Nebenkostenabrechnung Berechn. Warmwasserverbrauch

Ich bewohne seit 03/2009 eine Wohnung in der ein Warmwasserzähler installiert ist. Wir und wohl auch der Vermieter sind davon ausgegangen, dass alle drei Abnahmstelle (Badwanne/Dusche; Küche; Waschbecken im Bad) durch diesen Zähler abgedeckt werden

Nun stellte sich heraus, das dass Waschbecken im Bad aus unserer Wochnung und das Waschbecken einer anderen Wohnung an einer einer Warmwasserzähler hängt, der den Warmwasserverbrauch einer dritten Wohnung erfasst.(wir wohnen in einem Haus gebaut zw. 1950 und 1960 )
Dabei uns pro Kalenderjahr die Nebenkostenabrechnung erstellt werden, sind Nachforderungen bis 2011 ausgeschlossen nach dem mir bekannten Mietrecht. Was aber ist für den Vermieter für 2012 zulässig? Kann er irgendwie per Schätzung oder wie auch immer, versuchen einen Verbrauch und damit eine Rechnungsstellung herzuleiten?

Hallo KiD,
wenn kein Zähler anwendbar ist, dann sind die Größen der Wohnungen (qm) maßgebend.
Beste Grüße
Kocki

Hallo kid 242,

Eine rechtliche Handhabe sehe ich nicht. Vielleicht gibt es eine Lösung, wenn alle Beteiligten (3 Mietparteien und der Vermieter) sich an einen Tisch setzen und versuchen eine Lösung bezüglich der vergangenen Jahre und dem noch abzurechnenden Jahr 2013 zu entwickeln, mit der alle einverstanden sind. Tipp: Während der Sitzung ein Ergebnisprotokoll erstellen und alle unterschreiben lassen, damit sich es hinterher niemand anders überlegt…
Eine Forderung an den Vermieter muss sein, dass er umgehend die Verteilung anders regelt, oder an die beiden Waschbecken Zähler anbringt und den Verbrauch entsprechend verrechnet. Das sollte er ohnehin - auch ohne Treffen - sofort veranlassen.

Gruß

Mary