Such hilfe bei verkehrsrecht

habe meinen sohn einen opel Corsa gekauft und ihm im November tüven lassen.ok der aupuff is zwar etwas laut , aber er is ordnungsgemäß eingetragen und ohne Probleme durch den tüv gekommen.heute wurde mein sohn , wie schon oft, aufgrund des Auto`s , auf der Autobahn angehalten und kontroliert. es gab bis jetzt noch nie Probleme außer heute. der junge schnößel von Polizist hat die abe vom Auspuff und den neuen tüv ignoriert ( es interessiere ihm nicht ) 35€ eingestrichen und eine anzeige gemacht.jetzt gibt’s eine Vorladung zur Nachkontrolle , ob der Auspuff ausgebaut und duch einen neuen ersetzt wurde, ansonnsten soll der Corsa still gelegt werden. ist dies rechtens oder kann ich mich dagegen wehren???

Hallo,

grundsätzlich ist die Polizei bei ihrer Arbeit nicht an die TÜV-Prüfung gebunden, weil beide Organisationen sage ich mal auf unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichen Zielen an die Dinge ran gehen.
Der TÜV-Prüfer kann durchaus mal etwas übersehen oder drüber hinwegsehen, während der Polizeibeamte in dem Bereich gerade etwas aufmerksamer ist, etwa, weil es sein Spezialgebiet ist. Wenn der Polizeibeamte meint, dass ein Verstoß vorliegt, kann er diesen ahnden. Wenn er 35 Euro angeboten hat (Verwarngeld), so muss man das nicht annehmen. Er ist verpflichtet, darauf hinzuweisen. Erst dann muss er eine Anzeige fertigen. Sind die 35 Euro bezahlt, ist damit der Verkehrsverstoß geahndet und wird nicht mehr weiter verfolgt.
Wahrscheinlich hat der Beamte noch einen sog. Mängelbericht/Mängelmeldung gefertigt. Hierauf ist dokumentiert, welcher Mangel am Fahrzeug festgestellt worden ist und dass er innerhalb einer bestimmten Frist beseitigt werden muss. Verstreicht die Frist und der Beamte hat keine Bestätigung über die Mängelbeseitigung erhalten, wird er die Mängelmeldung der Kfz-Zulassungsstelle übergeben, die dann die weitere Prüfung des Fahrzeugs und ggf. Stilllegung veranlasst. Wenn es für den Auspuff keine ABE gibt, dann ist er auch nicht zulassungsfähig und muss runter. Meistens geht es dabei nur um die Geräuschekulisse. Grundsätzlich gibt es für die Auspuffanlagen, die nachträglich verkauft werden, nur dann eine ABE, wenn der Lärmpegel nicht höher ist als beim Originalauspuff, oder wenn der Lärmpegel zwar höher als beim Original, aber noch innerhalb festgelegter Grenzen ist. Letzteres gibt es aber nur sehr selten. Also in die Papiere sehen, da steht drin, wie laut das Auto sein darf, und ggf. mit einem Messgerät prüfen, ob dieser Wert überschritten wird, das kann auch der TÜV machen. Aber der TÜV darf kein Fahrzeug abnehmen bzw. mit Plakette versehen, das eine Auspuffanlage (nachträglich angebaut) ohne ABE hat oder lauter ist, als in den Papieren festgelegt. Der Aupuff kann aber auch von Nov. bis jetzt einen Defekt bekommen haben, das ist schon eine verdammt lange Zeit, um sich noch auf den TÜV zu berufen. Ein Gutachter kann das genau überprüfen. Die Stilllegung kann erfolgen, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen - und ein kaputter oder nicht zugelassener Auspuff ist ein schwerwiegender Mangel.
Bringe Deinem Sohn am besten bei, dass ein Auto, was mehr Lärm macht als unbedingt nötig, im Verkehr heutzutage völlig überflüssig, dazu noch für andere Leute äußerst störend und auch keinen Deut schneller ist.

Wenn die Auspuffanlage ordnungsmäßig im Fahrzeugschein eingetragen ist, muss das akzeptiert werden. Ist sie nicht eingetragen, wird ein Mängelbericht und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Die TÜV-Untersuchung spielt dabei keine Rolle, da der Auspuff auch danach angebracht werden konnte.
M.f.G.

Der TÜV ist ein privatet Verein, der auch Fehler machen kann.

Andere Frage: Wenn man wegen des Autos ständig angehalten wird, warum ändert ihr es nicht? Mich persönlich stören laute Auspuffs auch.
Wenn man die 35 Euro bereits bezahlt hat, kann man keinen Einspruch mehr einlegen. Eine ABE heisst ja nur, dass das Teil eingebaut werden darf. Ob es richtig eingebaut wurde oder zwischenzeitlich kaputt ging, ist eine amdere Frage.

Vorab Gegenfrage: Haben Sie / Ihr Sohn in der Frage alles erzählt?

Der Polizist darf schon so handeln, wenn er Anhaltspunkte / begründete Zweifel hat. Aber nicht vorher ohne Beweis schon Ordnungsstrafe erteilen.
Die 35 € gleich zu bezahlen war ein Fehler. Die Behörden meinen daraus das Eingestehen der OWi ableiten zu können. Sollte ein Mängelschein ausgestellt sein/werden, muß man dem natürlich Folge leisten.
Wenn der Fahrer / Halter des Pkw eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte er Auskunft bei bzw. Vertretung durch Anwalt suchen.
Denn wenn am Auspuff nicht nachträglich manipuliert wurde und für diesen auch die ABE vorliegt, gibts daran nichts zu bemängeln.

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie die Rechtsprechung heute ist.
Sie müssen sicher den Auspuff austauschen und und das Bußgeld bezahlen.
Dann wüede ich jedoch zum Tüv gehen und dort den Betrag zurückfordern.
Fragen Sie aber vorher mal beim ADAC oder bei einem Anwalt nach.

Hallo Wolkenfahrer,

wenn der Auspuff so geblieben ist, wie er bei der TÜV-Abnahme war und es ausserdem eine gültige ABE für den Auspuffe gibt, würde ich mich an Ihrer Stelle dagegen wehren, insbesondere dann, wenn Sie oder Ihr Sohn eine Rechtschutzversicherung haben.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo wolkenfahrer,
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo am frühen Abend,
nach der Rückkehr aus meinem Urlaub habe ich die Anfrage in meiner Post gelesen. Um auf den Sachverhalt eigehen zu können, wäre es erst einmal wichtig für mich zu wissen, welcher junge Schnösel auf welcher Autobahn die geschilderten Maßnahmen getroffen hat. Danach ist es Bundesländer- abhängig, wo, was und wie Maßnahmen getroffen werden. Nur vorweg schon mal: eine ABE durch den technischen Überwachungsverein in den Fahrzeugpapieren eingetragen, muß nicht unbedingt den Tatsachen am Tattag entsprechen.
Ich will aber auch hier nicht unbedingt Hoffnungen erwecken, die sich im Nachhinnein als nicht erfüllbar erweisen.
In diesem Sinne:
Hals- und Beinbruch und allzeit gute Fahrt!
diwi.willi

Auspuff zu laut = Auspuff zu laut, egal was der Tüv sagt. es sei denn, den Tüv hat das neue Standgeräusch eingetragen, davon geh ich aber nicht aus.

Hat der Polizist jetzt 35,-€ verlangt, oder hat er eine Anzeige geschrieben? 35,-€ ist eine Verwarnung ohne Punkte. Wenn die 35,- € bezahlt sind, ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen und es kann kein Einspruch mehr eingelegt werden.

Unberührt davon ist, dass der Auspuff repariert, ersetzt, etc. werden muss. Sonst meldet der Polizist den Mangel der Zulassungsstelle und die Zwangsstilllegung des Fahrzeuges kann angeordnet werden.

Hallo Wolkenfahrer,
aus eigener Erfahrung… mancher Auspuff geht durch TÜV &CO und ist nicht in Ordnung… es gibt für die Auspuffanlagen bestimmte Normwerte im normalen Fahrzustand… ruhiges Fahren und beim Gasgeben… ich würde mit dem letzten TÜV.Bericht zu der gleichen Untsuchungsstelle gehen und die Sache noch einmal ORDENTLICH (möglichst durch einen anderen Prüfingenieur) prüfen lassen… alle Werte sollten auf dem Protokoll stehen… damit… wenn i.O. zur Polizei und dort nachweisen, dass alles i.O. ist…
mehr Tips kann ich nicht geben…
LG
Conny

Hallo ! Wenn eine ABE vorliegt, hat die Polizei keine Handhabe. Ihr hättet schon die Verwarnung verweigern sollen.
Leider kommt es immer wieder vor das einige Polizisten neue Gesetzte machen wollen.

Gruß

Hallo wolkenfahrer,

der Polizist kontrolliert ja auch Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV haben! Das interessiert ihn eigentlich überhaupt nicht. Er trifft seine Feststellungen ja stets an dem Kontrolltag!
Und wenn es ihm zu laut vorkommt oder aber sogar gemessen wurde, dann hat er eben den Verdacht, dass manipuliert wurde (oder der TÜV evtl. nicht ordnungsgemäß gearbeitet hätte?).
Und wenn das Auto dann ohnehin noch mal angesehen wird, wird man ja sehen, was Fakt ist.
Man könnte Widerspruch einlegen, aber der Auflage muss man auf jeden Fall nachkommen!
Wenn sich dann herausstellt, dass alles in Ordnung ist, müsste ja der Bescheid auch vom Tisch sein.

Freundliche Grüße
Wolfgang

Guten Tag,
gibt es von Seiten des TÜV`s keine Beanstandung würde ich die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme wie hier geschildert in Frage stellen und ein Veto einlegen. Ist das Verwarngeld allerdings vor Ort in Bar bezahlt worden, kommt dies einer Anerkennung der Maßnahme gleich und der Verwaltungsakt ist damit vollzogen, heißt, wird auch nicht mehr rückgängig gemacht.

PS: Ob einen jüngeren oder älteren Polizeibeamten, würde ich diesen nicht als Schnösel oder sonst irgendwie betiteln, egal wie der Sachstand ist sollte man Haltung bewahren. Freundliche und unfreundliche Personen gibt es in allen Arbeitsbereichen des täglichen Lebens. Und Unfreundlichkeit begegnet man am besten mit Freundlichkeit

in diesem Sinne, einen schönen Tag

mfg, Fopo