Darf Vermieter die Kaution einbehalten?

Hallo,
darf ein Vermieter die Kaution einbehalten mit dem hintergrund das er sie für die renovierung nach Auszug benutzt? Die Kaution benutzt er für die Renovierung, steht nichts darüber im Mietvertrag.

Hallo,
diese Frage solltest Du von einem Mieterverein oder Anwalt klären lassen, da es in letzter Zeit mehrere Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang gab.

MfG
Udo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
das ist eine verzwickte situation…
das ist abhängig vom allgemeinzustand der wohnung, der mietdauer…und letztendlich auch vom vermieter…
hier würde ich mich nicht festnageln lassen-konkret hab ich da keine 100-%tige antwort parat…jedoch denke ich, dass es unter den genannten umständen duchaus denkbar is, dass er die kation (auch teilweise) einbehalten darf…
mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Pacman65,
also der Vermieter hat das Recht die Kaution einzubehalten, wenn man a) mit der Miete im Rückstand ist, b) wenn noch Ansprüche des Vermieter für eine Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung offen sind, c) wenn der Vermieter Schadensersatz aufgrund von Schädigungen des Wohneigentums durch den Mieter verlangt (damit meine ich keine Abnutzungerscheinungen/Altersverschleiß wie z.B. bei Parkett oder Teppich, sondern richtige Schäden durch unsachgemäße Behandlung von z.b. Türen o.ä.) oder d) wenn Schönheitsreparaturen, die entweder lt. Vertrag in bestimmten Abständen ausgeführt werden sollten oder bei Auszug nicht ausgeführt wurden. ABER: wenn im Mietvertrag darüber nichts festgehalten wurde, oder eine ‚Endrenovierung‘ lt. Mietvertrag ansteht, die Wohnung aber nicht übermäßig abgenutzt ist oder ihr vor Ablauf der ersten anstehenden Renovierung auszieht, müsst ihr nicht renovieren und der Vermieter hat keinen Grund, die Kaution einzubehalten. Im Mietvertrag muss stehen, dass nur renoviert werden muss, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Idealerweise habt ihr bei Einzug ein Protokoll des Zustandes der Wohnung aufgesetzt oder Fotos geschossen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter trotzdem eine Beteiligung an den Renovierungskosten verlangen, selbst wenn man innerhalb der Renovierungsfrist auszieht. Aber NUR, wenn im Vertrag so eine Klausel aufgesetzt ist!
Falls ihr in bestimmten Farben gestrichen habt, kann der Mieter schon verlangen dass ihr den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellt oder eben in hellen Farben streicht. Das würde einer Renovierung gleichkommen. Aber selbst in dem Fall kann der Vermieter die Kaution nicht einbehalten, da ihr ja schnell und kostengünstig selber streichen könnt. Er kann auch nicht verlangen, dass ihr einen Fachmann dafür bezahlt oder dieser von der Kaution bezahlt wird. Auch das ist gesetzlich so festgehalten. Streiche hin oder her, die Kaution darf dafür nicht einbehalten werden.
Ich hoffe, ich hab dich nicht allzu sehr verwirrt und deine Frage konnte beantwortet werden. Wenn es noch Unklarheiten gibt oder wenn sich was neues ergibt, meld dich einfach.
LG Campi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag! Wenn in Ihrem MV steht, dass die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben ist, haben Sie die Pflicht, sie bei Auszug zu renovieren -mangelfrei-. Tun Sie das nicht, hat der Vermieter das Recht, die Kaution zur Renovierung zu verwenden. Renovieren Sie aber, und es bleiben Mängel bestehen, darf der Vermieter den Teil der Kaution einbehalten, den er zur Behebung der Mängel braucht. Im Übrigen ist die Mängelbeseitigung in einer Wohnung nach Auszug des Mieters die ursprüngliche Ursache, warum Kautionen überhaupt einbehalten werden.

Hallo,
darf ein Vermieter die Kaution einbehalten mit dem hintergrund
das er sie für die renovierung nach Auszug benutzt? Die
Kaution benutzt er für die Renovierung, steht nichts darüber
im Mietvertrag.

Hallo Pacman65,

leider habe ich versäumt dir zu antworten darüberhinas ist Jura nicht mein Fachgebit.

meit freundlichen Grüssen
jonas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]