wer kennt sich aus mit bürgschaften

Von: , 21.04.2010 19:52 Uhr

hallo.ich habe für einen guten bekannten eine bürgschaft für die wohnung übernommen.dieser befindet sich aber zur zeit in untersuchungshaft.ich wollte den mietvertrag jetzt kündigen weil das amt keine miete mehr zahlt.das darf ich aber laut vermieter nicht.was kann ich jetzt machen?die firma wo ich damals die bürgschaft unterschrieben habe gibt es nicht mehr,wurde von einer anderen firma übernommen.ist die bürgschaft überhaupt noch gültig?
vielen dank im voraus für die hilfe.

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