Mehrwertrückerstattung

Von: , 28.03.2010 01:48 Uhr

hallo,

ich hoffe jemand draußen kann mir paar Fragen über die "geliebte" Mehrwertsteuer beantworten.

Also ich bin ein Autohändler und habe selbstverständlich eine Umsatzsteuer- identifikationsnummer in Deutschland.
Ich habe jetzt zumersten Mal ein Auto gekauft(Brutto) mit den Zusatz "Mehrwertsteuerausweisbar".
So heute morgen ruft mich ein Auto-Händler aus Griechenland an und will das Auto kaufen. Er hat ebenfalls eine griechische Umsatzsteuer-identifikationsnummer.
Er will das Auto Netto in Deutschland kaufen? Geht das ?
Kriege ich dann die Mehrwertsteuer vom Finanzamt Berlin wieder?

Beispiel:
Auto kostet Brutto (23750 + 19% Mwst = 28262)
Der Helene will jetzt nur 23750 bezahlen.
Kriege ich die 19% wieder?
Wenn ja wielange dauert das?

über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

danke

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mehrwertrückerstattung

    Hallo nomeri,
    das geht so. Die von Ihnen beim Kauf geszahlte MwSt.
    (Vorsteuer) wird Ihnen bei der nächsten Umsatzsteuer-
    Voranmeldung als Vorsteuerbetrag abgezogen.

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mehrwertrückerstattung

    Die Umsatzsteuer die Du beim Kauf des Autos (Handelsware) gezahlt hast, stellt für Dich
    Vorsteuer dar und kann im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldung die Du u.U. monatlich
    abgeben musst geltend gemacht werden. Dies unter der Prämisse, dass Du zum
    vorsteuerabzug berechtigt bist und eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
    vorliegen hast. Mir scheint es, als hättest Du noch nicht viele USt-VA abgegeben, daher ist
    es ggf. Angebracht dem Finanzamt eine Kopie der Eingangsrechujh beizufügen, somit
    verhinderst Du, dass sich die Erstattung unnötig in die lange zieht. Da Du dem FA noch
    nicht so bekannt bist, sind die bei größeren USt-Eratattungen vorsichtig und verlangen idR
    einen Nachweis.

    Dem Griechen verkaufst Du den Wagen Netto. Um auf sicherer Seite zu sein, prüfst Du
    seine USt-ID Nummer im Internet und druckst dir das Ergebnis aus und legst es zu deinen
    Akten. So kann dir später nie jemand vorwerfen leichtfertig und nicht wie ein typischer
    Unternehmer gehandelt zu haben. Weiter sind noch auf mehr Dinge zu achten. Auf der
    Rechnjng die du schreibst sind eure Ust-Id Nummern zu anzugeben. Komplette Namen und
    anschriten, ein Leistungsdatum und der Hinweis, dass das Auto vom Griechen ins EU-
    Ausland gebracht wird (sofern Du das nicht machst). Ich personlich würde mir auch
    Ausweiskopie geben lassen und den Ausweis des Abhlers kopieren. Beim Autoverkauf ins
    Drittland (Nicht EU-Länder) sind solche und andere Nachweise Pflicht. Verkauf ins EU-
    Ausland nicht ganz so streng, aber dennoch will man vermeiden, dass ein Betriebprüfer in
    den nächsten Jahre. Auf Dich zu kommt und dir sagt, dass Du Ust nachzuzahlen hast, weil
    es an irgendeinem Nachweis fehlt. Auf der Rechnung wurde ich noch festhalten, dass es
    sich um eine Innergemeinschaftliche Kfz-Verkauf / Erlös handelt. Naja, so oder so ähnlich.

    Hoffe weitergeholfen zu haben. hallo,

    ich hoffe jemand draußen kann mir paar Fragen über
    die "geliebte" Mehrwertsteuer beantworten.

    Also ich bin ein Autohändler und habe
    selbstverständlich eine Umsatzsteuer- identifikationsnummer in Deutschland.
    Ich habe jetzt zumersten Mal ein Auto gekauft(Brutto)
    mit den Zusatz "Mehrwertsteuerausweisbar".
    So heute morgen ruft mich ein Auto-Händler aus
    Griechenland an und will das Auto kaufen. Er hat ebenfalls eine
    griechische Umsatzsteuer-identifikationsnummer.
    Er will das Auto Netto in Deutschland kaufen? Geht
    das ? Kriege ich dann die Mehrwertsteuer vom Finanzamt
    Berlin wieder?

    Beispiel:
    Auto kostet Brutto (23750 + 19% Mwst = 28262)
    Der Helene will jetzt nur 23750 bezahlen.
    Kriege ich die 19% wieder?
    Wenn ja wielange dauert das?

    über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

    danke

  3. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mehrwertrückerstattung

    Hallo,

    wenn Sie eine Umsatzsteueroption haben, sprich Umsatzsteuererklärungen unter Ihrer Steuernummer abgeben, können Sie alle Ihnen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, bitte beachten Sie aber, dass die Rechnungsstellung des Verkäufers den Umsatzsteuerrichtlinien und dem HGB entsprechen.
    Bei Ihrer Umsatzsteuererkärung tragen Sie dann die Vorsteuer in einer Summe mit ein und bekommen diese dann je nach dem, ob Sie monatlich oder qqartalsweise
    abgeben, die Vorsteuer (wenn diese mehr ist als die Umsatzsteuer) bis ca. 25 des folgenden Monats erstattet. Bitte beachten, wenn die Summe über der regelmäigen Umsatzsteuer liegt, sollten Sie die Rechnung und das Vorsteuerkonto an Ihren Sachbearbeiter im Finanzamt faxen, dann geht es ggfl. schneller, momentan wird jede Erstattung über 2.000 € immer durch Kontrollanfrage nochmals geprüft, was immer Zeit kostet.
    Der schlechte Fall für Sie ist, dass Sie das Auto am 01.04. kaufen und bei Quartalsbarechnung und die Vorsteuer dann erst am 25.07. wieder bekommen.
    Wenn Sie nach Griechenland exportieren, müssen Sie sehr vorsichtig sein, grundsätzlich ist der Export generell steuerfrei, dazu gibt es aber je nach Land (EU oder Drittland) verschiedene Steuergesetze. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie beweisen müssen, dass das Auto im Ausland ist. Dazu ist bei Griechenland
    als EU Land zunächst die Identifikationsnummer entscheidend, ehe Sie liefern müssen Sie beim Bundesamt prüfen, ob diese bei Lieferung gültig ist, die Bestätigung bitte aufbewahren. Dann ist entscheidend, ob das Auto von Ihnen geliefert wird oder ob der Kunde es abholt, je nach Art entstehen verschiede Nachweise § 17 USTG/USTDV, § 6a USTG usw. das ist aber zu komplex für diese Anfrage. Sie können, wenn die Nachweise da sind, steuerfrei berechnen,(sprich netto ) müssen aber den Text nach § 6a innergemeinschaftliche Lieferung auf der Rechnung verwenden. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich beim Zoll "Atlas" anmelden, diese Lieferung müssen Sie entsprechend online "verzollen".

    Grüße

    AL

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mehrwertrückerstattung

      Hallo,

      erst einmal danke an alle die geantwortet haben ich bin aufjedenfall schlauer geworden.

      Was ist nicht verstanden habe:

      Woher Soll ich wissen dass das Auto wirklich von Griechenland aus in ein Drittland exportiert wird. Der Helene will das Auto selber abholen!
      Dann liegt doch ab dem Zeitpunkt ab dem er das Auto abholt die Verantwortung bei Ihm? Oder liege ich falsch?

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mehrwertrückerstattung

      Hallo,

      erst einmal danke an alle die geantwortet haben ich bin aufjedenfall schlauer geworden.

      Was ist nicht verstanden habe:

      Woher Soll ich wissen dass das Auto wirklich von Griechenland aus in ein Drittland exportiert wird. Der Helene will das Auto selber abholen!
      Dann liegt doch ab dem Zeitpunkt ab dem er das Auto abholt die Verantwortung bei Ihm? Oder liege ich falsch?

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Mehrwertrückerstattung

        Hallo,

        das ist richtig, Sie reden dann über ein Abholgeschäft, was der Grieche mit dem Auto dann macht ist Ihnen egal, Sie müssen dann den Nachweis nach §17 USTDV führen "Nachweis der innergemeninschaftlichen Lieferung bei Abholgeschäften"!

        Grüße

        Al

  4. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mehrwertrückerstattung

    Ganz einfach, zuvor bitte:

    Hast du das Auto von privat gekauft oder von einem Unternehmer?

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mehrwertrückerstattung

      hallo,

      ich habe das Auto von einem Unternehmen gekauft (leasing-Auto)

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Mehrwertrückerstattung

        hallo,

        ich habe das Auto von einem Unternehmen gekauft
        (leasing-Auto)

        In den genuss von Differenzbesteuerung (§ 25a UStG -
        Differenzbesteuerung) kommst du hier allerdings nicht.

        Der PKW wird an den Auto-Händler aus Griechenland Netto
        verkauft, dafür muss dieser dann das Auto an der Grenze
        versteuern. Würd dich ist dies dann ein
        Umsatzsteuerfreier verkauf, d.h. du brauchst keine USt
        Abführen.

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mehrwertrückerstattung

    Also ich bin der falsche für die frage.Weiss nur soo viel vo noch Grenzen gab musste man mit Mwst. Bezahlen und erst auf der Grenze bei ZOLL wieder gekrigt.
    Leider kann ich dir nicht weiter Helfen aber ein kurzer Anruf bei ZOLL wird dich weiterbringen,
    Viel erfolg
    Mager

  6. Antwort von nach 57 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mehrwertrückerstattung

    Hallo Nomeri,
    ich verstehe eine Sache nicht ... Du sagst Du hast zum ersten mal ein Auto brutto gekauft ... kannst Du mir dazu mehr Infos geben?Gekauft von privat oder wie meinst Du das?

    Was den Verkauf an den Griechen betrifft - Du schreibst an ihn eine Rechnung ohne MWSt mit dem Vermerk "innergemeinschaftliche Lieferung" und gibst in der Rechnung seine und deine USt-ID Nummer an. Damit hast Du dann auch kein MWST-Problem. Was Du vorher testen solltest ist, ob die USt-ID Nummer des Griechen auch gültig ist. Das kannst Du auf der Seite des Bundessteuerzentralamts tun. Wenn sie Gültigkeit hat, dann ist es gar kein Problem ... wenn nicht, MUSS er Dir eine gültige mitteilen und wenn nicht, dann muss Du eine normale Rechnung mit dt.MWSt schreiben und er muss diese dann auch zahlen.
    Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
    Bei weiteren Fragen - einfach melden.

    Viele Grüsse,
    Nikolina79

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