hallo,
natürlich mußt du die einnahmen versteuern. mieteinnahmen gehören zur kategorie „einkommen“, und das ist in deutschland grds. immer steuerpflichtig.
daß das fa unter den genannten umständen davon ausgeht, daß jetzige ausgaben erhaltungsmaßnahmen nicht mehr dem mietverhältnis gelten, sondern dem persönlichen nutzen (eigenbedarf), ist nachvollziehbar. und ausgaben für privates/persönliches sind i.a. nicht steuerlich zu berücksichtigen.
ausgaben für das haus kannst du unter folgenden gesichtspunkten geltend machen:
- die ausgaben sind erforderlich (für die aufrechterhaltung des mietverhältnisses) und dringend (weil ansonsten bei nichtausführung z.b. mietausfall droht)
- die ausgaben sind während des mietvrhältnisses angefallen und möglichst VOR dem datum der geltendmachung des eigenbedarfs
- die ausgaben, wenn sie über mehrere jahre abgeschrieben werden müssen, können anteilig nur noch bis zur beendigung des mietverhältnisses geltend gemacht werden.
- ausgaben, die nicht abgeschrieben werden müssen, können im entstehungsjahr anteilig bis zur beendigung des mietverhältnisses angesetzt werden
saludos, borito