Immaterielle Vermögensgegenstände - wie bewerten?
Von: , 19.04.2010 17:33 Uhr
Seit dem BilMoG ist es ja erlaubt, immaterielle Vermögenswerte zu bilanzieren.
Wie bewertet man, generell betrachtet, diese (z.B. Geschäfts- oder Vertriebskonzepte, Verträge die Wettbewerbsvorteile darstellen) aber? Anhand der Arbeitszeit, die man zum entwickeln brauchte oder einem Marktwert vielleicht?
Und: Kann man nur "neue" Konzepte bewerten oder auch alte?
Vielen Dank für die Antworten
