Grundsicherung und Pflege eines Elternteils

Hallo,

ich bekomme Grundsicherung und Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich bin als Pflegekraft eines Elternteils eingetragen. Der Elternteil bekommt Sachleistungen ( Pflegedienst ) und Pflegegeld. Ich bekomme kein Geld. Nun muss ich einen Antrag auf Weitergewährung der Grundsicherung stellen. Hätte ich angeben müssen das ich " Pflegekraft " bin ?? Habe mir darüber keine Gedanken gemacht. Sollte ich das jetzt rückwirkend angeben ? Ist das notwendig da ich ja kein Geld bekomme, also kein Einkommen dadurch habe. Bin sehr aufgeregt. Wird das Geld angerechnet ?
Danke und lg

mein tipp an sie:
wenden sie sich doch an eine pflegeberatungsstelle in ihrer stadt.
dort werden sie kostenlos und kompetent beraten.
meiner meinung nach brauchen sie keinerlei angaben zu machen, wenn sie kein einkommen hierüber beziehen.

evtl. problematisch ist die tatsache, dass sie als pflegekraft voll berufsunfähig sind und trotzdem pflegen. jedoch sollten sie sich auch hier bei der beratungsstelle informieren.

mfg

Nein, es wird nicht angerechnet.

Da du von Pflegesachleistungen und Pflegegeld sprichst gehe ich davon aus, dass dein Elternteil vom MDK in eine Pflegestufe eingestuft wurde, davon abhänig wird die Höhe der Leistungen und des Geldes festgesetzt.
Das Geld steht deinem Elternteil zu, ob er/sie dir davon etwas abgeben möchte ist ihm selbst überlassen. Du kannst nichts verdienen, da du in Rente wg voller Erwerbsminderung bist.
Allerdings stehen dir noch 2 Sachen zu, ich erwähne das nur, da es viele pflegende Angehörige leider nicht wissen. Zum einen der Besuch an einem Pflegekurs (z.B. kinästhetisches Lagern usw.), zu beantragen bei der Pflegekasse und zum anderen Urlaub von max 4 Wochen im Jahr, in dieser Zeit greift die Verhinderungspflege (Fragen dazu beantwortet mit Freuden der Pflegedienst, die lieben sowas ^^)

Ich hoffe ich konnte die Frage ausreichend beantworten.
Bei Unsicherheiten übrigens einfach den medizinischen Dienst der Krankenkassen kontaktieren, die wissen sehr gut bescheid.

Grüße

hallo luna,
ich bin mir nicht sicher, aber wenn der pflegedienst ins haus kommt, ist doch bei der pflegekasse alles gut abgerechnet. du erhälst kein geld, dann hast du doch nichts falsch gemacht. dein elternteil hat das recht die pflegestufe so zu wählen und abzurechnen, wie es notwendig ist, um gut versorgt zu sein. es ist so, dass man nach einem halben jahr von einem beauftragten pflegedienst deiner wahl , die grundversorgung und absicherung des zu pflegenden prüfen lassen muss, damit die pflegestufe weiter von der pflegekasse bezahlt und abgerechnet werden darf, kann. hier hätte aber der pflegedienst, der ins haus kommt aktiv werden müssen, die diesen termin nennen und erläutern müssen.der termin wird vom pflegedienst wahrgenommen, kommt also ins haus um zu prüfen, ob dein elternteil gut abgesichert ist. ich finde das ist mehr sicherheit für den pflegebedürftigen. viele treiben schindluder mit dem geld der pflegestufe ihrer angehörigen.wenn man eine pflegestufe erhält muss man natürlich eine person angeben, die, die grundversorgung leistet. hier ist es deinem elternteil überlassen ob er die kombi wählt, oder sachleistung.
ich finde es toll, dass du dich um deine angehörigen kümmerst, es müsste mehr von deiner art geben…

Hallo Luna. Ich bin zwar Pflegefachkraft, habe aber auf solche speziellen Fragen keine Antwort, da sie mit der Pflege nichts zu tun haben. Frag am besten die Stelle, von der du die Rente bekommst.
Gruss, M.G.

Das kann ich leider nicht beantworten.

Mit freudlichem Gruß

Hallo,
Ich bin etwas spät dran, sorry gesundheitliche Probleme. So wie ich dich verstehe bist du eingetragen als Pflegekraft eines Elternteils, aber du bekommst kein Geld, aber warum bist du denn eingetragen? Es kommt doch der Pflegedienst, solltest du natürlich auch eingetragen sein damit du finanziell dafür entschädigt wirst finanzieller art ( was die Menschen vom Sozialamt sicher glauben) könnte es Probleme geben.Da du wirklich kein Geld bekommst glaube ich nicht das es Arger gibt.