TVÖD § 30 kündigung nur in den ersten 2 wo mögl?

Von: , 20.04.2010 11:11 Uhr

Hallo,

laut TVÖD § 30 gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit und die Kündigungsfrist betägt 2 Wochen zum Monatsende.

Bedeutet das das man wenn man solch ein Arbeitsverhältniss am 1. beginnt dann nur bis zum 14. gekündigt werden darf? Der Folgemonat endet dann ja nicht mehr in der Probezeit und die Kündiogung muss doch inkl. der Frist innerhalb der Probezeit sein oder?

Bye, Adam

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: TVÖD § 30 kündigung nur in den ersten 2 wo mögl?

    weiß ich auch nich

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: TVÖD § 30 kündigung nur in den ersten 2 wo mögl?

    Hallo !!!

    Leider bin ich im Vertragsrecht der Falsche.
    Tut mir leid

    Bye, Bummi

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