Kann bei der Privatabrechnung neben der

… Infusion 272 eine i.v. Kurznarkose und Überwachung 602/650 abgerechnet werden.

Hallo Sunnflower,
neben einer Infusion (272) kann eine oxymetrische Messung (602) und ein EKG (650) abgerechnet werden. Wo ist denn die Kurznarkose in dem Zusammenhang? Bzw. welche Ziffer wurde für die Narkose abgerechnet. Bei Narkosen sieht es nämlich etwas anders aus. Da ist zum Teil die Überwachung mit enthalten. Schreibe mir doch noch mal, welche Ziffer für die Kurznarkose in Ansatz gebracht wurde.

Liebe Grüße
Sylvia

… Infusion 272 eine i.v. Kurznarkose und Überwachung 602/650
abgerechnet werden.

Hallo Sylvia,

vielen Dank für die prompte Antwort.
Die Ziffer für die i.v. Kurznarkose lautet 451, d.h. können die Ziffern 272, 650, 602, 451 nebeneinander abgerechnet werden.

Liebe Grüße
Ingrid

Hallo Ingrid,
Ich antworte Dir über Pfingsten, da ich vorher im Dienst noch in den einschlägigen Kommentaren lesen muss. Das kann ich aber erst am Dienstag und danach bin ich für drei Tage auf Dienstreise. Es gibt im Zusammenhang mit einer Narkose nämlich Einschränkungen bei der Abrechnung der Narkoseüberwachung, aber auch wieder Ausnahmen. Um dass für Dich verständlich aufzubereiten muss ich selbst noch mal genau nachlesen.

Liebe Grüße
Sylvia

Hallo Ingrid,
so, ich habe ein wenig recherchiert. Die Antwort ist wie immer nicht eindeutig, da ich die Umstände des Eingriffs nicht kenne. Prinzipiell gehört zu einer Narkose die Überwachung der Vitalfunktion, also z. B. ein EKG-Monitoring (Ziffer 650) und die Messung der Sauerstoffsättigung (Ziffer 602), auch eine Infusion ist in die Narkoseziffer inkludiert, wenn es sich um eine Vormedikation handelt. Also eigentlich sind die Ziffern 271, 650, 602 nicht neben einer Narkoseziffer berechenbar. Jetzt kommt jedoch ein Aber: wenn die Leistungen nach den Ziffer 271, 650 oder 602 für die Behandlung einer Störung vor, während oder nach der Narkose erforderlich waren, sind sie gesondert berechenbar. Beispiel: musste vor der Narkose bei einer Kreislaufschwäche eine Infusion gegeben werden, kann eine Infusion auch berechnet werden. Wenn während der Narkose eine Störung am Herzen sichtbar wurde, kann ein EKG berechnet werden, es muss dann aber auch ein Ausschrieb davon angefertigt werden, damit es im Nachhinein beweisbar ist. Auch für eine längere Überwachung nach der Narkose, weil Störungen oder Erkrankungen vorliegen, können die Leistungen dann gesondert berechnet werden. Als Zeitraum der Narkose selbst gilt: 10 Minuten vorher und 10 Minuten nachher. Wurde also z. B. eine Infusion schon 30 Minuten vorher gegeben, ist handelt es sich nicht mehr um eine Nebeneinanderberechnung.

Wie gesagt, um eine genaue Bewertung vornehmen zu können, wäre die komplette Rechnung mit Diagnosen, ggf. der Operationsbericht hilfreich. Wenn Dir meine Antwort nicht reicht, kannst Du Dich an die Ärztekammer des Bundeslandes wenden, in dem der Arzt tätig ist. Die Adressen findest Du im Internet über Google.

Liebe Grüße und schöne Restpfingsten
Sylvia

Hallo Sylvia,
Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen und ich möchte mich ganz herzlich für Deine Bemühungen bedanken.
Liebe Grüße
Ingrid