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Re: Telekom Rechnung von über 2 jahre
Hallo Nini,
Rechnungsbeschwerden sind leider nicht meine Baustelle.
Ich weiß aber, dass die Telekom berechtigt ist, nicht abgerechnete Beträge innerhalb einer gewissen Frist nachzuberechnen. Ich glaube, das sind 3 Jahre, bin mir was diese Frist betrifft aber nicht sicher.
Auf jeden Fall solltest du aber erstmal eine Rechnungsbeschwerde an die Telekom schicken und den Sachverhalt aus deiner Sicht schildern. (Beschwerden immer schriftlich! Adresse/Fax-Nr. steht auf der Rechnung)
Für die Homepage muss eine Auftragsbestätigung an dich geschickt worden sein, wahrscheinlich per E-Mail, vielleicht aber auch mit der Post.
Ich vermute stark, dass die Homepage Bestandteil eines Angebotes war. Es gibt zum Beispiel oft Angebote für die Call & Surf Pakete, wo dann bestimmte Zubuchoptionen für einen gewissen Zeitraum kostenfrei dabei sind. Vielleicht hast du sowas mal angenommen? Dann steht die Homepage mit auf der Auftragsbestätigung für diesen Tarif und du hättest sie entsprechend rechtzeitig kündigen müssen.
Wenn das nicht der Fall ist, dann wurde die Homepage online im Kundencenter oder telefonisch oder schriftlich bestellt. Hierfür hättest du dann aber, wie gesagt, eine Auftragsbestätigung erhalten.
Wenn du keine Auftragsbestätigung erhalten hast, kannst du auch keinen Auftrag widerrufen. Damit hättest du schonmal gute Karten für deine Reklamation. ;-)
Ich wünsch dir viel Glück
Alles Liebe
Ishtari