Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?
Von: , 25.06.2010 00:18 Uhr
Ist es richtig, dass bei der Berechnung vom Elterngeld, steuerpfl. Einmalzahlungen z.B. Urlaubsgeld und Kurzarbeitergeld nicht als Einkommen gelten?
Geschwisterbonus gibt es bei einem Nachzügler wohl auch nicht?
