Was von der Mietkaution darf ich einbehalten

Hallo und guten Abend,

habe etwas Stress mit einem ehemaligen Mieter. Für das Jahr 2008 ergab sich eine Nachzahlung der Nebenkosten von knapp 150 Euro. Es steht noch der Zeitraum von Januar 2009 bis September 2009 aus. Darf ich z.B. bei einer Kaution von 600 Euro sagen, dass ich 80 Euro einbehalte in Hinsicht auf eine etwaige Nachzahlung wiederum für 2009?

Was von wieviel darf man einbehalten gibt es da Richtwerte?

Danke für Rat!

Gruß

Nabert

Guten Morgen, meines Wissens darf von der Mietkaution für laufende Kosten überhaupt nichts einbehalten werden. Die Kaution ist nur für Schäden nach dem Auszug da. Und darüber muss auch genau abgerechnet werden. Die Verbraucher-Zentrale hat kompetentere Berater, bitte dort befragen!
MfG Ingeborg Gruber

Sicher kannst Du € 80 einbehalten. Ich würde in Deiner Stelle 100 € einbehalten, dann brauchst Du nicht bei einer evtl. Nachzahlung hinter Dein Geld herlaufen.Denk dran, wir hatten auch 2008/09 einen langen Winter, so das es auch eine lange Heizperiode gab.

Da es schon bei der letzten Abrechnung zu einer Nachzahlung kam, bist Du auf der sicheren Seite.
Denk dran, Du bist kein Kreditinstitut.
mfg
Neanertal

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Ich würde das auf jeden Fall tun. Besser wäre natürlich, wenn die NK-Abrechnung direkt nach dem Auszug erstellt würde. Wir haben jetzt März 2010 und da müsste das möglich sein.

Herta Bassauer

Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen nicht weiterhelfen.

mfg

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War lange nicht mehr im Internet. Sorry, dass ich nicht reagiert habe. Hat sich bestimmt erlidigt, oder? Liebe Grüße! Susanne