Gewerbeummeldung
Von: , 15.04.2010 19:20 Uhr
Hallo zusammen, ich hätte mal folgende Frage: Bei der zuständigen Kommune wurde vor ca. 10 Jahren ein Gewerbe als Versicherungsaußendienst (§84ff und 92 HGB) angemeldet. Diese Tätigkeit wurde allerdings nach 1,5 Jahren aufgegeben und eine Tätigkeit als Handelsvertreter für Wein aufgenommen. Hätte der Wechsel des Gewerbes der Kommune angezeigt werden müssen? Und wenn ja, welche Konsequenzen (Bußgeld o.ä.) drohen wenn dies nicht erfolgt ist? Vielen Dank im Voraus!
