Verfällt ein Erbanspruch?

Mein Schwiegervater ist gestorben, meine Schwiegermutter hat einen Erbschein beantragt und erhalten. Mein Mann hat keinen Erbschein erhalten. Das Amtsgericht sagt, dass meine Schwiegermutter als Antragstellerin nur einen Erbschein erhält und ihre Kinder informieren muss. Nun wird sich mein Mann entweder von seiner Mutter eine Kopie holen oder wir fordern eine Abschrift an. Wie lange hat er Zeit, das Erbe anzutreten bzw. wenn es aus Geld besteht, sich auszahlen zu lassen? Er würde am liebsten den Tod der Mutter abwarten, weil er ihr nicht zu nahe treten will. Gibt es Fristen, in denen der Anspruch z.B. verfallen würde?

Hallo,
sorry keine Ahnung. Mein Stiefvater konnte sich 4 Jahre Zeit lassen um mir mein Erbe nach Gerichtsurteil auszuzahlen,

Fragen Sie am besten einen Anwalt für Erbrecht.
Gruß

In der Regel sechs Wochen nach Testamentseröffnung. Wie lange nach dem Tod weiß ich grad nicht genau.

Wenn Sie sich eine Abschrift holen, was Ihr gutes Recht ist, treten Sie niemandem zu nahe meines Erachtens.

Erklären Sie einfach die Situation der Mutter so und dass Sie das für Ihre Unterlagen haben wollen.

I. d. R. wird sie dies verstehen.

LG aus Stuttgart

Hallo,
es ist richtig, es wird nur eine Erbscheinsausfertigung vom Gericht an den Antragsteller erteilt.
Ihr Ehemann ist darin als Miterbe aufgeführt. Die Erbschaft verjährt nicht. Wenn die Schwiegermutter selbst allein an das Geld kommen kann, kann Sie es verbrauchen.
Sie sollten Kontakt aufnehmen mit der Bitte die Auseinandersetzung der Nachlassachen (Geld usw.) zu besprechen. Das ist ganz normal!
Wenn das Geld bei der Bank gut angelegt ist, wird die Bank aufgrund des Erbscheines sowieso die Auszahlung nicht ohne Unterschrift Ihres Mannes vornehmen.
mfg
PB

Grundsätzlich kann nur ein Erbe einen Erbschein beantragen. Der Erbanspruch auf Geld verjährt nach drei Jahren.
Wenn Ihr Mann Erbe ist, wird er das Testament vom AG zugeschickt bekommen und dann hat er 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Aber hier ist er ganz sicher zumindest pflichtteilsberechtigt, falls der Vater ihn enterbt haben sollte.
Wenn die Schwiegereltern im gesetzlichen Güterstand gelegt haben, erbt die Schwiegermutter die Hälfte und der Sohn die andere Hälfte (wenn er das einzige Kind ist). Wenn er enterbt wurde, erbt er in diesem Fall ein Viertel. Da er nun mal zumindest pflichtteilsberechtigt sein wird, gibt es keinen Grund, auf die Auszahlung zu warten. Er tritt damit der Mutter nicht zu nahe, sondern tritt sein Erbe oder Pflichtteil an. Drei Jahre sind schnell herum, ich würde das nicht abwarten. Vielleicht kann Ihr Mann das Geld, das er erben wird, weitaus besser anlegen, als der Vater es getan hat.
Meine Auskünfte sind unverbindlich, da ich nicht weiß, wie das Testament aussieht, ob es überhaupt eines gibt.

nach der gesetzlichen Erbfolge erbt die Ehefrau in der Regel 50 % des Nachlasses und der in diesem Fall der einzige Sohn 50 %. Der Sohn muss gegenüber seiner Mutter seinen Pflichtteil in Höhe von 50 % geltent machen. Dieser Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren. Ist dies nicht in diesem Zeitraum geklärt kann die Mutter über ihren Nachlass frei verfügen.
Wenn dann bei der Mutter der Erbfall eintritt, muss der Sohn sehen was sie ihm übrig lässt.

Wegen des Bündels an Fragen empfehle ich Ihnen sich anwaltlich beraten zu lassen.

Die Erbschaftsanahme kann auch stillschweigend - nach Ablauf der 6 Wochen frist erfolgen.
Soweit er erbberechtigt ist, verfällt sein Erbanspruch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
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Hallo Gretel,
Die Schwiegermutter ist Erbin!!! Ihr braucht keinen Erbschein, denn Ihr erbt ja nichts. Ihr könnt Euch einen Teil auszahlen lassen, dann habt Ihr aber nach dem Tod der Schwiegermutter keinen Anspruch mehr auf mehr.
Grundsätzlich hat ein Erbe 6 Wochen Zeit ein Erbe anzunehmen- oder abzulehnen. Unter bestimmten Vorraussetzungen gilt ein halbes Jahr.
Lieben Gruss von ninja

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Es liegt aber kein Berliner Testament vor. Meine Frage bezieht sich eigentlich darauf, wenn man das Erbe nicht abgelehnt hat und ein Nachlasskonto besteht dieses irgendwann aufgelöst wird, weil man seine Ansprüche nicht realisiert hat.
Freundliche Grüße.

Hallo Gretel,
ich bin mir nicht sicher , aber ich denke, dass es 30 Jahre sind.
Frage da mal einen Anwalt oder in einem Gericht nach.
Lieben Gruss von ninja

Hallo

Der Sachverhalt ist komisch.

Greift denn überhaupt gesetzliche Erbfolge in diesem Fall oder gab es ein Testament? Es ist schon verwunderlich das das Kind nicht am Erbscheinsverfahren beteiligt wurde. Das ist seit 2009 eigentlich vorgeschrieben.

Wenn die Mutter einen Erbschein hat, so weist dieser (im Regelfall) alle Erben aus, also auch das Kind oder die Kinder. Wenn dies so ist, kann keder Erbe eine Ausfertigung oder auch mehr beim Nachlassgericht beantragen. Dies kostet auch nichts.

ml.