Haftpflichtschaden

hallo,

folgender fall:

fas kind eines mieters und dessen freund rangeln sich - schuld ist bei beiden gleich verteilt. dabei kommt die tuerzarge des raumes zu schaden. ( dazu gibt es von mir auch eine frage im handwerksbrett ).

uebernimmt die familienhaftpflichtversicherung den schaden?

wer kuemmert sich darum, dass der freund mit herangezogen wird - muss ich das tun, oder macht das die versicherung?

gruss
khs

Guten Abend, Karl-Heinz!

Das hätte ich nie von Dir gedacht und solches schändliche Verhalten sollte man nicht unterstützen. Du bist frisch verheiratet (übrigens: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!) und die Hormone gehen mit den Jungvermählten durch. Wildes, orgiastisches Treiben - da muß schon mal eine Türfüllung dran glauben. Ist ja alles menschlich, Karl-Heinz. Daß Du daraus aber die Rangelei von Kindern drechselst, um die Versicherung zu melken, läßt auf einen Verfall der Sitten schließen :smile:

Gruß
Wolfgang

falsch!
moin wolfgang,
du weisst doch, dass es in unserem alter mehr bedaechtig zugeht, und dass wahre erregung nur aufflammt, wenn man den dritten birdie nacheinander gespielt hat…
trotzdem danke fuer die guten wuensche
:wink:
kuddel

Hallo Kuddel,

das ist eine Sache der Versicherung. Du hast per BGB das recht dir einen zu greifen oder alle. Sie haften gesamtschuldnerisch.
Dies ergibt sich aus entsprechender Anwendung von deiner Anspruchsgrundlage von §823 und §421-426 BGB.
Allerdings stellt sich dann noch die Frage des Alters (wegen fehlender Schuldfähigkeit) und daraus resultierend ggf. noch eine Aufsichtspflichtverletzung. :smile:

Die Deckung kann anders aussehen, dürfte in dem Fall aber nicht.

Gruß
Marco

du weisst doch, dass es in unserem alter mehr bedaechtig
zugeht, und dass wahre erregung nur aufflammt, wenn man den
dritten birdie nacheinander gespielt hat…

Hallo Kuddel,

bitte vielmals um Entschuldigung! Ich wußte nicht, daß Du schon Golf spielst. Ich dachte, Du hättest noch Sex.

Gruß
Wolfgang