Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich hier neu bin, wollte ich mich gleich mal mit einer interessanten Frage einbringen!
Ich bin im Jahr 2010 als Offizieranwärter zur Bundeswehr gegangen.
Dort habe ich mich während des Dienstsportes an meinem rechten Handgelenk verletzt.
Aufgrund dieser Verletzung wurde ich 2 Jahre lang behandelt, währenddessen 2 mal bei einem Spezialisten operiert.
Die Verletzung war ein Riss des Discus triangularis mit weiteren Verletzungen im Handgelenk, jedoch keine Knochefrakturen oder ähnliches.
Bei der ersten OP wurde der Knorpel geglättet und genäht, ähnlich einer Miniskus-OP im Knie.
Jedoch wurde es nicht viel besser, so dass eine zweite OP notwendig war.
Hierbei wurde eine Denervation durchgeführt.
Aufgrund dieser Verletzung konnte ich meine Karriere nicht weiter fortsetzen und bin Ende August 2013 nach gut 2 Jahren mit erfolgreichem Antrag auf Dienstzeitverkürzung aus der Bundeswehr ausgetreten.
Ich habe nach dem Unfall mehrere Lehrgangstauglichkeiten nicht bestanden und somit auch handfeste Beweise, dass die Fortsetzung meiner Karriere an der Verletzung gescheitert ist.
Ich habe den Unfallvermerk etc. alles fristgerecht eingereicht und war vor kurzen bei einem Bundeswehrarzt zur Begutachtung.
Meine Schäden, die ich davon getragen habe, sind wie folgt festgestellt worden:
Alltägliche Schmerzen bei normaler Belastung ab 10 Kg, so zum Beispiel bei Tragen einer Wasserkiste…
Der untersuchende Arzt hat mir leieder gesagt, dass da nicht viel bei rum kommen wird, weil der Schaden zu gering ist.
Jetzt meine Frage, wie gehe ich weiter vor?
Was habe ich für Ansprüche? Nicht nur die „Rente“, sondern auch Ansprüche zur weiteren Berufsplanug, da ich ja deswegen den Beruf aufgeben musste…