Mietvertrag, Hausordnung nicht ausgehändigt!

In einem Mietvertrag über eine Wohnung wird auf die Gültigkeit der Hausordnung verwiesen. Die Hausordnung wurde aber dem Mieter nicht ausgehändigt. Dies ist auch im Mietvertrag ersichtlich. Ist die Hausordnung nun zum Bestandteil des Mietvertrages geworden oder nicht?

In einem Mietvertrag über eine Wohnung wird auf die Gültigkeit
der Hausordnung verwiesen. Die Hausordnung wurde aber dem
Mieter nicht ausgehändigt. Dies ist auch im Mietvertrag
ersichtlich. Ist die Hausordnung nun zum Bestandteil des
Mietvertrages geworden oder nicht?

Grundsätzlich reicht der verweis im Mietvertrag auf die Hausordnung z. B. durch die Formulierung „die Hausordnung ist Bestandteil des MV“. Eine Abschrift muss dem MV nicht beigefügt sein.
Wichtig allerdings ist, dass die HO im Hausflur öffentlich gemacht ist; d.h. die HO muss an einer für die Hausgemeinschaft allgemein zugängluchen Platz ausgehängt sein.

In einem Mietvertrag über eine Wohnung wird auf die Gültigkeit
der Hausordnung verwiesen. Die Hausordnung wurde aber dem
Mieter nicht ausgehändigt. Dies ist auch im Mietvertrag
ersichtlich. Ist die Hausordnung nun zum Bestandteil des
Mietvertrages geworden oder nicht?

hallo,
das ist nicht ganz ohne, einerseits ist es im mitvertrag vermerkt, also hat die hausordnung gültigkeit, andererseits,wenn diese hausornung nicht dem mietvertrag angefügt war, muss sie zur freieneinsichtnahme ausliegen, um wirklich gültigkeit zu erlangen.
Bei unklarheiten ist es empfehlenswert den Vermieter, bzw andere Mietparteien zu informieren, bzw sich zu erkundigen.
Die Sachlage ist also nicht eindeutig.
Mfg