Frage zu Arbeitsvertrag

Hallo alle zusammen,

ich hätte da mal eine arbeitsrechtliche Frage. Und zwar fang ich bald mit meinem neuen Job an und in meinem Vertrag steht: „Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein monatliches Gehalt von € xxxx brutto. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind bis zu 20 eventuell abgeleistete Überstunden pro Monat abgegolten.“ Bedeutet das, dass 20 Überstunden monatlich zusätzlich hinzukommen können ohne dass ich diese bezahlt bekomme? so verstehe ich das zumindest. Bedeutet das aber auch, dass diese Überstunden auch einfach verfallen, also nicht abgebaut werden können in Form von „Urlaub“? also dass ich dann praktisch bei 22 Überstunden im Monat nur effektiv 2 Überstunden habe, die dann abgbaut werden müssen? Oder einfach nur, dass nur 2 bezahlt werden? Habe ich dann eine 40h-Woche + 20 stunden monatlich für mein vertaglich festgelegtes gehalt, ohne am ende sagen zu können dass ich mir für die eventuellen 20 überstunden 2,5 Tage bezahlt freinehme um die stunden abzubauen?

Genauso ist es.

http://www.betriebsratseminare-hamburg.de/modules/ne…

Lies mal hier I, Punkt 3 (b und c)

Krümelchen

Hallo,
haben Sie den Vertrag schon unterschrieben, oder müssen Sie zur Unterzeichnung noch ins Unternehmen? Dann sollten Sie die Frage klären und ggf. den Vertrag ändern lassen.
Ist der Vertrag bereits unterschrieben, würde ich wie folgt reagieren:
Notieren Sie täglich Ihre Arbeitszeit, ggf. in einer Excelliste, tragen Sie auch alle Pausen- und Abwesenheitszeiten ein. Evtl. gibt es sogar eine Zeiterfassung im Unternehmen.
Sollten dann einmal Überstunden nötig sein, sprechen Sie einen Kollegen diskret an, wie dieser die Mehrstunden abbaut. Meist werden die Stunden zeitnah durch Freistunden abgebaut. Manchmal kann man Stunden zu ganzen Freitagen zusammenlegen, ist aber nicht immer gewünscht. Der Vertrag besagt nur, dass die Überstunden nicht ausbezahlt werden.
Grundsätzlich müssen Überstunden durch einen Vorgesetzen oder der Geschäftsleitung schriftlich angewiesen werden, oft geschieht dies nicht oder nicht schriftlich. Überstunden, die der AN eigenveranwortlich macht, sollten durch den Vorgesetzen abgezeichnet werden.
Warten Sie erst einmal ab, ob überhaupt Überstunden nötig sind und machen Sie es dann ggf. wie die Kollegen.
Wichtig ist, dass Sie immer einen Nachweis über Ihre geleistete Arbeitszeit haben.
Viel Glück auf Ihrem neuen Arbeitsplatz
LG
Trotzkopf

Ahoi maria.kara,
genau das heisst es…

lies mal hier:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-08/arbeitsrec…

Neue Formularverträge sehen üblicherweise eine bestimmte oder bestimmbare Abgeltung von Überstunden vor, häufig im Umfang von 10% bis 25% der AZ, aber selbst das BAG hat sich zu den zulässigen Prozentgrenzen bisher nicht geäußert,diese umstrittene Frage bleibt weiter spannend.

Einzigste Einschränkung,in einem Tarifvertrag ist eine ausdrückliche Abgeltungspflicht vorgesehen.

Jack

Hallo,

also ich verstehe es so das Sie im Monat für Ihr vereinbartes Gehalt monatlich 20 Überstunden unbezahlt leisten müssen. Soweit der Bedarf besteht. Sie haben das schon richtig interpretiert. Von Überstunden abfeiern steht ja nichts drin.
Sie können aber mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber sprechen und das mit den abfeiern der Überstunden mit in den Vertrag aufnehmen lassen.
In welcher Branche arbeiten sie denn? Sind da Überstunden üblich? Der Arbeitgeber wird schon seinen Grund haben das mit den Überstunden reinzuschreiben.:wink:

Ich möchte Sie noch bitten sich evtl. Hilfe bei einer Gewerkschaft zu suchen und den Vertrag vorzulegen und Rat zu holen. Die beraten auch manchmal Nicht-Mitglieder. :smile:

Ich wünsch Ihnen viel Glück.
Herzlichen Grüße

Guten Morgen,
mit der Zulage bekommst die Überstunden automatisch vergütet! Erst nach der 20.sten Stunde wird wieder ausbezahlt oder auf das Freizeitkonto geschrieben.
LG Oliver

Ja, das hast du richtig verstanden. Sollten Ü-Stunden anfallen, werden 20 nicht bezahlt, weil die in dein Gehalt eingerechnet sind. Bei 22 Ü-Stunden werden je nach Vereinbarung 2 ausbezahlt bzw. 2 auf das Gleitzeitkonto abgeführt. Ich hatte so nen Vertrag auch mal…NIE WIEDER!!! Mein Tipp, wenn du heute 30 Min länger arbeitest, komme morgen 30 Min später oder geh 30 Min früher…am Monatsende zw. 2 und 5 h auf dem Konto ist mehr als genug.

Greetz

Nordi

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Grüße

Hallo kara,

man kann so etwas im Arbeitsvertrag vereinbaren. Allerdings nur in angemessenen Stundenumfängen (ich habe dazu leider derzeit kein Urteil).
Ich persönlich würde das von dir genannte in jedem Fall nicht unterschreiben, denn andernfalls stimmen deine Vermutungen.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Maria,
ich befürchte, dass Sie sich selbst die Antwort gegeben haben.
Mit ihrem Gehalt sind auch gleichzeitig bis zu 20 eventuell geleistete Überstunden im Monat abgegolten. Auf einen Ausgleich der bis zu 20 Überstunden im Monat haben Sie keinen Anspruch mehr. Ab der 21 Stunde aber ja, es sei denn, dass Sie auch diese Stunden zusätzlich vergütet haben wollen.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Es verhält sich genau so wie sie es aufgeführt haben.
MfG

Liebe Frau Kara,

zunächst einmal: ich bin keine Juristin und habe ja auch den Vertrag nicht gesehen,
Die Formel lautet, dass bis zu 20 Überstunden abgegolten sind mit dem Gehalt, mit anderen Worten, sie werden nicht gesondert bezahlt und können auch nicht abgebaut werden, denn sie sind ja schon bezahlt.
Das ist insoweit vertraglich zulässig, da eine klar definierte Grenze (20h) eingezogen ist UND Sie mit ihrer Unterschrift dem Vertrag zugestimmt haben.

Das heißt aber nicht, dass auf jeden Fall in jedem Monat überstunden anfallen.
An Ruhezeiten sollten Ihr Arbeitgeber und Sie sich allerdings halten und auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit (Bundesarbeitszeitgesetz) von 48h im Durchschnitt dürfen nicht überschritten werden - Bundesgesetz schlägt Individualvertrag.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen,

mit freundlichen Grüßen

MerleMeer

Hallo Maria.kara,
so wie Du das dargestellt hast-die vertragliche Formulierung sammt Deiner Ausführungen, wie Du das verstanden hast-verstehe ich das genauso. Da ich nichts mehr an Informationen aus Deinem Vertrag mitbekommen habe, gehe ich davon aus, dass die von Dir zitierte Formulierung genau das bedeutet, was Du ausgeführt hast.
Das Ganze würde ich noch an Deiner Stelle (nochmal) verhandeln… Denn im schlechtesten Fall darfst Du reihenweise 60h-Wochen arbeiten und wirst mit 2/3 des zugehörigen Gehalts abgespeist.
Viel Erfolg

Gruß.

Wagner

Wenn vertraglich nichts weiter über den Überstundenabbau gesagt wird sind die 20 Stunden inklusive. Normalerweise müsste noch ein § im Arbeitsvertrag etwas über den Umgang mit Überstunden aussagen.

VG
Milan

Hallo,
ich kann nicht beurteilen was das für eine AG ist, der solche Arbeitsverträge ausstellt…
Vertraglich vereinbart werden muss die entsprechende Wochenarbeitseit (z.B. 37,5 h bei Schicht, normal 40 h) und Arbeitstage je Woche. Überstunden sind Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers über die vertraglich vereinbarte Arbeitseit hinaus und sind gesondert abzugelten (Freizeitausgleich, Bezahlung, Arbeitszeitkonto).
In Ihrem geschilderten Fall würde ich Überstunden ablehnen.

Mfg
SN

Hallo Maria,

Wenn ich ehrlich sein soll, ich verstehe diesen Zusatz auch so, dass Dir 20
(Über-)Stunden aufgebrummt werden können, je Monat, und Du diese nicht bezahlt bekommst.
Ich würde nochmal mit dem Arbeitgeber reden, damit diese Zusatzklausel genauestens definiert wird.

Wenn Du die Arbeit natürlich dringendst brauchst, und keine Andere in Aussicht hast, dann hast Du ein Problem.

Rechtlich gesehen kann ich Dir in diesem Fall leider keine hilfreiche Auskunft geben.

Informiere mich doch bitte mal, wie es ausgegangen ist. Danke.

Viel Erfolg und lieben Gruß,
Hoelti.

Das ist richtig. Hier wäre jedoch zu prüfen, ob der Passus zulässig ist und darüber gibt der Tarifvertrag auskunft.
Tarifgehalt = Tarifstunden
Aussertarifl. Gehalt = Individuelle Stunden
jedoch nicht über die gesetzlichen Arbeitszeitrichtlinien

Sie haben Recht. Die ersten 20 Überstunden sind in Ihrem Gehalt enthalten. Nur was darüber hinaus geht, können Sie abfeiern oder als Überstunden bezahlen lassen, je nachdem, wie das im Unternehmen gehandhabt wird.
Wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, haben Sie dieser Regelung zugestimmt. Es sei denn, es gibt in dem Unternehmen ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die anderes regeln.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo maria kara,

wenn im Vertrag steht: … „Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind bis zu 20 eventuell abgeleistete Überstunden pro Monat abgegolten . …“ dann hast du das richtig verstanden, bis zu 20 Stunden bekommst du nicht bezahlt. Auf der anderen Seite bekommst du aber auch nichts abgezogen, wenn du nur deine 40 Stunden pro Monat machst.
Bei einer 40-Stunden-Woche geht man im Schnitt von 173 Stunden pro Woche aus (21,6 Arbeitstage im Monat). Teile dein Gehalt durch 193 undSchau in dem für deine Branche und dein Bundesland zuständigen Tarifvertrag nach, was der Mindeststundenlohn ist. Dann kannst du vergleichen, ob dein Gehalt stimmt oder nicht. Wichtig ist auch, ob diese Überstunden an den normalen firmenüblichen Werktagen Mo.-Frei. anfallen oder an sonst arbeitsfreien Samstagen oder am Sonntag. Das wäre dann Beschiss.
Gruß Fredo

m.E. arbeitsrechtlich nicht zulässig. Überstunden sind immer getrennt zu vergüten.