ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

Von: , 16.04.2010 19:41 Uhr


Seit 16 Jahre parke ich vor dem Wohnblock auf einer
Parkreihe zwischen Fahrbahn und Fußweg. Heute
habe ich eine Ordnungwidrigkeitsanzeige nach § 56 u. § 57 owig erhalten, weil ich vermeintlich links
gegen die Fahrtrichtung geparkt hätte; so die Begründung der Politesse. Es ist Ermessenssache der für Ordnungswidrigkeiten ermächtigten Person, so die Angabe im Gesetztext.
Wer hat darin Erfahrung???

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

    Ich verstehe die Frage nicht.
    Verwaltungsbehörde für den ruhenden Verkehr ist die Stadt (§56), die wiederum Politessen ermächtigt in ihrem Namen tätig zu werden (§57), oder man hat es mit der Polizei zu tun.

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

      Ich verstehe die Frage nicht.
      Verwaltungsbehörde für den ruhenden Verkehr ist die Stadt
      (§56), die wiederum Politessen ermächtigt in ihrem Namen tätig
      zu werden (§57), oder man hat es mit der Polizei zu tun.
      HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

      DANKE für die Blitzantwort.
      in der Begründung der Ordnungswidrigkeit wurden die
      lediglich betreffenden §§ 56+57 owig von der Politesse benannt.
      Ich halte diese Maßnahme für ÖFFENTLICHE ABZOCKE!!!
      Vermutlich bekommen die betreffenden Bediensteten der
      Stadt Erfolgsprämien; egal ob sie sinnig Strafzettel
      verteilen....

      MfG
      JOHANN

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

      Ich verstehe die Frage nicht.
      Verwaltungsbehörde für den ruhenden Verkehr ist die Stadt
      (§56), die wiederum Politessen ermächtigt in ihrem Namen tätig
      zu werden (§57), oder man hat es mit der Polizei zu tun.
      HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

      DANKE für die Blitzantwort.
      in der Begründung der Ordnungswidrigkeit wurden die
      lediglich betreffenden §§ 56+57 owig von der Politesse benannt.
      Ich halte diese Maßnahme für ÖFFENTLICHE ABZOCKE!!!
      Vermutlich bekommen die betreffenden Bediensteten der
      Stadt Erfolgsprämien; egal ob sie sinnig Strafzettel
      verteilen....

      MfG
      JOHANN

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

      Ich verstehe die Frage nicht.
      Verwaltungsbehörde für den ruhenden Verkehr ist die Stadt
      (§56), die wiederum Politessen ermächtigt in ihrem Namen tätig
      zu werden (§57), oder man hat es mit der Polizei zu tun.
      HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

      DANKE für die Blitzantwort.
      in der Begründung der Ordnungswidrigkeit wurden die
      lediglich betreffenden §§ 56+57 owig von der Politesse benannt.
      Ich halte diese Maßnahme für ÖFFENTLICHE ABZOCKE!!!
      Vermutlich bekommen die betreffenden Bediensteten der
      Stadt Erfolgsprämien; egal ob sie sinnig Strafzettel
      verteilen....

      MfG
      JOHANN

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

      Ich verstehe die Frage nicht.
      Verwaltungsbehörde für den ruhenden Verkehr ist die Stadt
      (§56), die wiederum Politessen ermächtigt in ihrem Namen tätig
      zu werden (§57), oder man hat es mit der Polizei zu tun.
      HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

      DANKE für die Blitzantwort.
      in der Begründung der Ordnungswidrigkeit wurden die
      lediglich betreffenden §§ 56+57 owig von der Politesse benannt.
      Ich halte diese Maßnahme für ÖFFENTLICHE ABZOCKE!!!
      Vermutlich bekommen die betreffenden Bediensteten der
      Stadt Erfolgsprämien; egal ob sie sinnig Strafzettel
      verteilen....

      MfG
      JOHANN

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

        Und wie ist der Vorwurf?
        Die bisher genannten Paragtaphen sind einschlägig, weil die Politessen einen Recht haben müssen tätig zu werden. Einfach mal so geht ja nicht, da könnte ja jeder Zettel verteilen.

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

          Und wie ist der Vorwurf?
          Die bisher genannten Paragtaphen sind einschlägig, weil die
          Politessen einen Recht haben müssen tätig zu werden. Einfach
          mal so geht ja nicht, da könnte ja jeder Zettel verteilen.
          HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,
          weiteren Dank für Ihre Rückantwort
          mit Beschäftigung meiner Angelegenheit.
          Der Vorwurf lautet: Das Einparken sei
          ordnungswidrig, weil ich auf der Park-
          fläche nicht in Fahrtrichtung geparkt
          hatte. Wie bereits erwähnt wohne ich
          dort seit etwa 16 Jahren und parkte bis-
          her mein Auto,wie viele andere Autoparker
          in der Parkreihe mal in, mal gegen die
          Fahrtrichtung.
          Vermutlich habe ich keine Chance gegen
          diese,aus meiner Sicht, unsinnige
          Handlung der Politesse.

          Mit freundlichen Grüßen

          JOHANN

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

          Und wie ist der Vorwurf?
          Die bisher genannten Paragtaphen sind einschlägig, weil die
          Politessen einen Recht haben müssen tätig zu werden. Einfach
          mal so geht ja nicht, da könnte ja jeder Zettel verteilen.
          HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,
          weiteren Dank für Ihre Rückantwort
          mit Beschäftigung meiner Angelegenheit.
          Der Vorwurf lautet: Das Einparken sei
          ordnungswidrig, weil ich auf der Park-
          fläche nicht in Fahrtrichtung geparkt
          hatte. Wie bereits erwähnt wohne ich
          dort seit etwa 16 Jahren und parkte bis-
          her mein Auto,wie viele andere Autoparker
          in der Parkreihe mal in, mal gegen die
          Fahrtrichtung.
          Vermutlich habe ich keine Chance gegen
          diese,aus meiner Sicht, unsinnige
          Handlung der Politesse.

          Mit freundlichen Grüßen

          JOHANN

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

            Der Tatbestand als solcher ist richtig. Auch eine lange geübte Praxis macht es nicht rechtens und auh eventuell die Tatsache, dass bisher dagegen nicht vorgegangen wurde.
            Tut mir leid.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

              Der Tatbestand als solcher ist richtig. Auch eine lange geübte
              Praxis macht es nicht rechtens und auh eventuell die Tatsache,
              dass bisher dagegen nicht vorgegangen wurde.
              Tut mir leid.
              HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

              DANKE SEHR für Ihre weitere Rückantwort
              mit Ihrer Bewertung der betreffenden Ordnungs-
              widrigkeit.

              Mit freundlichen Grüßen

              JOHANN

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

              Der Tatbestand als solcher ist richtig. Auch eine lange geübte
              Praxis macht es nicht rechtens und auh eventuell die Tatsache,
              dass bisher dagegen nicht vorgegangen wurde.
              Tut mir leid.
              HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

              DANKE SEHR für Ihre weitere Rückantwort
              mit Ihrer Bewertung der betreffenden Ordnungs-
              widrigkeit.

              Mit freundlichen Grüßen

              JOHANN

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

              Der Tatbestand als solcher ist richtig. Auch eine lange geübte
              Praxis macht es nicht rechtens und auh eventuell die Tatsache,
              dass bisher dagegen nicht vorgegangen wurde.
              Tut mir leid.
              HALLO HERR ODER FRAU KORSBERG,

              DANKE SEHR für Ihre weitere Rückantwort
              mit Ihrer Bewertung der betreffenden Ordnungs-
              widrigkeit.

              Mit freundlichen Grüßen

              JOHANN

  2. Antwort von nach 414 Tagen 0 hilfreich
    Re: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN nach § 56 + 57 owig

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber exakt am 11.10.2007 im
    Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
    Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert
    seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für
    sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom
    30.11.2007.

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