Hallo zusammen,
ich habe eine gute Freundin, welche am 20.09.2009 aus ihrer alten Wohnung ausgezogen ist. Am Tag der Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt und beidseitig gegengezeichnet, welches belegt, dass die Wohnung „geräumt und sauber übergeben“ worden ist.
Einzigster Mangel war ein defekter Toilettendeckel der nach Vermerk von meiner Freundin noch ersetzt werden soll (ist auch geschehen am 11.11.2009, Rechnung darüber vorhanden).
Nun wartete meine Freundin bis gestern auf die Rückerstattung ihrer Kaution und da kam ein Schreiben, dass die ehemalige Vermieterin ihr 303.56 € in Rechnung stellt, da angeblich die gesamte Toilette ersetzt werden musste, weil diese Risse aufwies.
Nun habe ich ihr geraten dagegen Widerspruch einzulegen, da es 1. dieses Übergabeprotokoll gibt, was Mängel eigentlich ausschließt, 2. die Risse hätten auffallen müssen oder kurz danach, nicht über eine halbes Jahr später, 3. meine Freundin darüber überhaupt nicht informiert wurde, sondern die Reparatur der Toilette einfach in Auftrag gegeben wurde.
Jetzt meine Frage: Stimmt das überhaupt? Kann sie Widerspruch einlegen, bzw. hätte sie damit auch eine Chance oder spielt es keine Rolle wie lange der Auszug (das Protokoll) her ist und das sie nicht über die nachträglich aufgefallen Mängel und deren Reparatur informiert wurde?
Ich danke für die Antworten und verbleibe mit Gruß
Maja