Privatinsolvenz
Von: , 17.03.2010 16:14 Uhr
Darf ein Treuhändler bezahlte Stromrechenungen und andere wichtige Rechnungen die älter als 6 Wochen sind zurückziehen?
Darf ein Treuhändler bezahlte Stromrechenungen und andere wichtige Rechnungen die älter als 6 Wochen sind zurückziehen?
Hallo.
Ich fürchte da muss ich passen - das ist doch ein bisschen speziell. Grundsätzlich würde ich jedoch sagen, dass eine Stromrechnung doch schon sehr essentiell ist und m. E. kaum vom Treuhänder zurückgezogen werden darf.
Aber wie gesagt, die Frage ist doch recht speziell, da kenne ich mich nicht genau mit aus.
MfG