Hallo,
ich habe von Januar 2009 bis Oktober 2009 in Belgien gewohnt und war somit automatisch Kirchensteuerbefreit. Jetzt habe ich meine Steuererklärung für 2009 gemacht und muss nachzaheln. Sonst bekam ich immer um die 500 Eur zurück! Frage: Wird die Kirchsenteuer rückwirkend berechnet für den Zeitraum den ich in Belgien gewohnt habe, so dass ich diese jetzt „nachzahlen“ muss? Werde aus dem Bescheid vom Finanzamzt nicht schlau.
Vielen Dank
Hallo,
Sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen. Muss selber keine Kirchensteuer in D. zahlen da ich ja dauerhaft in Belgien wohne.
Am besten wäre vielleicht das Finanzamt anzurufen und da nachzufragen.
Wünsche viel Erfolg damit!
Lg, Yana
Hi,
sorry, ich hab von Steuern keine Ahnung
Schöne Grüße
Steffie
Hallo,
da man im Ausland nicht kirchensteuerpflichtig ist, kann diese doch später auch nicht nachträglich berechnet werden? Ist mir jedenfalls nicht passiert.
Allerdings gibt es da beim Kirchensteuererlass auch Ausnahmen:
So sind nach meiner Information deutsche Auslandsbeamte nur befreit, wenn sie ihren einzigen Wohnsitz im Ausland haben und Angehörige der Bundeswehr in Auslandseinsätzen bzw - abordnungen sind weiter in ihrem bisherigen Wohnsitz kirchensteuerpflichtig.
Schönen Gruss,
merel
Hallo,
ich habe von Januar 2009 bis Oktober 2009 in Belgien
gewohnt
und war somit automatisch Kirchensteuerbefreit. Jetzt
habe ich
meine Steuererklärung für 2009 gemacht und muss
nachzaheln.
Sonst bekam ich immer um die 500 Eur zurück! Frage:
Wird die
Kirchsenteuer rückwirkend berechnet für den Zeitraum
den ich
in Belgien gewohnt habe, so dass ich diese jetzt
„nachzahlen“
muss? Werde aus dem Bescheid vom Finanzamzt nicht
schlau.
Vielen Dank
Hallo IngoAC,
kann dir leider in diesem Fall nicht helfen, kenne mich
mit Kirchensteuer und Auslandswohnsitz zu wenig aus.
Trotzdem viel Glück!
Gruß
Mr. Footnews
Entschuldige das ich erst jetzt Antworte hatte selber mit meinen Steuern zu tun.
Also ohne Stererbescgeid ist es schwierig fest zustellen ob das die Nachzahlung Kirchensteuer ist.
Ich würde erst einmal Widerspruch einlegen und mir einen Termin bei meinem Sachbearbeiter holen um das Abzuklären.
Sorry mehr kaann ich Dir auch nicht sagen.