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von
nach einem Tag
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hilfreich
Re: Gas Abrechnung nach über 2 Jahren
Wir haben vor 27 Monaten nach Umzug den Gasanbieter
gewechselt. Nun haben wir unverhofft eine Abrechnung des alten
anbieters über die alte Adresse bekommen. Weiss jemand ob es
da (wie bei Nebenkosten) eine Verjährungsfrist gibt?
Hallo,
Danke für Deine Anfrage, allerdings bin ich eher Experte für Abrechnung zahmedizinischer Leistungen.
Aber so weit ich recherchiert habe: Ja diese Verjährungsfrist gibt es. Alle Nebenkosten müssen binnen Jahresfrist (Abschluss des Geschäftsjahres) angezeigt werden (Also Ihnen zukommen). Es gibt nach den beschriebenen 27 Monaten keine Rechtsbasis für Nachzahlungen oder Rückforderungen.
Bitte auch mal hier nachlesen: http://www.gutefrage.net/frage/nebenkostenabrechnung...
oder auch hier (mit Paragraphen)
§ 556 Abs. 3 S. 1, 1. Halbsatz BGB bestimmt, dass über Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen ist.
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen, § 556 Abs. 3 S. 2 BGB.
Nach diesem Zeitpunkt kann der Vermieter Nebenkosten nur nachfordern, wenn er die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB).
Sie haben sogar einen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen, wenn und soweit der Vermieter keine Abrechnung vorlegt. (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi...)
eine rechtsichere Antwort ist das aber nicht.
Viel Erfolg