Der vom JC angeordnete und dann von mir gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?

RentenantragAblehnung

Der vom JC angeordnete und dann von mir gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?

Hallo Zusammen!

Der vom JC angeordnete und dann von mir gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?
Selber Widerspruch einlegen?

Gleich mit dem Rechtsanwalt zusammen Widerspruch einlegen?

Mit dem JobCenter (JC) zusammen Widerspruch einlegen?

Die Begründung der Ablehnung basiert auf der „Nichterfüllung der medizinischen Voraussetzungen“; obwohl das Gutachten des Arztes vom JC besagt, dass meine körperlichen Einschränkungen etc. „chronisch progredient“ - also sich nicht verbessern sondern eher verschlechtern werden und ich auch aufgrund dessen meine Arbeitspausen frei wählen darf bei nur noch leichter, verwaltungstechnischer Arbeitsbelastung mit einer täglichen Stundenzahl von 6.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!

Viele Grüße Gel Tin

Frage
Hallo
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen
mfg
Erich

Hallo geltin,

ich würde es erstmal mit nem Schreiben ans Sozialgericht versuchen, obwohl ich vermute, daß die sich an den 6 Stunden stoßen. Ich habe mal was gehört, daß du damit noch arbeitsfähig sein sollst, irgendne Krankenhausgeschichte, die von Patient zu Patient kolportiert wurde.

Also im Zweifel Anwalt.

LG aus Berlin und ein schönes WE

Martin

Ablehnung Rentenantrag
Hallo Gel Tin,

zur Fristwahrung würde ich erstmal formlos beim Rententräger selbst Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass eine Begründung folgt. Dann würde ich umgehend zu einem Rechtsanwalt gehen und mich mit diesem beraten. Das Problem ist, dass die Gutachten der Ärzte beim JC nicht immer von der DRV für Rentenanträge akzeptiert werden. Grund ist das liebe Geld. Wenn das JC eine dauerhafte Arbeisunfähigkeit feststellt und zur Rentenantragstellung auffodert, dann muss am Ende die DRV zahlen. Die widerum schaut natürlich ganz genau auf das Gutachten des Arztes beim JC. Denn kommt die DRV zum dem Schluss, dass keine dauerhaft, gesundheitliche Einschränkung vorliegt, die eine Grundlage zur Gewährung einer Rente bildet, muss ggf. das JC oder das Sozialamt (SGBXII) weiter zahlen. Reiche aber dem JC den HInweis auf die Einlegung des Widerspruches ein, damit die sehen, dass du dich wirklich bemühst. Sollte die DRV am Ende mittels Widerspruchsbescheid den Widerspruch erneut ablehnen, so hilft nur noch eine gerichtliche Klage, Hierzu brauchst du dann aber auf jeden Fall einen Anwalt.

Ich wünsche dir viel Erfolg.
Gruß
flottebiene

Liebe/-r Experte/-in,

Problem sind tats. die 6 Stunden.
zur Fristwahrung Widerspruch einlegen und dann mit Rechtsbeistand die Begründung schreiben. Dieser kann auch ein Versicherten- bzw. Rentenberater sein. Diese kennen sich in der Materie wesentlich besser aus als einige Rechtsanwälte.

Und nur der Vollständigkeit halber: Beim Sozialgericht besteht keine Anwaltpflicht.

Die Reihenfolge im Verwaltungsverfahren sind; Antrag - Widerspruch - Klage. Wenn du dich gleich ans Gericht wendest, wird dein Anliegen mit Hinweis auf den fehlenden klagefähigen Bescheid zurückgewiesen und du verlierst nur Zeit (es sei denn dass ist gewollt)

Der vom JC angeordnete und dann von mir gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?
Hallo,

Mit dem JobCenter (JC) zusammen Widerspruch einlegen?
Kann man -JC kann das allerdings nicht. Was sagt das JC zu der Ablehnung?
RA ist nicht erforderlich!
Das amtsärztliche Gutachten des JC ist für die RV nicht maßgeblich.
Bei 6 Stunden ist man jedoch erwerbsfähig nach § 8 SGB II.

Gruß
Otto

was ist nun zu tun?
Ich würde einen Anwalt empfehlen. Aber solange in dem ärztlichen Gutachten steht das sie noch 6 Std. täglich arbeiten dürfen, ganz gleich unter welchen Voraussetzungen, sehe ich kaum reele Chancen.

antwort
hallo geltin,

ich habe selbst so eine situation hinter mir. bin 52 und aufgrund mehrerer erkankungen nicht arbeitsfähig. ich war jahrelang krank geschrieben. das stellen eines rentenantrags ist erst der letzte schritt, wenn man das rentenalter noch nicht erreicht hat. zuvor kommen gesundheitliche und berufliche rehamassnahmen.

bedeutete bei mir: einen antrag auf gesundheitlichereha bei der rentenversicherung stellen. da gibts dann eine 3-wochen-kur, bei der der gesundheitszustand von deren ärzten überprüft wird. 

ergebnis ist in der regel, dass man noch fit genug ist für die oder die tätigkeiten.

damit zurück zum jc. die sagen … das haben wir nicht… du musst einen antrag stellen auf berufliche reha… das soll dann wider die rentenkasse bezahlen. bei dieser reha wird festgestellt was du arbeiten kannst. 
bei mir kam es wegen ungeklärter versicherungszeiten dazu, dass die mich wieder zurück ans jc verwiesen haben. jetzt müssen die mir eineerufliche weiterbildung bezahlen. mittlerweile ist seit ende der kur mehr als ein jahr vergangen und das jc sagt: " wir haben im moment kein geld für reha" … so … jetzt bin ich zum spielball zwischen jc und rentenkasse geworden. 

rente gibts erst dann, wenn du mit dem kopf unter dem arm und 43 fiber kommst. oder wenn du eh kurz vor dem renteneintrittsalter stehst. so ist es zumindest bei mir.

wenn du es tatsächlich schaffst rente zu bekommen, dann ist das eine ausnahme und dauert in der regel jahrelang. erst versuchen die alles über rehamaßnahmen zu machen um zeit zu gewinnen.

tut mir leid, aber mir gehts selber nicht besser. jc sagt zwar dass sie bereit sind mir evtl sogar noch mal ein fernstudiumzu bezahlen, aber wann das haben sie nicht gesagt, weil angeblich kein geld da ist um das zu finanzieren.

mit frdl. gruß,
hansemann

Sorry, aber darauf kann ich keine vernünftige Antwort finden. Wenn du mehr als 3 Studnen täglich arbeiten kannst bist du definitiv nicht arbeitsunfähig und damit hast Du gar einen Rentenanspruch sonderne inene ALG II anspruch. Somit ist die ablehnung für mein Rechtsempfinden völlig ok.
Das Jobcenter muss zahlen!
Was wollen die !? Da bist du in meinen Augen IM JC völlig falsch beraten worden.
Erst wenn deine Arbeitsfähigkeit LANGFRISTIG unter 3 Stunden am Tag sinkt kannst Du Sozialgeld/Frührente beantragen.
So kenne ich es .
Gruß Gwen

so wie es aussieht kanst du6h arbeiten, d.h. die Rentenstelle hat zu recht abgelehnt, kannst zwar in Widerspruch gehen, aber ob es klappt ist fraglich, das Jobcenter möchte auch ganz gern Leute die nicht voll einsetzbar an die Rentenkasse abschieben, damit sie ihre Zahlen beschönigen können

Was der Arzt des JobCenters sagt, ist für die Rentenversicherung leider uninteressant. Die haben ihr eigenen Ärzte und halten sich anderen Urteil. Die Interesses des JobCenters liegen natürlich darin, einen Anspruchsteller weniger zu haben. Vor der Einschaltung eines Anwalts kann man ohne Rechtsschutzversicherung nur warnen. Da es sich um die Sozialgerichtsbarkeit handelt, ist ein Anwalt nicht erforderlich. Wenn man trotzdem einen Anwalt beauftrag, muss man den in jedem Fall selbst bezahlen. Dem Anwalt ist das egal, der bekommt letztendlich sein Geld.

Effektiver wäre es, einem Sozialverband beizutreten. Die haben für solche Fälle nämlich die kompetenteren Mitarbeiter. Für einen Anwalt gibt es da zu wenig zu verdienen.

Der vom JC angeordnete und dann von mir gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?
ich kann die durch eine Begrenzung auf 100 Buchstaben nicht mehr richtig antworten.
Test

Der vom JC angeordnete und dann von mir gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?

Mensch das RE: muss gelöscht werden in der Betreffzeile sonst ist Sie zu lang.

@Servus geltin,
innerhaalb vier Wochen musst Du den Wiederspruch gemacht haben. Ein Anwalt ist dazu nicht notwendig.
Ich empfehle dir den Vdk zum Beispiel. Der stellt auch Anwälte zur Verfügung, wenn es auf das Gericht geht.
Kostet jährlich so 65€.

Lese dir mal die Link durch,
Eine gezielte Hilfe als Laie ist mir da problematisch, weil ich auch nicht den genauen sachverhalt kenne.
Die Links dürften dir die nötigen Antworten geben.
http://www.elo-forum.org/alg/66869-rentenantrag-abge…

http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit…

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?..

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?..

http://www.rechtsanwalt-koeper.de/index.php/global/a…

mfg falkoo

gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt - was ist nun zu tun?
genau die 6 stunden sind der kanckpunkt weniger als wäre die richtige antwort um rente durchzudrücken also nochmals mit dem hausarzt reden seine meinung einholen und wenn der der rente zustimmen würde dann innerhalb von 4 wochen widerspruch einlegen aber vorsicht als rentenantragsteller hat man keinen anspruch auf hartz 4 sonder soltle sein geld vom fachsdienst soziales beim landkreis bekommen wenn der widerspruch abgelehnt wieder zum jc da die dann zusändig sind
paralell die begutachutn durch die rentenanstalt beantragen aber vorsicht die „arbeiten“ für die rentenanstlat und wenn gutachter da waren diese in kopie anfordern um wideersprüche zu finden zu dem was sie „live“ gesagt haben könnte dann für eine klageerhebung relevant werden und ansonsten
widerspruch
klage
und viel viel zeit mit bringen in meinem sozgerich werdend erzeitig noch fälle aus 2010 bearbeitet
und immer karnakschreiben daher das ok des hausarztes einholen
hoofe konnte helfen

Hallo Geltin,

soweit ich weiss, kommt eine Erwerbsminderungsrente erst in Frage, wenn man nur noch Teilzeit arbeiten kann - also 4 Stunden und weniger pro Tag. Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es erst, wenn man gar nicht mehr arbeiten kann. Eventuell kann aber auch statt der Erwerbsminderungsrente eine Vollrente genemigt werden, wenn man nicht mehr vermittelbar ist, weil es keine Teilzeitstellen mehr gibt.

Ansonsten würde ich nochmal mit dem JC die Sachlage erörtern oder einen Versicherungsältesten aufsuchen. Wer für Dich zuständig ist sagt Dir das Rentenamt.

Da ich kein Fachmann bin, ist dies nur meine persönliche Meinung. Ich hoffe trotzdem, dass Du jetzt klarkommst.

LG
Franz57

Hallo,

das zu beurteilen fehlen mir hier leider wesentliche Fakten, zb ob du vor der Ablehnung direkt von einem Gutachter des Rententrägers untersucht wurdest oder die das direkt nur nach Aktenlage entschieden haben?

Sollte dich ein Rentengutachter untersucht haben und zu diesem Schluss gekommen sein, stehen die Chancen denkbar schlecht, aber Widerspruch einlegen kannst du natürlich trotzdem immer…

Grüsse

Hallo Geltin
Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten, denn die Materie ist recht komplex. Soviel ich weiß, kann der JC Dich mit 63 Jahren zwingen, einen vorzeitigen Rentenantrag zu stellen. Der entsprechenden Paragraf im SGB III ist mir aber momentan entfallen. Solltest Du unter 63 sein, wende dich schriftlich mit Einschreiben und Rückschein an den JC, weise in einem Widerspruch auf die Tatsache hin und beantrage die Weiterbewilligung von Hartz IV. Allerdings würde ich auch dabei einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) in Anspruch nehmen. Weitere Hilfe könntest Du eventuell im Forum von Tacheles e.V. oder aber bei www.hartz-iv.info finden.
Auch lokale Arbeitslosenberatungen können oft weiterhelfen.
Alles Gute
Birte