TVÖD § 30 kündigung nur in den ersten 2 wo mögl?
Von: , 20.04.2010 11:11 Uhr
Hallo,
laut TVÖD § 30 gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit und die Kündigungsfrist betägt 2 Wochen zum Monatsende.
Bedeutet das das man wenn man solch ein Arbeitsverhältniss am 1. beginnt dann nur bis zum 14. gekündigt werden darf? Der Folgemonat endet dann ja nicht mehr in der Probezeit und die Kündiogung muss doch inkl. der Frist innerhalb der Probezeit sein oder?
Bye, Adam
