Slogan/Claim für Unternehmen mit Stadtbezug

Hallo Community,

meine Frage ist, ob es für ein Unternehmen möglich ist, einen Slogan wie z.B. „Dein Berliner Friseur“, „Dein Frankfurter Elektriker“, etc. zu nutzen.

Damit soll die lokale Zugehörigkeit ausgedrückt werden.

Könnte dies wettbewerbsrechtlich problematisch sein?

VG Ronny

Hallo RonnyF,

meines Wissens nach, sind Slogans dieser Art völlig legitim. Nicht zulässig sind dagegen Slogans, die die Konkurrenz unangemessen berührt oder gar diskreminiert. Wertende Äußerungen sind ebenso bedenklich.

Gruß, Thorsten

Mit den „zum Beispiel“-Fragen ist das im Markenrecht immer so eine Sache: gerade der kleine Unterschied zwischen dem Beispiel und dem tatsächlichen Fall kann die Antwort falsch machen.
Versuchen wir es mal trotzdem: Die beiden Beispielslogans für einen Friseur oder Elektriker sind wohl nicht schutzfähig, dürften also von jedem benutzt werden. Wettbewerbsrechtlich kann es gefährlich werden, wenn man eine Alleinstellung oder Spitzenstellung behauptet, also im Sinne von „DER (einzige) Berliner Frisör“ oder „der beste Frankfurter Elektriker“.