In einem Mietvertrag steht (A), dass bei Verwendung messtechnischer Ausstattung (ist der Fall) die Heizkosten nach §§7 bis 10 Heizkostenverordnung bestimmt werden.
Weiter steht (B), dass die Heizkosten auch nach der Gradtagstabelle aufgeteilt werden können.
Die Mietverhältnis wurde gekündigt. Tatsächliche Ablesewerte liegen vor. Die Gradtage würde zu deutlich höheren Kosten für ausgezogenen Mieter führen. Wonach hat der Vermieter die Heizkostenabrechnung zu erstellen? Kann er frei zwischen A und B wählen?