Ich habe […] das Problem, dass ich meinen Türgriff
der Terrassentür nicht mehr in die senkrechte Position nach
unten gestellt bekomme. Bei etwa 70° ist Schluss.
Das Problem besteht sowohl bei offenem, als auch bei
geschlossenem Fenster (Flügel?).
Es handelt sich um eine 2 Jahre alte Kunststofftür.
Hallo, MajorTomm!
Der Bewegungsradius des Fenstergriffs wird durch die Bewegungsbegrenzungen der Verriegelungszapfen bestimmt.
Die häufigste Ursache ist, dass sich nach der Montage der Flügel setzt (bzw. sich durch das Scheibengewicht der Flügel sich leicht verzieht). Dann steht der Flügel nicht mehr so zum Rahmen, wie es von der Produktion vorgesehen wurde und es kommt dazu, dass ein Verriegelungszapfen viel früher an seinem Gegenstück (Schließteil am Rahmen) anschlägt, als dies vorgesehen ist. Die Bewegung des Griffes wird also von den Rahmenbauteilen begrenzt. Dies ist meistens die primäre Ursache, die das vorliegende Problem verursacht hat.
Da der Fehler aber auch bei geöffnetem Flügel auftritt, kann nicht ein Rahmenbauteil dafür verantwortlich sein, sondern die Fehlerursache ist allein an den Beschlagsbauteilen am Flügel zu suchen (und zu finden).
Vorweg sei angemerkt, dass ich die oben genannte Problematik mit den Rahmenbauteilen als Hauptursache ansehe, durch die bereits ein Folgeschaden aufgetreten ist. Dazu später mehr.
Die einzelnen Bauteile des Beschlages werden beim Zusammenbau gesteckt. Der Beschlag ist in zwei Ebenen aufgebaut. Oben eine durchgehende Flachstange, an der die Verschraubung mit dem Kunststoffprofil erfolgt, darunter eine bewegliche Ebene, die die Kraft überträgt. Um die gesteckten Einzelbauteile miteinander zu verbinden, greifen Aufnahmeschuhe an einem Beschlagteil in eine Zahnstange des anderen Bauteils. Diese Mechanik befindet sich wie schon gesagt in der zweiten, nicht sichtbaren Ebene.
Bei dem beschriebenen Problem wird eine Zahnstange aus ihrem Gegenstück ausgerastet und ein oder zwei Zähne weiter wieder eingerastet sein. Dadurch wird der Beschlag am Flügel früher als geplant begrenzt, weil ein Teil des Beschlages bereits am Ende seines Bewegungsspielraumes angelangt ist, bevor der Rest des Beschlages in seiner Endposition angekommen ist. Im beschriebenen Fall ist das Getriebe (Teil an dem der Griff direkt wirkt) noch nicht in der Position „geschlossen“, obwohl andere Teile des Beschlages bereits in der Position „geschlossen“ angekommen sind.
Typische Schwachstellen für dieses Phänomen sind die Eckumlenkungen, ganz besonders die obere Eckumlenkung. Um das fehlerhafte Bauteil zu finden, muss man den Griff in die waagerechte Position drehen. Dann müssen alle Verriegelungszapfen genau mittig in ihrem Bewegungsspielraum stehen. Meistens hat der Beschlag an dieser Stelle sogar eine kleine Markierung eingestanzt. Stellt man fest, dass in dieser Griffposition Verriegelungszapfen nicht in der Mittelposition stehen, sucht man von dieser Stelle in Richtung des Griffes das Beschlagsbauteil, an dem der Fehler erstmals auftaucht. Genau an diesem Beschlagsteil ist die Kraftübertragung um ein oder zwei Zähne verrutscht. Man baut das Beschlagsteil aus, schiebt per Hand die nachfolgenden Verriegelungszapfen wieder in die Mittelposition und baut das Beschlagsteil wieder ein, wobei man darauf achten muss, dass auch dieses beim ineinanderstecken der Verzahlungen in der Mittelposition steht. Dann ist das Problem beinahe behoben.
Nun greife ich das Thema der Verbindung zwischen Flügel und Rahmen wieder auf, denn die Verzahnung rastet nicht einfach so aus. Hier gehört schon ein Maß Gewalt dazu. Sicher ist der Flügel nicht richtig eingestellt und es kommt daher zum Auflaufen eines Verriegelungszapfen in seinem Gegenstück. Wenn man nun den Griff mit Gewalt bewegt, kommt es dazu, dass die Verzahnung der Bauteile im Flügel ausrasten kann. Man muss also den Flügel dringend prüfen und einstellen. Der Flügel muss an allen vier Seiten den gleichen Überschlag haben. Man stellt den Flügel an drei Stellen ein: Höhe am unteren Ecklager, untere Seitenausrichtung am Ecklagerbock und obere Seitenausrichtung am Axerband (Kippschere). Dazu hat der Beschlag eine Justiervorrichtung, bestehend aus Einstellschrauben, die in der Regel mit einem 4mm-Innensechskantschlüssel (Inbus) bedient werden.
Die Einstellfähigkeit des Beschlages ist eine „zugesagte Eigenschaft“ des Beschlages. Das ist gesetzlich so definiert. Daher gehört das Einstellen des Flügels in den Bereich der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und ist kein Gegenstand der Gewährleistung. Auch Folgeschäden nicht, die durch falsche Justierung des Flügels verursacht wurden. Im Kaufvertrag oder sonstigen Unterlagen, die Ihnen mit dem Kauf gegeben wurden (evtl. auch in den AGB, etc.) wird auf eine jährliche Wartungspflicht hingewiesen. In der Regel gibt es auch noch eine Vorschrift für eine Erstwartung, die ein paar Monate (3-6) nach dem Einbau zu erfolgen hat, weil in diesem Zeitraum erstmals senkrechte Kräfte auf das Element einwirken, so dass sich der Flügel setzt und nachgestellt werden muss. Das ist eigentlich bei jedem Anbieter von Bauelementen der Fall. Meistens macht das aber kaum jemand…
Da das Element erst 2 Jahre alt ist, könnte es vielleicht noch knapp in der Gewährleistungsfrist liegen. Wurde es gar von einem Unternehmen montiert, beträgt die Gewährleistung sowieso 5 Jahre. Es lohnt sich also zu prüfen, woher der Fehler wirklich kommt und ob man möglicherweise den Hersteller oder Lieferanten in die Pflicht nehmen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen helfen konnte und wünsche Ihnen viel Glück bei der Problembehebung.
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin