ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig
Von: , 16.04.2010 19:41 Uhr
Seit 16 Jahre parke ich vor dem Wohnblock auf einer
Parkreihe zwischen Fahrbahn und Fußweg. Heute
habe ich eine Ordnungwidrigkeitsanzeige nach § 56 u. § 57 owig erhalten, weil ich vermeintlich links
gegen die Fahrtrichtung geparkt hätte; so die Begründung der Politesse. Es ist Ermessenssache der für Ordnungswidrigkeiten ermächtigten Person, so die Angabe im Gesetztext.
Wer hat darin Erfahrung???
