Mietvertrag mündlich

Hallo, ich hoffe ich kann unser Problem so erklären das es verständlich ist.
Mein Freund und ich wohnen seit April 2012 in einem 2 Parteien Haus in dem auch die Vermieter wohnen, mit denen wir uns nicht gut verstehen, diese durchsuchen unseren Müll, lauschen am fensten wenn wir draußen sind, etc.
Ende 2012 haben wir ein Angebot bekommen, in eine Wohnung einzuziehen die noch gebaut wird, da mein Freund Handwerker ist und den Bauherr kennt hat er sich bereit erklärt mit zu helfen, als Gegenleistung sollten wir uns dann aussuchen dürfen, welche Küche, Böden und Fliesen in die Wohnung kommen. So weit so gut, für das schriftliche bin immer ich zuständig also Stand ich mit dem neuen Vermieter/Bauherrn immer per e Mail in Verbindung. Eine definitive Zusage haben wir mündlich bekommen und auch schriftlich in dem wir ab April 2013 darüber sprachen, wann denn das einzugsdatum ist, denn ich muss hier auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. So kam es dann das der neue Vermieter uns Mitte Mai Bescheid gab das wir definitiv am 1.09 in der Wohnung sein können, also kündigte ich unsere Wohnung fristgerecht und schriftlich.
Bei weiteren treffen an der Baustelle bzw der neuen Wohnung fragte ich dann mehrfach nach, wie es denn mit einem Mietvertrag aussieht, mir wurde gesagt ein Mann ein Wort und das wird bei Einzug gemacht, er habe Grade auch keinen da außerdem fehlten noch die qm etc. Gut, recht war mir nicht aber man muss ja auch Vertrauen, somal der Bauherr der Schulfreund vom meiner Schwiegermutter ist.
Jetzt 5 Wochen vor Einzug bekam ich eine e Mail von dem Bauherrn in dieser stand das er uns die Wohnung nicht gibt. Auf Nachfrage warum, antwortete er das die Gründe auf der Hand liegen und er mit der Arbeit meines Freundes nicht zufrieden sei. Was Wirkung mittlerweile aber nichtmal vorstellen kann, der hat unserer Ansicht nach einfach nur einen billigen Arbeiter gebraucht, hat ja sonst auch an allen Ecken und enden am Bau gesparrt. Da unsere Wohnung ja gekündigt ist, sind wir schwer am suchen, finden allerdings nichts und mittlerweile habe ich auch erfahren, das ich schwanger bin. 12. Woche.
Habe versucht mit unseren jetzigen Vermietern zu reden das wir die Kündigung zurückziehen können aber davon wollten die nix hören und meinten wenn wir am 31.08 nicht raus sind, gibts eine Räumungsklage.
Was können wir machen die Mieten sind hier dermaßen teuer und es gibt viel zu wenig Wohnungen durch die Studenten und wer will schon ein junges Pärchen wo die Frau schwanger ist und die noch einen Hund haben, der ist zwar klein aber trotzdem ist es ein Haustier.

Nur ganz schnell: Ein Mietvertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform. Aber sonst ist das Problem so komplex, dass ich die Erledigung dringend durch den Mieterverein oder einen Fachanwalt empfehle, damit nicht noch mehr falsch gemacht wird.
Sorry Gruß
pete88

Da haben Sie alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Wer war dabei, als Ihnen der neue Vermieter Bescheid gab, dass Sie die Wohnung anmieten können? Gab es eine außenstehende Person, die das mitgehört hat? Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt und klagen Sie die Zusage ein. Sie können nachweisen, dass Sie nur aus diesem Grund ihre Wohnung gekündigt haben.

Ich habe e Mails in denen der ursprüngliche einzugstermin von August auf September korrigiert wurde und mündlich hat er es 2x gesagt in Gegenwart meines Partners und dessen Mutter.
Hab Angst in 4 Wochen auf der Straße zu sitzen.

Sorry, in dem Fall kann ich dir nicht weiterhelfen, glaube aber, dass auch die Zusage über e-mail eine Verbindlichkeit darstellt. Wenn Ihr eine Versicherung habt, die Mietrecht mit einschließt, habt Ihr meißt die Möglichkeit eine erste, kostenlose Auskunft über einen Fachanwalt zu bekommen!
Liebe Grüße,
LaBre

Heben Sie die E-Mails unbedingt auf und nehmen Sie sich so schnell wie es geht einen Rechtsanwalt. Ich sehe hier sehr gute Chancen für Sie!

Hallo,
auch ein mündl.Vertrag ist gültig!
Allerdings auch schwer zu beweisen…Am besten versuchen Sie eine andere Wohnung zu finden.

Hallo Karla,
das ist natürlich eine blöde Situation. Mietverträge und so wichtige Abmachungen wie Gegenleistungen für Hilfe am Bau sollte man natürlich schriftlich machen. Aber das ist ja nun „Schnee von gestern“.
Ich halte es im Moment für am Wichtigsten, dass Sie Ihrem jetzigen Vermieter auf seine Drohung zur Räumungsklage antworten. Sie schreiben Ihm wie es war, dass nämlich Ihr zukünftiger Vermieter sein mündlich gegebenes Versprechen , dem Sie vertraut haben, zurückgezogen hätte und Sie nun schwanger wären und darum bitten würden, dass Sie doch noch länger wohnen bleiben könnten.
Eine Räumungsklage muss Ihr Vermieter erst mal bei Gericht durchsetzen und dort werden auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Wenn Ihre Wohnung im Moment noch NICHT wieder vermietet ist, dann haben Sie zumindest eine Chance noch etwas Zeit zu gewinnen, eine neue Wohnung suchen zu können. Inserieren Sie, hängen Sie eine Wohnungssuche bei EDEKA raus (die haben meistens so eine Möglichkeit) und sammeln Sie vor allem Beweise, dass Sie sich umgehend um eine neue Wohnung zu akzeptablem Preis bemüht haben.
Dass Ihr neuer Vermieter Sie „gelinkt“ hat, ist bedauerlich - aber man lernt aus Erfahrungen. Vermutlich haben Sie wenig Chancen, ihn auf sein mündliches Versprechen festzunageln - falls Sie das überhaupt noch wollen. Gibt es Zeugen für das Versprechen?

Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

Hallo, Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden, wenn es Zeugen gibt, sollte es auch kein Problem sein, es zu beweisen. Wenn er euch jetzt nicht in die Whg lässt, könnt ihr ihn auf Schadenersatz verklagen. Wie es mit den Leistungen am Bau aussieht kann ich nicht sagen. Hier werdet ihr sicher ne lange Nase machen. Denke ohne einen guten Anwalt wird das nichts. Viel Glück

Schon allein dass du schwanger bist, schützt euch vor einem Rausschmiss.
Ich würde einen Anwalt einschalten, oder wenigstens zur Verbraucherzentrale gehen.
Viel Erfolg

hallo karla 09. leider muss ich euch da tief entäuschen. da ihr bezüglich der neuen wohnung nichts schriftliches habt steht ihr da leider auf der strasse. die einzigste chance die ihr habt, ihr müsst irgenwie nachweisen ( schriftlich oder mit zeugen ) das der neue vermieter euch die wohnung zugesagt hat. zwar muss er euch dann nicht einzierhen lassen, aber er muss schadenzersatz leisten. das bedeutet, er muss für alle kosten aufkommen die euch nach dem 31.08. enstehen, als da wären, hotelkosten lagerkosten der möbel und die gesammten umkosten die euch durch den umzug entstehen. aber vorsicht mit der hotelgeschichte. diese zeit ist begrenzt auf 6 wochen. sehr wichtig ist das ihr auf irgeneine weise am 31.8. auszieht, da sonst alle kosten die eurem alten vermieter entstehen auf euch übergehen.
leider kann ich euch da keine bessere nachricht geben da das halt im gesetz so geregelt ist. als kleiner tip: fragt mal bei eurem wohnungsamt. manchmal haben die sogenannte notunterkünfte. immer noch besser als auf der strasse zu leben.
ich hoffe ich konnte euch helfen .
lg vivien

Hallo,

grundsätzlich ist auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag wirksam.

Aber, ob ein solcher tatsächlich vorliegt, wage ich zu bezweifeln.
Dies setzt voraus, dass man sich über die Miethöhe, die Mietzeit, welche Wohnung mit welcher Ausstattung u.a. konkret (wann?) geeinigt hat.

Und dies muß auch bewiesen werden können. Waren Dritte bei dieser mündlichen Einigung anwesend?

Ich rate dringend einen Rechtsanwalt mit der Prüfung/Beratung zu beauftragen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Hallo.

Zur aktuellen Wohnung:

Die Kündigung kann ohne Einverständnis der aktuellen Vermieter nicht zurückgenommen werden. Hier besteht rechtlich keinerlei Möglichkeit. Die Vermieter können Räumungsklage erheben, sobald kein Auszug zum Kündigungstermin erfolgt.

Zur Wohnung mit „mündlichem Mietvertrag“: Damit tatsächlich ein rechtswirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist, wäre es erforderlich, dass hinsichtlich aller wesentlichen Vertragsbestandteile Einigkeit vorlag. Hierzu gehört der Mietvertragsbeginn, die Miethöhe und auch die Größe der Wohnung. Wenn die Wohnung bei mündlicher Zusage noch nicht einmal fertiggestellt war, dürfte es schwierig werden. Auch angesichts der Tatsache, dass der Mieter beweispflichtig ist, dass ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.

Ich persönlich würde eine neue Wohnung suchen. Ansonsten einfach bei der Stadt nach entsprechenden Hilfsangeboten nachfragen.

Du hast das verständlich erklärt.
Ich rate euch einen Anwalt aufzusuchen und den, vermeintlich, neuen Vermieter auf Vertragserfüllung zu verklagen. Auch ein mündlicher Vertrag kann bindend sein.

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte. Hatte Urlaub. Das ist ja ganz schön blöd für euch gelaufen. Ich sehe da leider keine Möglichkeit, da ihr nichts Schriftliches in der Hand habt. Hat dein Freund denn wenigstens für die Arbeit Geld bekommen?? Ansonsten könnte man das als „Schwarzarbeit“ auslegen. Sieht dann für den Bauherrn auch nicht gut aus. Damit ich Euch aber nicht geholfen, da ihr ja dringend eine neue Wohnung braucht. Leider kann ich da auch nicht weiterhelfen.
Wünsche Euch alles Gute.
MfG
Sabine Kruse