Ich bewohne seit 03/2009 eine Wohnung in der ein Warmwasserzähler installiert ist. Wir und wohl auch der Vermieter sind davon ausgegangen, dass alle drei Abnahmstelle (Badwanne/Dusche; Küche; Waschbecken im Bad) durch diesen Zähler abgedeckt werden
Nun stellte sich heraus, das dass Waschbecken im Bad aus unserer Wochnung und das Waschbecken einer anderen Wohnung an einer einer Warmwasserzähler hängt, der den Warmwasserverbrauch einer dritten Wohnung erfasst.(wir wohnen in einem Haus gebaut zw. 1950 und 1960 )
Dabei uns pro Kalenderjahr die Nebenkostenabrechnung erstellt werden, sind Nachforderungen bis 2011 ausgeschlossen nach dem mir bekannten Mietrecht. Was aber ist für den Vermieter für 2012 zulässig? Kann er irgendwie per Schätzung oder wie auch immer, versuchen einen Verbrauch und damit eine Rechnungsstellung herzuleiten?