Bemägelung der Wohnung nach Auszug?

Hallo zusammen,

ich habe eine gute Freundin, welche am 20.09.2009 aus ihrer alten Wohnung ausgezogen ist. Am Tag der Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt und beidseitig gegengezeichnet, welches belegt, dass die Wohnung „geräumt und sauber übergeben“ worden ist.
Einzigster Mangel war ein defekter Toilettendeckel der nach Vermerk von meiner Freundin noch ersetzt werden soll (ist auch geschehen am 11.11.2009, Rechnung darüber vorhanden).
Nun wartete meine Freundin bis gestern auf die Rückerstattung ihrer Kaution und da kam ein Schreiben, dass die ehemalige Vermieterin ihr 303.56 € in Rechnung stellt, da angeblich die gesamte Toilette ersetzt werden musste, weil diese Risse aufwies.
Nun habe ich ihr geraten dagegen Widerspruch einzulegen, da es 1. dieses Übergabeprotokoll gibt, was Mängel eigentlich ausschließt, 2. die Risse hätten auffallen müssen oder kurz danach, nicht über eine halbes Jahr später, 3. meine Freundin darüber überhaupt nicht informiert wurde, sondern die Reparatur der Toilette einfach in Auftrag gegeben wurde.
Jetzt meine Frage: Stimmt das überhaupt? Kann sie Widerspruch einlegen, bzw. hätte sie damit auch eine Chance oder spielt es keine Rolle wie lange der Auszug (das Protokoll) her ist und das sie nicht über die nachträglich aufgefallen Mängel und deren Reparatur informiert wurde?

Ich danke für die Antworten und verbleibe mit Gruß
Maja

Falls im Übergabeprotokoll die Risse in der Toilettenschüssel nicht vermerkt wurden, ist m.E die Toilette ordnungsgemäß übergeben worden. Der Vermieter hätte die Risse in das Übergabeprotokoll mit aufnehmen müssen. Es ist somit nicht beweisbar, ob die Risse erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten sind. Verlangen Sie die Herausgabe der Kaution.

Hallo Maja,
halbes Jahr später, schon schlecht. Der Vermieter hätte Dich benachrichtigen müssen, damit Du selbst gelegenheit hast den Mangel zu beseitigen.Wenn der VM auf Zahlung besteht, würde ich einen RA einsetzen.

Hallo Maja,

leider kann ich nichts dazu sagen,da ich mich damit nichts auskenne.Meiner Ansicht nach wollte deine Freundin aber die Rechnung keinesfalls voreilig bezahlen,sondern (falls kein anderer Rat weiß) darüber lieber mit einem Anwalt sprechen.Falls deine Freundin beim Mieterschutzbund ist,sollte sie wohl diesen dann lieber kontaktieren.So wie sich für mich die Sachlage anhört,muss (meiner Ansicht nach) deine Freundin nämlich nicht für den Schaden aufkommen.Aber das sollte lieber ein Fachmann beurteilen.

LG Steffi