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Re: Schufa Auskunft, was steht drin?
Guten Tag
und danke für die Anfrage.
Ausschlaggebend für einen Schufaeintrag ist immer in wie weit der Gläubiger den Vorgang an die Schufa gemeldet hat.
Nicht jeder Gläubiger dringt auf einen Eintrag bei der Schufa.
Fakt ist jedoch, der Gläubiger sollte Sie darauf schriftlich hinweisen, dass er den Eintrag bei entsprechenden Auskunftsfirmen, wie Schufa und Creditreform zur Anzeige bringt.
Sie hätten sich sofort nach Ihrer Begleichung der Schulden, ein sogenanntes Entlastungsschreiben aushändigen lassen sollen, aus dem hervorgeht, dass mit der Zahlung am Tag X die gesamten Schulden getilgt waren und das aus dieser vorgenannten Vertragsverhältnis keinerlei Forderungen mehr geltend gemacht werden können.
Weiterhin hätte Ihnen in diesem Schreiben der Gläubiger schriftlich erklären müssen, dass wenn der Sachverhalt bei einer Auskunftsfirma gemeldet wurde, er die Erledigung umgehend schriftlich anzeigt.
Diese Schreiben können Sie dann bei diversen Firmen als Entlastung vorweisen.
Weiterhin ist es so, dass die Eintragungen mindesten 3 Jahre nach Ihrer Erledigung noch in der Schufa oder anderweitig stehen bleiben.
Hinweis: die 3 Jahre beziehen sich auf folgenden zeitlichen Rahmen. Die Zahlung der Forderung wurde am 01.06.2006 vollzogen. Die Meldung hierzu ergeht umgehend an die Schufa. Die Löschung hierzu erfolgt erst am 01.01.2010.
Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüssen