Werbungskosten als student?

hallo, kann man als student werpungskosten bei der einkommenssteuererklärung zurückerhalten, wenn man gar keine einkommenssteuer bezahlt, da ich nur einen 400euro job habe und noch 101 euro wohngeld bekomme, plus ne geringfügige unterstützung der eltern, kindergeld bekomm ich schon ne weile keins mehr(bin 28) und dieses studium(Architektur)ist mein erststudium.Also den freibetrag von 8000euro werde ich nicht überschreiten, aber einige anschaffungen(PC, Bücher, und fahrtkosten) gab es im letzten jahr schon.
daher würde ich gern mal wissen wieweit ich da ne chance habe überhaupt irgenwas vom FA zu bekommen. speziell beim der sache mit dem PC, ca 750 Euro, muss man das irgendwie über 3 jahre aufteilen? und mit den fahrtkosten, gibts die 30cent für eine fahrt pro tag, aber zählen da auch fahrten zu meinen eltern (rund 2 mal im monat je 65km) drunter?
das es da den ein oder anderen pauschalbetrag git, hab ich schon mal gehört, aber muss ich als geringverdiener unter dem bleiben oder muss ich diese überschreiten, um geld vom FA zu erhalten.
ich hoffe meine beschreibung ist ausreichend und wenigstens etwas verständlich, schonmal vielen dank für eure hilfe.
mfg Sebastian

Ein Einstieg in das Thema:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,3933…

Ansonsten:
http://www.wer-weiss-was.de/app/search?q=student+steuer

hallo!

hallo, kann man als student werpungskosten bei der
einkommenssteuererklärung zurückerhalten, wenn man :gar keine
einkommenssteuer bezahlt,

nein, niemand bekommt geld von fa, wenn er keine steuern gezahlt hat. das fa zahlt ja nur zuviel entrichtete steuern zurück.
man kann aber beantragen, die entstandenen werbungskosten für die folgejahre vorzutragen und dann in jahren, in denen man mehr verdient, abzusetzen. dazu steuererklärung wie gehabt ausfüllen und antrag für verlustvortrag stellen.

mit dem PC, ca 750 Euro, muss man das irgendwie über :3 jahre
aufteilen?

ja. pc wird aber nur anerkannt, wenn dieser nachweislich beruflich genutzt wird

und mit den fahrtkosten, gibts die 30cent für eine
fahrt pro tag,

nein, 30cent gibt´s für jeden gefahrenen kilometer, der irgendwie beruflich bedingt ist (dazu gehören auch fahrten zur ausbildungsstätte, fahrten zum erwerb von pc´s und büchern etc.)

aber zählen da auch fahrten zu meinen eltern
(rund 2 mal im monat je 65km) drunter?

nein, da diese aller wahrscheinlichkeit nach als privatvergnügen einzustufen sind. einzige ausnahme: eltern(teile) sind pflegebedürftig oder bedürfen sonstiger unterstützung.

das es da den ein oder anderen pauschalbetrag git, :hab ich
schon mal gehört, aber muss ich als geringverdiener :unter dem
bleiben oder muss ich diese überschreiten, um geld :vom FA zu
erhalten.

man muß steuern gezahlt haben, sonst gibt´s auch nichts zurück. pauschbeträge sind pauschale beträge, daher auch der name. wurden steuern gezahlt und man gibt niuchts an (z.b. vorsorgeleistungen oder werbungskosten), werden automatisch pauschalen vom fa angesetzt, ganz gleich ob man mit den tatsächlich ausgaben unter oder über den pauschbeträgen liegt. liegt man drüber, muß man das über belege nachweisen.
aber, wie gesagt: es müssen überhaupt steuern gezahlt worden sein. ausnahme: antrag auf verlustvortrag.

saludos, borito

Hallo Sebastian,
leider kann ich Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Ich hoffe aber auf die anderen User.

Gruß
Alexandro

Hallo Supergenie,

wenn man nix zahlt macht das Absetzen keinen Sinn.
Deine Eltern haben Dich doch eigentlich als besondere oder besser aussergewöhnliche Belastung.
Dann haben Sie den PC gekauft usw.
Am Steuergewinn könnten Sie Dich beteiligen. ODER ?

Viel ERFOLG wünscht

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, denn da Du keine Steuer zahlst, kann Deine Steuerschuld durch die Reduzierung des Jahreseinkommens durch z.B. Werbungskosten auch nicht minimiert werden.

Gruß Ina

Hallo,

falls Deine Steuerrückzahlung über der von Dir gezahlten Steuer liegt, bekommst Du einen Bescheid über einen verbleibenden Verlustabzug, den Du bei der nächsten Steuererklärung zum Abzug bringen kannst.

Wie Deine Chancen aussehen, Geld vom FA zu bekommen kann ich Dir so leider nicht beantworten.
Mit dem Elster-Formular (elster.de) kannst Du ja testweise mal eine Steuererklärung machen, das Programm kann Dir auch grob ausrechnen, ob Du was zurückbekommst.

Die Pauschalbeträge sind i.d.R. nur interessant, wenn Du unter diesen bleibst, überschreiten ist also besser.

Viele Grüße

Paola

Wer keine Steuern zahlt kann keine Steuern sparen.
Man könnte höchstens versuchen die Kosten für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen. Wenn das durchgeht daraus Verlustvortrag.

Wer vor dem Erststudium eine Berufsausbildung absolviert hat, darf Studienkosten als Werbungskosten absetzen BFH, Aktenzeichen VI R 14/07.
Nun soll das Finanzgericht Münster klären, ob Studierende auch die Kosten für ein klassisches Erststudium als Werbungskosten absetzen dürfen (Aktenzeichen 11 K 448/09 F). Werbungskosten können Sie auch in späteren Jahren als vorab entstanden geltend machen.

Das ist jetzt zu tun
Um von dem eventuell positiven Urteil zu profitieren, sollten Steuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, die Kosten fürs Erststudium geltend machen. Das Finanzamt wird ablehnen. Sie legen Einspruch ein und be-antragen das Ruhen des Verfahrens mit Verweis auf den Musterprozess.

Abwarten
Studierende, die keine oder geringe Einnahmen haben, warten ab. Entscheidet das Gericht zugunsten der Steuerzahler, können sie für die Studienjahre noch vier Jahre später eine Steuererklärung abgeben und Studienkosten als vorweggenommene Werbungskostenabsetzen”