hallo,
folgender fall:
fas kind eines mieters und dessen freund rangeln sich - schuld ist bei beiden gleich verteilt. dabei kommt die tuerzarge des raumes zu schaden. ( dazu gibt es von mir auch eine frage im handwerksbrett ).
uebernimmt die familienhaftpflichtversicherung den schaden?
wer kuemmert sich darum, dass der freund mit herangezogen wird - muss ich das tun, oder macht das die versicherung?
gruss
khs