Pausenverlängerung seitens des Arbeitgebers

Ist es rechtlich zulässig die gesetzliche Regelung von der 30min Pause (8 Std Tag) auf 1 Std zu verlängern?
In unserem Betrieb wurde bisher nach 4 h eine 30min.
Pause gemacht - jetzt kam unser Chef auf die tolle Idee die Pause aufzuteilen in 1x 20 min und 1x40 min
sprich die Pausenzeit wurde verdoppelt - allerdings ohne Zustimmung der Arbeitnehmer. Betriebsrat haben wir leider keinen.
Regelarbeitszeit 40 h / Woche 8h täglich
Ist das rechtlich zulässig oder muss die halbe Std zusätzlich dann bezahlt werden ??

Hallo Leo69!

Also vorab, alle Pausenregelungen die nicht im Arbeitsvertrag, per Gesetz und/oder im Tarif(mantel)vertrag geregelt sind, gehen nicht automatisch zu Lasten des Arbeitsgebers!
Ist schon ungewöhnlich, dass ein AG von sich aus die Pausenzeiten verlängert bzw. verdoppelt.
I.d.R. versucht der AG die AN auf das gesetzl. Minimum zu drücken:

§ 4 ArbZG; Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Ich kann Hier nur empfehlen, sich zu fragen, warum der AG die Pausenzeit von sich aus verdoppelt.
Es gibt branchenabhängige Sonderregelungen, die aber im Tarifvertrag geregelt sind z.B. Arbeiten mit Sprengstoffen, Lackierer etc.

Generell sind Pausenzeiten KEINE Arbeitszeiten.
Er kann sie also verlängern, aber nicht unbegrenzt verkürzen.
Problem kann es für den AG nur geben, wenn es anders im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Das kann er aber umschiffen, indem er betriebliche Erfordernisse vorschiebt.

Das kann so nicht möglich sein.Muß aber auch im gültigen Manteltarif-Vertrag nachzuschauen sein.
Im Zweifel sich an die zuständige BG wenden

Da es sich um Mindestanforderungen handelt, kann im Tarif-, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine längere Pause vereinbart werden. Möglich ist auch eine Pausenregelung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Die Absprache über eine Pause von 30 Minuten kann daher durch den Arbeitgeber auf 1 Stunde verlängert werden, da es an einer schriftlichen Betriebsvereinbarung fehlt.

Pausen werden nicht bezahlt!

Ist es rechtlich zulässig die gesetzliche Regelung von der
30min Pause (8 Std Tag) auf 1 Std zu verlängern?
[…] die
Pause aufzuteilen in 1x 20 min und 1x40 min
sprich die Pausenzeit wurde verdoppelt - allerdings ohne
Zustimmung der Arbeitnehmer.
Ist das rechtlich zulässig oder muss die halbe Std zusätzlich
dann bezahlt werden ??

Meines Wissens nach, benötigt der Arbeitgeber keine Zustimmung der Arbeitnehmer, solange diese vorher Informiert werden.
Wichtig ist nur, dass er die gesetzliche Regelungen einhält, die besagt, dass eine Pause mind. 15 Minuten dauern und spätestens nach 4 Std. Arbeit gemacht bzw. gewährt werden muss.
Am besten informierst du dich bei der Gewerkschaft, die für dein Betrieb bzw. die Brache in der du tätig bist, zuständig ist.

Hallo,
die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Wie lautet denn die Kernarbeitszeit! in dem Betrieb??