Erbrecht und Schenkung

Hallo,

mir brennt eine Frage auf der Seele: Meine Mutter hat vor ca. 7 Jahren mein Elternhaus an meinen Neffen verschenkt, mein auch darin lebender Bruder erhielt das Wohnrecht, meine Mutter auch. Jetzt schrieb mir mein Bruder, dass sie nicht mehr in ihrer Wohnung leben kann, weil sie nicht behindertengerecht wäre. Meine Mutter ist gehbehindert. Die wohnung liegt im im Erdgeschoss und weist keine Stufen auf, aber die Pflege war wohl meiner Schwägerin jetzt zu viel. Meine Mutter wurde in ein Heim verbracht, mein Neffe übernahm die Wohnung meiner Mutter und nutzt sie nun für sich. Vorher hatte er eine Mietwohnung.

Nun meine Frage: Ich bin im Testament meines Vaters, der verstorben ist als mit der Hälfte eingesetzt. Meine Eltern hatten ein Berliner Testament und so erbte zunächst meine Mutter. Beide Kinder verzichteten auf ihr Erbteil… Jetzt wohnen nur noch mein Bruder im Haus und mein Neffe, ich habe von dem Haus nichts! Meine Mutter hat mich angeblich im Testament mit 50.000 Euro bedacht. Die Schenk geschah heimlich hinter meinem Rücken. Ich erfuhr erst Jahre später davon. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen, denn mein Bruder wohnt schon seit nunmehr 10 Jahren umsonst in unserem Elternhaus und jetzt auch mein Neffe.

Hallo Feenvogel,
der beste und sinnvollste Weg führt zum Anwalt.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Stand Dein Vater mit im Grundbuch oder läuft das Haus allein auf Deine Mutter. Wenn er mit im Grundbuch stand kann sie es nicht alleine überschreiben - es sei denn Du hast auf Dein Erbe verzichtet.

Auch bei Übertragung des Hauses steht Dir nach dem Tod Deiner Mutter ein Pflichtteil zu. Dieser kann heute geringer sein. Ich denke sie hat das Haus überschrieben und sich ein Nießnutzrecht eingeräumt. So etwas treibt die Höhe des Pflichteils immer runter, da es den Wert der Immobilie über Jahre gemindert hat und der beschenkte das Haus ja nicht komplett nutzen konnte bzw. die…Verjährung ist 10 Jahre nach Überschreibung…dann hast Du glaube ich keine Chancen mehr. Ich würde mir an Deiner stelle einen Anwalt nehmen und den Fall so schnell wie möglich durchleuchten. Schau auf jeden Fall mal ins Grundbuch. Den Auszug kannst Du Dir jederzeit holen auch ohne das Deine Mutter davon Wind bekommt. Schau nach wer drin stand Vater/Mutter oder nur Vater oder nur Mutter und schau wer heute drin steht mit welchen Bedingungen. Hoffe ich konnte Dir helfen. LG Nixie

Hallo Nixie,

mein Vater stand im Grundbuch. Sie hatten ein Berliner Testament und so übernahm nach dem Tod meines Vaters meine Mutter das Haus und wir Kinder verzichteten auf unser Pflichtteil. Ich habe auf mein Erbe nicht verzichtet, aber ein Rechtsanwalt sagte mir, dass sie mit dem Haus machen kann was sie möchte, also auch verschenken, Es steht im Testament meiner Eltern drin, dass ich nach dem Tod Beider die Hälfte erbe. Unterschrieben haben es beide Elternteile. Mein Mutter ist jetzt aber im Altersheim und schon etwas dement. Sie meint immer noch, dass sie nach Haus kommt. Aber das kann sie ja gar nicht, da die Wohnung ausgeräumt ist und mein Neffe nun darin wohnt.

Ich denke nicht, das nur meine Mutter im Grundbuch steht, denn es gehörte ja zu Lebzeiten meines Vaters beiden Elternteilen.

Was mir aber Gedanken macht ist, dass meine Mutter ja gar nichts mehr mitkriegt und sie alles unterschreibt, was mein Bruder ihr vorlegt und sie hinterher von nichts mehr weiß. Sie denkt ja immer noch, dass sie nach Haus kommt in ihre Wohnung. Inzwischen haben mein Bruder und das ganze Haus eingenommen und ich schaue in die Röhre.

Grüße

Feenvogel

Da allein die Mutter die Schenkung vollzogen hat, gehe ich davon aus, dass sie Alleineigentümerin und Alleinerbin war. Somit konnte sie frei verfügen, auch ohne Ihr Wissen. Nur aus dem Pflichtteilsrecht könnte sich für Sie u.U. dann ein Anspruch ergeben, wenn die Mutter vor dem Ablauf der Zehn-Jahresfrist versterben sollte. Vor dem Tode bestehen derartige Rechte nicht.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hallo,

meines Wissens kann aber ein Testament nicht mehr geändert werden, denn mein Vater hat es unterschrieben und darin steht, dass ich die Hälfte des Hauses erbe. Wenn ein Testament willkürlich geändert werden kann, was ist es dann noch wert?

Und es gibt doch auch eine „böswillige Schenkung“, dass heißt sie wollte mich benachteiligen, denn sonst hätten sie die Schenkung doch nicht heimlich vorgenommen. Ich habe ja erst vor fünf Jahre davon erfahren und das nur durch Zufall. Außerdem ist meine Mutter doch im Heim und mein Bruder nutzt das Haus allein mit meinem Neffen, während ich gar nichts bekomme. Meine Mutter ist im Heim, da ihnen die Pflege zuviel wurde, da sie nun wirklich Hilfe brauchte, da sie ihre Schulter gebrochen hatte. Meine Schwägerin hat auch über Jahre hinweg Pflegegeld bekommen. Jedenfalls wurde sie in ein Heim abgeschoben und dort sitzt sie nun auf einem Dorf, weil das schön billig war. Sie hat noch nicht einmal Telefon. Ich werde nicht unterrichtet, wenn irgendwas mit ihr ist. Aber das nur nebenbei.

Gruß

Feenvogel

Hi Feenvogel,

Du kannst gegen alles gegenangehen. Lass Dir ein Dokument zeigen, dass sie noch immer in Vollmacht ihrer geistigen Kräfte ist. Sollte es so ein Dokument nicht geben " stellt der Hausarzt aus hast Du eine sehr gute Chance einen Teil Deines Erbes wiederzuerlangen.Soviel ich weiß - so war es bei mir - kann das Haus nicht übertragen / verschenkt werden wenn beide Elternteile im Grundbuch standen und das Haus beiden gehörte. Lücke im Testament ist wenn das Haus nicht im Testment erwähnt ist. Ich würde mir an Deiner stelle den Grundbuchauszug holen…beim Amtsgericht (bzw. geh zu einem Notar der kann gleich online einsehen) schnappe Dir eine Kopie des Testaments und ab zum Anwalt. In vielen Kanzleien arbeiten Notare und Anwälte in einem Büro…also wäre es ein Abwasch. Grüße Nixie

Aus Ihren Mitteilungen entnehme ich, dass aufgrund des Testamentes zunächst die Mutter Alleinerbin und Alleineigentümerin geworden ist. Somit konnte sie offenbar frei verfügen. Ihr Vater hat offenbar inkauf nehmen wollen, dass die Kinder das erben, was die Mutter übrig läßt (so testieren Eltern in den meisten Fällen, da die Kinder eher für sich selbst sorgen können, als die/der Witwe®!!). Anders wäre die Situation, wenn die Mutter z.B. nur Vorerbin des Vaters geworden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hallo, mir gehts - gings ähnlich !!!

Mutter wurde Alleinerbin, ich verzichtete auf die Geltendmachung des Pflichtteils beim Tode des Vaters. Was ich heute bereue, denn: 1 Jahr nach dessen Tod im Jahre 2004 vernmachte meine Mutter das gesamte elterliche Anwesen meiner jüngeren Schwester, heimlich wurde sie zum auswärtigen Notar „geschleift“.

Hätte ich innerhalb der Dreijahresfrist Vaters Pflichtteil verlangt, stünde ich heute, wenn Mutter stirbt, viel besser da.

Ein Testament schnappen - wo denn !? Der Notar gibt MIR das niemals raus, auch Mutter will mich nicht alle Einzelheiten wissen lassen.

Ich stehe unmittelbar davor, den Kontakt zu meiner Mutter, die im gleichen Ort wohnt, abzubrechen - dies ist nunmehr nicht mehr eine Frage des Geldes, sondern meiner EHRE !

Allerdings werde ich vorsorglich demnächst zu einem Spezialanwalt gehen, und dann sehen, wie ich mich weiter verhalte.

G.