Verkauf von privat an handler gewährleistung

ich habe einen auto an einem kfz mechaniker verkauft
wo mir bekant war unfalschaden vorne was fur mich leichte parkschaden bedeutete und ich habe auch ins kaufvertrag so rein geschrieben probegefahren und sowie gesehen gekauft ohne garantie ohne gewährleistung privatverkauf.unfalschaden bekannt Ja leichte parkschaden vorne.
dann kommt der käufer an mir zuruck und sagte das auto mal wirtschaftlich totalschaden war und das ich den auto zurucknehmen muss ansonsten das er mich klagen wurde was soll ich jetz machen?
was passiert wenn ich nicht zurucknehme?