Ausgesteuert,alg1 was kommt danach ?

Hallo,
ich bin seit 2007 krank,dezember 2008 zur reha dort als krank entlassen mit dem hinweis des wiedereingliederungsversuches.eine wiedereingliederung wurde seitens des arbeitgebers abgelehnt,auf anraten des medizinischen dienstes der krankenkasse einen arbeitsversuch unternommen im mai 2009 den ich leider abbrechen musste.seitdem durchweg weiter krank.der MDK der krankenkasse hat mich dauerhaft krank befunden.auf anraten der krankenkasse eine erneute rehamassnahme auch berufliche reha beantragt die mit der begründung abgelehnt wurde,das eine besserung in aussicht stehen müsste um eine erneute reha zu erhalten.da dieses nicht der fall ist habe ich einen rentanantrag gestellt dessen ablehnung im dez.2009 kam.mit fadénscheinigen begründungen abgelehnt.ich leide an einer chronischen exogen allergischen alveolitis und bín kaum noch belastbar hinzu kommen noch diabetis typ2,restbeschwerden nach einem schlaganfall ( eingeschränkte kraftreserven der linken körperhälfte ) ,stänige schwindelattacken, schwerhörigkeit. ich habe einen behinderungsgrad von 70 davon allein wegen der lungengeschichte 50.
ein wiederspruchsverfahren ist momentan am laufen ( mit hilfe eines anwaltes für sozialrecht ).so wie es im moment aussieht wird es wohl zu einem gerichtsverfahren kommen.
da ich nun seit januar 2010 ausgesteuert bin beziehe ich im moment ALG 1 dieses steht mir bis januar 2011 zu.
was wird geschehen wenn das rentenverfahren zu einer gerichtssache wird( 2jahre wartezeit bis klagezulassung ) wie verhält es sich dann mit dem ALG 1… wird im anschluss wieder die krankenkasse zuständig ?? Hartz IV kann ich vergessen da mein mann zu viel verdient um einen anspruch zu haben.
kann mir jemand weiterhelfen ???
lieben gruss und besten danke kleinchen42

Hi,

normalerweise kommt nach dem ALGI das ALGII. Wenn dein Mann zu viel verdient, wird es wohl nichts geben, bis das Gerichtsverfahren zu Ende ist. Dann müsst ihr mit dem Einkommen deines Mannes auskommen.

Kenne mich mit Rehamassnahmen etc. nicht aus, vielleicht hat da noch jemand eine andere Antwort für dich.

Alles Gute wünsch

Hallo Reiner

danke erst einmal für deine antwort.
ich meine gehört zu haben das in solchen fällen nach einem jahr ALG 1 dann wieder die krankenkassen zuständig wären.jemand meinte dieses gesetzt wäre neu und ist noch nicht lange in kraft.ob dieser jemand recht hat weiss ich natürlich nicht.
trotzdem erst einmal vielen dank
lieben gruss kleinchen42

Hallo Kleinchen42,

sorry, da bin ich nun auch total überfragt. Kann Dir leider keinen Tipp geben bzw. weiß keine richtige Antwort für Dich.

Könnte Dir höchstens empfehlen evtl. mal mit einem Arbeitslosenzentrum, einem Sozialverband, Deiner Krankenkasse bzw. Sozialversicherungsträger oder Deinem Anwalt den genauen Sachverhalt nochmal zu besprechen, in der Hoffnung, dass Dir da einer weiterhelfen kann.

Viel Glück und Erfolg.

Gruß

Marco

HartzIV wirst Du auch ohne Deinen Mann nicht bekommen, da du nicht erwerbsfähig bist, denn das ist nur für erwerbsfähige Hilfeempfänger.
Weil Dein Mann Dich wirtschaftlich unterstützen kann nach den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft, wird es auch mit einem Sozialhilfeantrag zu einer Ablehnnung kommen, wenn Hartz IV abgelehnt werden würde.
Dein Mann kann Dich dann als familienversichert in seiner Krankenkasse kostenlos mit aufnehmen, sofern er gesetzlich versichert ist.
Den Rest muss er finanzieren, so wie es schon früher war. Alle Frauen die nicht arbeiten und mit berufstätigem Ehemann leben sind so eingegliedert. Wenn dann Dein Wiederspruch durch ist, kann das anderes aussehen, wegen der Rente, aber solange wird das nicht anders sein.
Alles Gute
Karin

hallo karin

vielen dank für deine antwort.
leider ´hilft sie mir nicht wirklich weiter

lieben gruss kleinchen42

hallo marco
vielen dank für deine antwort. leider hat mir die anfrage bei den ämter ausser wiedersprüchlichen aussagen nicht viel gebracht , so bin ich genauso schlau wie vorher.
lieben gruss kleinchen42

hallo karin
danke für deine antwort auf meine anfrage.na super da bleibt mir nur abzuwarten was da noch so passiert. was aber wenn nach dem wiederspruch eine ablehnung kommt und auch das gericht keine positive entscheidung fällt ich aber trotzdem weiter krank bin ??? muss ich dann trotzdem wieder arbeiten obwohl ich nicht kann ??
lieben gruss kleinchen42

dann solltest du dich an die Krankenkasse wenden und wieder Krankegeld beantragen oder wieder arbeiten gehen bis es wieder nicht mehr geht und dann alles von vorn.
Hartnäckigkeit hilft und ist dann auch Beweis deiner Erkrankung.
Karin

Hallo. Am besten ist doch gleich einen Anwalt in dieser Sache einzuschalten. Da bist du auf der sicheren Seite. Mache das jetzt auch immer so. LG Conny

hoffe ist alles erledigt - selbst lange krank