Hallo Rainer, hallo Ralph,
ich widerspreche ungern, aber hier scheint es doch notwendig zu sein.
Wenn der Schuldige ermittelt werden konnte, die Sachlage klar, also die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist, dann empfehle ich Dir, bei einem solch klaren und ‚kleinen Fall‘ (so ärgerlich er für Dich auch sein mag) von der Einschaltung eines Anwalts abzusehen.
Auch als Geschädigter bist Du zur Schadenminderung verpflichtet. Dazu gehört auch die Vermeidung von Anwaltskosten, wenn es sich um eine klare Rechtslage handelt.
Sollte es Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben, was in solch einem Fall kaum eintreten dürfte, dann kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten. Und dann hast Du ja auch einen Grund dafür.
Was den Mietwagen betrifft, so fällt auch dies unter die Schadenminderungspflicht.
Wenn ich unterstelle, dass die Reparatur max. einen Tag dauert, dann gilt es abzuwägen, in welchem Fall die geringeren Kosten entstehen:
- für öffentliche Verkehrsmittel
- für ein Taxi
- für einen Mietwagen
Wenn Du z.B. das Kfz. als Aussendienstler den ganzen Tag benötigst, viele Kilometer zu schlecht errecihabren Orten fährst, so wird sich die Versicherung nicht sträuben, einen mietwagen zu bezahlen. Wenn Du aber nur zur Arbeitsstätte und zurück fährst und die Taxikosten hierfür erheblich niedriger ausfallen würden, so bekommst Du ggf. nur diese erstattet anstelle der Mietwagenkosten.
Selbst wenn Dir ein Mietwagen zustehen würde, solltest Du bedenken, dass Du im Falle eines Verzichts eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen kannst.
Mach Deine Ansprüche zunächst dem Grunde nach schriftlich geltend. Die Höhe der Ansprüche kannst Du nachträglich nachweisen für z.B.:
- Reparaturkosten
- öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi oder Mietwagen, alternativ für Mietwagenkosten eine Nutzungsentschädigung
- evtl., aber wirklich nur evtl. für Verdienstausfall (entsteht meines Erachtens nach nicht in nenneswertem Umfang, da Du das Fahrzeug vor Arbeitsbeginn in die Werkstatt bringst und nach Arbeitsbeginn wieder abholst)
- Pauschale Kosten wie z.B. Schreibmaterial, Porto, Fahrt zur Werkstatt hin und zurück etc., solltest Du mit DM 80,-- ansetzen, es werden dann in aller Regel DM 50,-- ersetzt
Also: Was den RA betrifft - nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen!
Alles klar!?
Gruss
WALTER HUETTENHAIN
‚derinwenigenStundenfreudiginUrlaubfährt‘