Anrechnung von Nebenkostenerstattung

Ich habe ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung. Wird dieses bei einer Privatinsolvenz angerechnet?

Grundsätzlich werden alle Vermögenswerte und Forderungen
angerechnet, also auch dieses,

Gruß

Wenn es für die Wohnung ist, dann nicht, da es in dem Selbstbehalt angesiedelt (360€ für Miete)ist und damit kein zusätzliches Einkommen.

Hallo.
Jegliche Einkünfte müssen dem Insolvenzverwalter angezeigt werden. Ich hatte beispielsweise auch eine Lebensversicherung, welche nach Ablauf noch rund EUR 300,- brachte. Diese durfte ich jedoch behalten.
Meines Erachtens wird die Höhe der Nebenkostenabrechnung bzw. das daraus resultierende Guthaben der Endabrechnung auf die Höhe des normalen Einkommens (und ggf. weiteren Einkünften) angerechnet - ggf. zum aktuellen monatlichen Einkommen, evtl. auch anteilig, also i.d.R. durch 12 Monate geteilt. Wenn dann die Pfändungsgrenze nicht überschritten wird, kann man das Guthaben einstreichen.
Prinzipiell sollte das Guthaben jedoch dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
Beste Grüße.

Ich habe ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung. Wird
dieses bei einer Privatinsolvenz angerechnet?

Hallo erstmal,
grundsätzlich stehen dem IV alle Einnahmen, die überhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, zu. Wenn der IV bescheid weis, wird er entsprechend reagieren.

mfg
lucy

Hallo,

im Grunde ja. Alle Einkünfte müssen Sie dem Insolvenzverwalter angeben und zur Verfügung stellen.

Besser wäre, mit der Hausverwaltung zu klären, daß ein entstandenes Guthaben mit den nächsten Zahlungen, die Sie zu leisten haben, verrechnet wird. Sie bezahlen dann eben kein laufendes Hausgeld an die WEG, bis Ihr Guthaben aufgebraucht ist.

mfg

Johann Schwenk

Ich habe ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung. Wird
dieses bei einer Privatinsolvenz angerechnet?

Hallo Herr Schwenk,

zunächst vielen Dank für die Antwort - mir stellt sich nur die Frage, warum ein pfändbarer Betrag bei rd. 990 EUR beginnt, und ich als Hartz IV-Empfänger das Geld, was ich von diesem geringen Betrag selbst an NK gezahlt habe (meine Whg ist zu groß… kleinere sind aber nicht billiger…), mir als „Vermögen“ anrechnen lassen muss?? Irgendeine Idee??
Freundliche Grüße, Dagmar Gottwald

Hallo Lucy, lieben Dank für die Antwort, gelten denn diese Pfändungsfreigrenzen auch bei Hartz IV-Empfängern??? Die ARGE zahlt 2/3 der NK (Whg. zu groß) und ich den Rest von meinem AlgII. Ich habs mir also „vom Munde abgespart“ und jetzt soll das als „Vermögen“ gelten??!?? Noch ne Idee oder einen Tip??
Freundliche Grüße und danke schön von Dagmar

Hallo.

danke für die ausführliche Antwort, sie gibt mir Mut und Hoffnung!
Viele Grüße, Dagmar Gottwald

Vielen Dank für die Antwort, ich hoffe, der IV sieht das auch so…

hallo dagmar,

warum in deutschland etwas - wie - wie auch immer geregelt ist kann ich nicht erklären. manche dinge kann überhaupt niemand erklären.

in der insolvenz, so weit ich es weiß, müssen alle einnahmen angegeben werden. alle. wenn es sich um rückzahlungen von geleisteten zahlungen aus nicht pfändbarem einkommen handelt kann man entweder mit dem insolvenzverwalter eine entsprechende vereinbarung treffen oder beim zuständigen insolvenzgericht einen antrag stellen, daß diese geldzuflüsse nicht zum pfändbaren einkommen zählen. was aber ziemlich aufwändig ist. am einfachste wäre sicherlich, mit der hausverwaltung zu vereinbaren, das guthaben aus der abrechnung mit neuen hausgeldzahlungen zu verrechnen. dann entsteht überhaupt kein geldeingang, geldzufluß.

gruß

johann

Hallo!
Ist da Guthaben vor der Insolvenz entstanden?.. dann ja!
Danach??? eine Streitfrage… überweise es doch gleich als zukünftige Nebenkosten an Deinen Vermieter…

Gruß aus Franken

Ich habe ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung. Wird
dieses bei einer Privatinsolvenz angerechnet?

Hallo,

leider ja.

LG