Erbrecht

Hallo zusammen,

man stelle sich folgenden Fall vor:

Onkel H und Tante A haben zwei Töchter. Nun waren Onkel H und Tante A ne Weile verheiratet, haben ein Haus gebaut. Naja, und nach ner Zeit fand Onkel H die Freundin W viel netter als Ehefrau A und ließ sich von ersterer scheiden. Onkel H und Neu-Ehefrau W lebten nun glücklich und zufrieden zusammen, während Tante A im gemeinsamen Häuslein residierte. Nun ist Tante A gestorben, und Onkel H hat die Hälfte des Kauferlöses vom Haus geerbt, die beiden Töchter jeweils ein Viertel. Nun ist aber auch der gute Onkel H kurz nach der Tante A (Abstand von 2 Jahren) gestorben und die Töchter fragen sich, ob sie nun die andere Hälfte vom Haus erben oder ob das die Neu-Ehefrau W bekommt? Nach Wissen aller Informierten gibt es kein Testament, das die Töchter besonders bedenkt. Wie sieht denn das der Gesetzgeber vor? Und wie wäre das, wenn Onkel H die Freundin W nie zu seiner Ehefrau gemacht hätte?

Vielen Dank schon jetzt

Urgroßnichte (oder so) P