ALG-II
Von: , 26.08.2009 16:56 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem:
Mein Freund erwirtschaftet mit seiner neugewonnen Selbstständigkeit derzeit Verluste von ca. 400 € pro Monat.
Würde ich zu ihm ziehen, bilden wir ja eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe ein Einkommen von Brutto 560 €.
Wie wird dieses als Bedarfsgemeinschaft angerechnet? Gleiche ich seine Verluste aus, oder wird sein Negativ-Einkommen (Verlust) als 0 € Einkommen gewertet?
Beispiel:
Er: -200 €
Ich: + 320 €
(Jeweils nach Abzügen von Freibeträgen, ...)
Ist das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft dann + 120 € oder + 320 €?
Nächste Frage ist: Welches Einkommen gilt: Die Arge hat im Bescheid ein Einkommen für ihn von 800 € kalkuliert, real ist jedoch (nach Einkommensteuer) ein Einkommen von - 600 € / Monat.
Wird das fehlerhaft geschätzte Einkommen im Nachhinein korrigiert, wenn die tatsächlichen Zahlen vorliegen?
Mit einer schnellen Antwort würden Sie mir riesig helfen.
Vielen Dank,
Alexandra Schlebusch
