Zählt eine Steuerrückzahlung als Einkommen beim Bafög?

Hallo ihr da draußen!
Mein Freund arbeitet dieses Jahr (bekommt kein Bafög, da auch zur Zeit kein Student) und wird zum 1. Okt. ca. 7500Euro verdient haben (Brutto)und sein Studium im Oktober wieder aufnehmen. Dann wird der auch wieder Bafög beantragen (er ist Bafög berechtigt).
Nun die Frage: Zum Jahreswechsel 2010/2011 wird mein Freund aufgrund des Steuerfreibetrags ca. 500Euro rauskriegen. Zählt das als Einkommen und könnte es so mit dem Bafög Probleme geben.
Falls es noch wichtig ist, mein Freund bekam vor seiner Studienpause ca. 500Euro Bafög und der hatte einen 400Euro Job.

Vielen Lieben Dank im Voraus schonmal!! :smile:

Hallo Laura,

zu dem was er rausbekommt: Es steht nicht die Frage wieviel das Finanzamt ihm zurück überweißt. Viel mehr ist sein Gesamteinkommen (Brutto) im Bezugszeitraum wichtig. Genau weiß ich jetzt nicht, wie das Bafögamt das letzte Einkommen gewichtet, wenn man kein Bafög bezogen hat. Es ist meiner Meinung nicht relevant. Es sollten aber bei Antrag nicht mehr die 7500 Euro auf dem Konto sein. Die Höchstgrenze an gesparten Vermögen ist vom Bafögamt vorgeschrieben und darf nicht überschritten werden. Einfach am Tag des Antrags den Betrag auf die max. Höhe reduziert haben. Das Bafögamt fragt nach einem Nachweis am Einreichungs-/Abgabetag des Antrags!
Gruß Opec

hallo und guten morgen,
ich bin kein experte, nur interessierte an dem thema, das mal vorweg.
Ich denke schon, dass man alle einkünfte während des zeitraumes, wo man bafög bekommt angeben muss. Sind ja
einkünfte, wenn auch nur einmalig.
Vergleich das mal mit einem 400 eurojob, dass sind auch einkünfte, die man angeben muss.
noch einen schönen sonntag.
gruss roswitha

Hallo Laura,
ich kann leider nict helfen, tut mir leid,

Viele Grüße

Hallo Laura.
Dabei kann ich Dir leider nicht behilflich sein.
Tut mir leid.
(ich würde sonst einfach beim Amt anfragen. geht am schnellsten.)