Steuererklärung Vermietung eines EFH - Eigenbedarf

Guten Tag

Ich habe ein Haus mit Mieter gekauft und Gebrauch von Eigenbedarf gemacht.
Bei meiner Steuererklärung habe ich dann auch alle Ausgaben mit berücksichtigt und angegeben. Nur musste ich jetzt die Mieteinnahmen versteuer und die Ausgaben wurden vernachlässigt, da ja keine Absichtvorhanden ist das Objekt länger zu vermieten?

Nun meine Frage: Ist das so üblich, dass ich die Ausgaben für mich nicht geltend machen kann? Schließlich musste ich ja auch die Einnahmen dazu versteuern obwohl keine Absicht für eine längere Vermietung vorhanden war.

Gruß

Für ein selbstgenutztes Eigenheim kann man nur die Ausgaben für Handwerker wie Schornsteinfeger absetzen. Alle anderen, größeren Anschaffungen wären nur abzugsfähig, wenn man eine Abschreibung auf dem Objekt hat. Gibt es diese nicht, kann man versuchen, diese Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ abzusetzen, wobei ich nicht sicher bin, ob das anerkannt wird. Notfalls zu einem Steuerbüro gehen und sich beraten lassen.
Wäre das Objekt weiterhin vermietet, könnte man den Mieteinnahmen die Ausgaben gegenüberstellen. Aber wie gesagt, wenn diese Auskunft nicht ausreichend ist, bitte Beratung einholen, damit nichts schief geht.

hallo,

natürlich mußt du die einnahmen versteuern. mieteinnahmen gehören zur kategorie „einkommen“, und das ist in deutschland grds. immer steuerpflichtig.

daß das fa unter den genannten umständen davon ausgeht, daß jetzige ausgaben erhaltungsmaßnahmen nicht mehr dem mietverhältnis gelten, sondern dem persönlichen nutzen (eigenbedarf), ist nachvollziehbar. und ausgaben für privates/persönliches sind i.a. nicht steuerlich zu berücksichtigen.

ausgaben für das haus kannst du unter folgenden gesichtspunkten geltend machen:

  • die ausgaben sind erforderlich (für die aufrechterhaltung des mietverhältnisses) und dringend (weil ansonsten bei nichtausführung z.b. mietausfall droht)
  • die ausgaben sind während des mietvrhältnisses angefallen und möglichst VOR dem datum der geltendmachung des eigenbedarfs
  • die ausgaben, wenn sie über mehrere jahre abgeschrieben werden müssen, können anteilig nur noch bis zur beendigung des mietverhältnisses geltend gemacht werden.
  • ausgaben, die nicht abgeschrieben werden müssen, können im entstehungsjahr anteilig bis zur beendigung des mietverhältnisses angesetzt werden

saludos, borito

Hallo,

also wenn Du ein eigengenutztes Haus besitzt, kannst Du dafür nur die Arbeitslöhne für Handwerkerleistungen (also ohne Material, etc) geltend machen, z.B. Schornsteinfeger. Ansonsten siehts schlecht aus.

Viele Grüße

Paola