entstanden ist?

Der Unterschied Garantie vs. Gewährleistung scheint Dir leider immer noch fremd zu sein?

Richtig ist, dass der Verkäufer nur für Mängel haftet, die bei Gefahrübergang schon vorhanden waren. So steht es im Gesetz:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Gruß

S.J.