Anspruch auf Leistung aus einer Wehrdienstbeschädigung?!

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich hier neu bin, wollte ich mich gleich mal mit einer interessanten Frage einbringen!

Ich bin im Jahr 2010 als Offizieranwärter zur Bundeswehr gegangen.
Dort habe ich mich während des Dienstsportes an meinem rechten Handgelenk verletzt.
Aufgrund dieser Verletzung wurde ich 2 Jahre lang behandelt, währenddessen 2 mal bei einem Spezialisten operiert.
Die Verletzung war ein Riss des Discus triangularis mit weiteren Verletzungen im Handgelenk, jedoch keine Knochefrakturen oder ähnliches.
Bei der ersten OP wurde der Knorpel geglättet und genäht, ähnlich einer Miniskus-OP im Knie.
Jedoch wurde es nicht viel besser, so dass eine zweite OP notwendig war.
Hierbei wurde eine Denervation durchgeführt.

Aufgrund dieser Verletzung konnte ich meine Karriere nicht weiter fortsetzen und bin Ende August 2013 nach gut 2 Jahren mit erfolgreichem Antrag auf Dienstzeitverkürzung aus der Bundeswehr ausgetreten.

Ich habe nach dem Unfall mehrere Lehrgangstauglichkeiten nicht bestanden und somit auch handfeste Beweise, dass die Fortsetzung meiner Karriere an der Verletzung gescheitert ist.

Ich habe den Unfallvermerk etc. alles fristgerecht eingereicht und war vor kurzen bei einem Bundeswehrarzt zur Begutachtung.

Meine Schäden, die ich davon getragen habe, sind wie folgt festgestellt worden:
Alltägliche Schmerzen bei normaler Belastung ab 10 Kg, so zum Beispiel bei Tragen einer Wasserkiste…

Der untersuchende Arzt hat mir leieder gesagt, dass da nicht viel bei rum kommen wird, weil der Schaden zu gering ist.

Jetzt meine Frage, wie gehe ich weiter vor?
Was habe ich für Ansprüche? Nicht nur die „Rente“, sondern auch Ansprüche zur weiteren Berufsplanug, da ich ja deswegen den Beruf aufgeben musste…

Hallo Axel,

tut mir leid das es so gelaufen bist.
Rein von der sachlichen Betrachtung bist Du nicht aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung, sondern auf eigenen Wunsch aufgrund Deines Antrages ausgeschieden. Daher erwächst Dir auch kein Anspruch hinsichtlich Dienstunfähigkeit, Rentenanspruch etc.
Grundsätzlich hat nachfolgender Ablauf bei einem Dienstunfall zu erfolgen:
Unfallmeldung, durch Arzt oder auf Antrag Anlegen WDB Blatt.
Damit kommt das Ganze ins Rollen und entscheidungsrelevant ist ab sofort die WBV.
Diese verschickt daraufhin den Fragebogen, der zusammen mit Dir und Chef/Spieß/ZgFhr auszufüllen ist.
Nach Prüfung/Akteneinsicht z.B. in G-Akte/Befunde trifft die WBV eine Entscheidung ob es eine WDB ist und in welchem Grad Du geschädigt bist oder sie lehnen Ansprüche ab (was bei einem Erstentscheid meistens erstmal so ist). Dagegen hast Du ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen, wenn Dir diese Entscheidung nicht gefällt. Und kannst es in weiteren Instanzen u.U. mit Hilfe Bundeswehrverband und dessen Rechtsanwälte (wenn Du Mitglied bist) durchsetzen oder eine Einigung erreichen.
Was ist davon passiert???
Der TrArzt vor Ort entschiedet gar nichts und kann auch keine Aussagen zur WDB machen weil das nur die WBV entscheidet.
Der Antrag auf Entlassung wegen Dienstfähigkeit wird ausschließlich durch den Disziplinarvorgesetzen eingeleitet, nicht durch den Arzt!
Schreib nochmal wenn Du weitere Fragen hast.

Gruß Chris

hi,

paah des is schwierig. ich hab solche erfahrungen im zivielenbereich. auf jeden fall würde ich dabei hartnäckig bleiden. weil der schaden ist während der dienstzeit entstand. fertig.

was noch hilfreich wäre, wenn du eine berufsunfähigkeitsversicherung hast.

Servus Chris,

der TrArzt hat nur die Begutachtung gemacht und mir eine Einschätzung auf meine Frage hin gegeben.

Danach ist noch nichts passiert…

Ich bin zwar nach meinem Wunsch hin ausgeschieden, JA, ABER, ich wollte ja meinen Lehrgang machen, durfte aber nicht!! Nach der 3 Lehrgangsuntauglichkeit wurde mir gesagt, dass ich den Lehrgang gar nicht mehr machen darf! Darauf hin erst habe ich den Dienst verkürzt…

War ja nicht so, dass ich keine Lust mehr hatte…

Vielen Dank für deine ausgiebige Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Axel

Hallo,
es ist traurig zu sehen, das die Bundeswehr mal wieder versucht, sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Wichtig ist erst einmal, das eine Unfallmeldung dazu vorliegt. Damit ist der Vorgang dokumentiert.
Wurde damals auch ein Antrag auf Wehrdienstbeschädigung (WdB) gestellt? Mit einer anerkannten Beschädigung wäre das weitere Vorgehen einfacher.
Da eine vollständige Nutzung der Hand eingeschränkt ist, müsste eigentlich ein (wenn vermutl auch geringer) Grad der Behinderung vorliegen. Ich weiss nicht, inwieweit sich daraus Rentenansprüche stellen lassen.
Um Ansprüche geltend zu mache empfehle ich, eine Anwalt (auf Dienstrecht spezialisiert) hinzu zu ziehen. Nicht nur in Bezug auf Beratung. Auch berechtigte Ansprüche lassen sich bei der Bundeswehr leider meist nur auf dem Rechtsweg einfordern.

MkG

Wise

Über den Deutschen Bundeswehrverband Wehrdienstbeschädigung einklagen. Es gibt keinen anderen Weg als den juristischen. Leider ist das so.

Gruß
Max Brodersen
Oberleutnant

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn das der einzige Weg ist, habe ich wohl keine andere Möglichkeit.

Ich werde erst einmal abwarten, was als nächtes passiert, danach werde ich mich noch einmal bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Axel

Wie kommt der Arzt zu der Aussage, dass der Schaden zu gering wäre???
Bist du während deiner Dienstzeit Mitglied im Bundeswehr-Verband gewesen?Wenn ja,wäre es einen Versuch wert,dort die Rechtsschutz-Abteilung zu bemühen.

Das war nur eine Einschätzung vom Arzt… Keine Entscheidung.

Nein, kein Mitglied im Bundeswehrverband…

Danke für die Antwort

Mfg