Pflegeversicherung

Hallo,
eine Bekannte 33 J. hatte einen schweren Unfall, beantragt die Pflegeversicherung (benötigt diese auch) kann weder allein auf Toilette gehen noch sich selber waschen, geschweige den ihren Haushalt versorgen, der Antrag auf PV wurde gestellt, wie soll sie sich beim MDK verhalten, wer kann Tips oder Ratschläge geben. Merci im Voraus

Karlheinz

Sofern der MDK nicht per Aktenlage entscheidet, wird er deine Bekannte im häuslichen Umfeld aufsuchen und dort den Pflegebearf ermitteln. Schummeln bringt leider nicht viel, da die Ärzte oder ggf. Pflegekräfte ( auch diese können ein Gutachten erstellen )ziemliche Ahnung haben.

Wichtig ist, daß deine Bekannte nicht versucht den „Held“ zu spielen im Sinne das kann ich noch.

Der Pflegebedarf bestimmt sich allein am grundpflegerischen Bedarf ( Pflege am Körper )Ergo nicht das nicht nicht einkaufen, kochen etc. können, sondern das selbst nicht mehr waschen, zähneputzen, baden etc. ist wichtig.

Sollte ein ein negatives Gutachten kommen ( unter 45 min ) kann es durchaus sinnvoll sein dagegen vorzugehen. Mail mich dann ggf. an.

Mfg Elia

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