Heizkosten

In einem Mietvertrag steht (A), dass bei Verwendung messtechnischer Ausstattung (ist der Fall) die Heizkosten nach §§7 bis 10 Heizkostenverordnung bestimmt werden.

Weiter steht (B), dass die Heizkosten auch nach der Gradtagstabelle aufgeteilt werden können.

Die Mietverhältnis wurde gekündigt. Tatsächliche Ablesewerte liegen vor. Die Gradtage würde zu deutlich höheren Kosten für ausgezogenen Mieter führen. Wonach hat der Vermieter die Heizkostenabrechnung zu erstellen? Kann er frei zwischen A und B wählen?

Nein. Und der Mieter auch nicht. Siehe:
http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.php
Gruß
anf

Hallo,

sind das denn genaue Verbrauchswerte, etwa durch Wärmemengenzähler, oder sind es Verdunsterröhrchen?

Nein.
Die Gradtagszahltabelle dient nur für unterjährige Abrechnungen, also wenn jemand schon nach wenigen Monaten wieder auszieht.
Und sie ist auch nicht ungerecht, sie bildet ja den Verbrauch nach Jahreszeit ab (langjähriges Mittel). Deshalb sind diese Zahlen ja so unterschiedlich, im Sommer klein, im Winter groß.
Und für Abrechnung bei Störungen der Messgeräte.

MfG
duck313

elektronische Wärmemengenzähler

Kann ich das irgendwo nachlesen ? Wenn nach Ablesewert 100 Euro rauskommt und nach Gradzahlentabelle 300 Euro ist das schon ungerecht. Frage ist bleibt offen. Wonach muss abgerechnet werden?

liegen Plausible Daten vor muss nach den Zählern abgerechnet werden. Ist der Zähler defekt oder es liegen keine genaunen Daten vor wird auf die Gradtagszahlen zurückgegriffen.

In der Regel Speichen die neueren elektronischen Ablesen die Stände nach bestimmten Zeiteinheiten., sodass eine Zwischenablesung garnicht mehr nötig ist.

In der Heizkostenverordnung (http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.php) steht das anders. Hast Du mal einen Link, der Deine Behauptung unterstützt?
Gruß
anf

Wann fand der Einzug, wann der Auszug statt? Wie ist der Abrechnungszeitraum? Was steht im Mietvertrag?
Gruß
anf

steht alles eingangs

In welchem Thread? Hier jedenfalls nicht.

Aber ist ja nicht mein Problem. Du willst ja was wissen, nicht ich.
Gruß
anf

Einzug im Januar 2015 / Auszug im Juni 2016. Abrechnung erfolgt jährlich. Oben steht was im Mietvertrag geregelt ist. Beide Varianten kommen demnach in Frage. Welche ist anzuwenden? Ablesewerte liegen vor.