Hallo und guten Abend,
habe etwas Stress mit einem ehemaligen Mieter. Für das Jahr 2008 ergab sich eine Nachzahlung der Nebenkosten von knapp 150 Euro. Es steht noch der Zeitraum von Januar 2009 bis September 2009 aus. Darf ich z.B. bei einer Kaution von 600 Euro sagen, dass ich 80 Euro einbehalte in Hinsicht auf eine etwaige Nachzahlung wiederum für 2009?
Was von wieviel darf man einbehalten gibt es da Richtwerte?
Danke für Rat!
Gruß
Nabert